Dr. Keibel gab für die DKS einen kurzen Überblick über den aktuellen
Stand der laufenden Aktivitäten. Das Muster des Überbrückungskredit-vertrages
ist nach erfolgter Abstimmung mit ausgewählten Banken fertiggestellt worden.
Für DKS Mitglieder steht dieses Muster im Intranet zur Verfügung.
Nach der Telefonkonferenz am 19.03.2019 zum Thema Schuldscheindarlehen
wurden Muster zum Stichwort Sanctions eingeholt, mit denen einige Banken schon
arbeiten. Dieses Thema wird ein Schwerpunkt des nächsten Workshops am 6.6.2019
sein.
Dort wird auch das Thema Cash Pool Vertrag und Insolvenz behandelt
werden. DLA hat die Vorbereitungsarbeiten weitestgehend abgeschlossen.
- Kreditsicherheiten – Entgelte und Anpassungsbedarf aufgrund der EBA-NPL -Guideline
Herr Klaus Reiner von der Commerzbank gab nach einer
Einführung über die Entgeltklausel allgemein und die Konsequenzen nicht
zulässiger Entgeltklauseln einen detaillierten Überblick über die aktuelle
Rechtsprechung zu Entgeltklauseln in verschiedenen Bereichen, wie der
Wertermittlung von Sicherheiten, der Freigabe und Übertragung von Sicherheiten,
der Treuhandabwicklung, beim Sicherheitentausch, bei einer
Rangrücktrittserklärung, einer Depotübertrag sowie bei einem Konsortium. Die
Konsequenzen im Allgemeinen sowie für Wertermittlungen wurden anschließend
vorgestellt und in einem Fazit zusammengefasst.
Als weiterer Schwerpunkt des Vortrags wurden die
Auswirkungen auf die Kreditsicherheiten durch die Guidelines on management of
non-performing and forborne exposures vom31.10.2018 (EBA/GL/2018/06)
vorgestellt. Dabei ging es um die Auswirkungen aus Kapitel 9 auf die
Sicherungsobjekte, die Regularien, Verfahren und Kontrolle, die Index- versus
Einzelbewertung, den Schwellenwert, die Gutachter, die Vermeidung von
Interessenkonflikten, die Häufigkeit der Bewertung, speziell bei NPL, die Bewertungsmethodik,
den Cashflow, das Backtesting, die IT-Anforderungen sowie ausgeschlossene
Assets. Am Schluss gab es dazu folgende Handlungsanweisungen: Kreditinstitute
sollen über von Leitungsorganen genehmigte Richtlinien und Verfahren verfügen,
die Richtlinien und Verfahren müssen regelmäßig qualitätsgesichert werden, die
Sicherheitenwerte sind regelmäßig zu überprüfen, in der Regel sollen individuelle
Bewertung vorliegen, Indexierungen sind nur begrenzt zulässig, die
Sachverständigen sind sorgfältig auszuwählen und zu überprüfen.
- STS als Qualitätssegment im Rahmen der neuen Verbriefungsverordnung
Herr Jan-Peter Hülbert stellte die TSI als
möglichen Kooperationspartner für den DKS vor. Zudem gab er einen detaillierten
Überblick über die neue Verbriefungsregulierung ab 2019. In der
Verbriefungsverordnung werden nunmehr die verschiedenen Regelungen
zusammengefasst und es gibt damit ein europaweit einheitliches Rahmenwerk.
Allerdings gab er zu bedenken, ob mit dieser Verordnung tatsächlich Investoren(gruppen)
für Verbriefungen gewonnen werden können oder ob Emittenten ggf. auf andere
Kapitalmarktprodukte ausweichen. Es könnte zudem zu einer Verschiebung in weniger regulierte bzw.
unregulierte Kapitalmarktsegmente kommen.
Nach Vorstellung der Anforderungen aus der
Verbriefungs-verordnung wies er darauf hin, dass es einen umfangreicher
Sanktionskatalog bei Verstößen gibt mit hohen Geldbußen (mind. €5 Mio. und bis
zu 10% des Umsatzes sowie potenziell strafrechtlichen Sanktionen).
Ziel des neuen Rahmenwerks ist die Strukturierung
einer STS Transaktion als Simpel Transparent Standardised. Als Folge davon gibt
es verringerte EK-Anforderungen (Untergrenze von 10%) für Banken und
Versicherungen und eine Berücksichtigung in der LCR-Ration bei Banken.
Allerdings gilt das neue Instrument bislang nur für traditionelle Verbriefungen
und nur bestimmte Asset-Klassen sind STS-fähig. Es gibt zudem unterschiedliche
Kriterien für ABCP-Programme. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als
STS-Verbriefung sind die Erfüllung der STS-Kriterien und die Meldung an ESMA
nach Art. 27(1) der Verbriefungs-Verordnung. Dabei kann eine unabhängige
STS-Verifizierungsstelle eingebunden werden. Dafür hat die TSI die SVI (STS
Verifizierung International) gegründet und bietet diese Dienste an. Grundlage
der STS Zertifizierung ist ein Verifizierungshandbuch, welches im Detail
vorgestellt wurde.
- Zusammenspiel Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und
Kreditsicherheit am Beispiel der Grundpfandrechte
Johann Becher von der UniCredit Hypovereinsbank
strukturierte das Zusammenspiel mit Vorüberlegungen sowie den Anforderungen in
der vorvertraglichen Phase, dem Vertragsschluss, der Zeit nach dem
Vertragsschluss und der Verwertung. Bei den Vorüberlegungen ging es um die
Frage nach dem Kreditwunsch für die Möglichkeiten der Investition, als
Betriebsmittelkredit, zum Konsum oder zur Existenzgründung. Anschließend
erläuterte er im Detail die Problematik des Sicherheitengleichrangs am Beispiel
einer KfW Finanzierung.
In der vorvertraglichen Phase ging es um die
Unterscheidung zwischen Nichtverbraucher und Verbrauchen und die zu wählende
Vertragskonstruktion und den dafür benötigten Informationen. Dabei ging er auch
auf die Thematik der Haftungsbeschränkung bzw. Limitation Language ein.
Im Bereich des Vertragsschlusses ging es um die
Anforderungen an den Darlehensvertrag sowie den Bereich der möglichen
Widerrufsrechte.
Themen nach Vertragsschluss waren die Ausübung der im
Darlehens – und Sicherheitenvertrag eingeräumten Informations-, Kontroll-,
Zustimmungsrechte, die Erledigung des Sicherungszwecks nach Tilgung der
gesicherten Forderung, der Nachbesicherungsanspruch gemäß Nr. 13 II AGB –
Banken, Nr. 22 I AGB- Sparkassen, die Kündigung der gesicherten Forderung(en) bzw.
ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Kündigung von
Grundschuldkapital und – zinsen.
Im Rahmen der Verwertung ging es um die Verwertungsreihen-folge,
Verwertungsbeschränkungen – Limitation Language bzw. das Verbot der
Einlagenrückgewähr (§§ 30 GmbHG, 57 AktG) und die Verjährung.
- Nachhaltigkeit – Überblick und ausgewählte aktuelle Entwicklungen = Sustainability from a legal perspective
Zunächst gab Mathias Raabe einen Überblick über die
Historie und Initiativen bis zu den 2018/2019 veröffentlichten LMA Green Loan
Principles. Anschließend stellte er im Detail den EU Action Plan on Sustainable
Finance vor. Anschließend beleuchtete Dr. Markus Weber die Situation in
Deutschland. Dabei ging es u.a. um den Ende Februar 2019 verkündeten Aufbau
eines Sustainable Finance Beirats, um Deutschland zu einem führenden
Sustainable Finance Standort zu machen.
Im Detail wurden dann die Anforderungen aus dem
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz dargestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass
daraus auch CSR-bezogene Haftungsrisiken entstehen können. Am Schluss wurde auf
das „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz“ hingewiesen, was aktuell auf Eis
liegt, sowie auf den Referentenentwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes.
- Nächste Veranstaltungen und Termine
04.06.2019 11.00 Uhr Mitgliederversammlung in
Frankfurt (Kanzlei ReedSmith) + 12.30 Uhr DKS Award Preisverleihung +
Sonderpreis Doktorarbeit über Negativzinsen
06.06.2019 15.00 Uhr Workshop in Frankfurt (Kanzlei
kallan) mit den Themen Schuldscheindarlehen, Cash Pool Vereinbarungen und
Insolvenz, Referenzzinsänderungen und Anpassungsanforderungen
18.06.2019 16.00 Uhr Regionalkonferenz in Berlin mit dem Schwerpunktthema Digitalisierung in Banken
Sollten Sie Interesse an den Präsentationen des Workshops oder an einer Teilnahme an den genannten Veranstaltungen haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de