Die DKS wurde von der Europäischen Kommission ausgewählt, Qualitätsstandards für Europäische NPL Transaktionsplattformen zu entwickeln. Die existierenden Plattformen Debitos und DebtX sind ja DKS Mitglieder.
Zur Abfrage der Erwartungen an eine entsprechende Transaktionsplattform wurde ein Online Survey entwickelt. Den entsprechenden Link schicke ich Ihnen hier:
https://www.surveymonkey.de/r/Z3QWPBM
Bitte unterstützen Sie die DKS Analyse, indem Sie selbst den Survey ausfüllen oder den Link an Personen weiterleiten, die sich dafür interessieren könnten.
Workshop am 05.11.2019 in Frankfurt
Der
nächste DKS Workshop findet am 05. November 2019, 15.00-18.00 Uhr
in der Kanzlei Arnold & Porter, Bockenheimer Landstrasse 25 in Frankfurt
statt.
Blockchain, Krypto Währungen, Security Token und Initial Coin Offering sind
aktuelle Themen. Anknüpfend an die bereits auf der Regionalkonferenz in Berlin
am 18.06.2019 und auf dem Workshop am 27.08.2019 angesprochenen Themen
Blockchain und Kryptowährungen haben wir nun den Fokus auf Wertpapieremissionen
auf Blockchain gelegt. Dazu passt, dass das BaFin Token als Wertpapiere und
reguläre Schuldverschreibungen eingestuft hat, die virtuell ausgegeben werden
können.
Wenn Sie (oder ein anderer Vertreter aus Ihrer Bank oder Ihrem Unternehmen) an
dem Workshop teilnehmen wollen, bitte ich um eine kurze Rückmeldung an mich
unter joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de
Memo Regionalkonferenz 18.09.2019 bei Merck Finck in München
- Dr. Jörg Streißle von Merck Finck stellte die Anforderungen und Probleme der Vermögensverwaltung unter MiFID II im Detail dar. Er ging dabei auf die Stichpunkte Geeignetheit, Zielmarkt, Kosten-Nutzen-Analyse, Peer Group Vergleich und Zuwendungen ein. Für die Zielmarkt-Prüfung, die der Geeignetheitsprüfung vorgelagert ist, sieht die ESMA sieben Prüfkriterien vor. Dabei wurde von ihm insbesondere der „zeitliche Anlagehorizont“ (kurz-, mittel-, langfristig) und die „finanzielle Verlusttragfähigkeit“ (geringe Verluste, Totalverlust, Nachschusspflicht) als viel zu unspezifisch kritisiert. Auch in den anderen Bereichen wurden von Dr. Streißle die bestehenden Ungereimtheiten herausgestellt. Abschließend wurde auf das Positionspapier der Bundesregierung hingewiesen, womit Änderungen der Richtlinie erreicht werden sollen. Dabei geht es um eine neu einzuführende Kategorie des „Erfahrenen Privatkunden“, ein Opt-out für Profis bei Informationspflichten, die Abschaffung der Telefonaufzeichnung bzw. zumindest eine Verzichtsmöglichkeit des Kunden, eine nachträgliche Ex-ante Kostenaufstellung, die Nichtanwendung der Zielmarktdefinition bei Aktien und Anleihen, die Abschaffung der regelmäßigen Geeignetheitsprüfung bei Aktien / plain vanilla Anleihen sowie die Ausnahme der Research-Analysen von dem Zuwendungsverbot. Zu Teilbereichen dieser geplanten Änderungen hat sich die ESMA aber schon kritisch geäußert.
- Der EBA Leitlinienentwurf für die Kreditvergabe und -überwachung (EBA Draft Guidelines on Loan Origination and Monitoring) war das Thema von Johann G.G. Becher von der UniCredit Bank. Hierzu läuft aktuell die Konsultationsphase bis zum 30.09.2019. Geplant ist das Inkrafttreten der Leitlinien bereits zum 30.06.2020. Aus mehreren Bankverbänden wird es zu dem Entwurf eine Stellungnahme geben. Direkt betroffen sind von den Leitlinien zwar nur die nationalen Aufsichtsbehörden, aber die Kreditwirtschaft ist mittelbar betroffen. Zielrichtung sind sowohl Verbraucherdarlehen als auch Unternehmerdarlehen. Die fünf wichtigsten Abschnitte der Leitlinie wurden im Detail vorgestellt. Abschnitt 4 (Risikobeherrschung) enthält Einzelheiten zur Anwendung des allgemeinen Rahmens für die interne Governance gemäß den EBA-Leitlinien zur internen Governance in Bezug auf das Verfahren zur Gewährung von Krediten. Der Schwerpunkt von Abschnitt 5 (Verantwortliche Kreditvergabe) liegt auf der Kreditvergabe. In Abschnitt 6 (Pricing) werden die aufsichtsrechtlichen Erwartungen für die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten dargelegt, in denen eine Mindestanzahl von risikobasierten Elementen aufgeführt ist, die die Institute bei der Preisgestaltung neu aufgenommener Kredite berücksichtigen und berücksichtigen sollten. Abschnitt 7 (Sicherheitenbewertung) befasst sich mit den Anforderungen für die Bewertung von Sicherheiten für unbewegliche und bewegliche Sachen (ohne finanzielle Sicherheiten) am Entstehungszeitpunkt von Kreditfazilitäten sowie über den gesamten Lebenszyklus der Kredite hinweg, einschließlich Überwachung und Neubewertung (d.h. Überprüfung des Wertes der Sicherheiten). Abschnitt 8 (Laufende Kreditrisikoüberwachung/Früherkennung) befasst sich mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die laufende Überwachung des Kreditrisikos einschließlich regelmäßiger Bonitätsprüfungen professioneller Kreditnehmer. Die neuen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Bonitätsprüfung von Unternehmen wurden kritisch hinterfragt. Die zusätzlichen Anforderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, wie bspw. Informationen zu einem Mietobjekt oder zukünftige Cashflows, aber auch die vorgesehenen Sensitivitätsanalysen, werden die Kreditwirtschaft vor besondere Herausforderungen stellen. Um diese Prüfungen durchführen zu können, bedarf es einer erheblichen Umorganisation von Prozessen, und das Ganze wird dann zu einem erheblich höheren Dokumentations- und Prüfungsaufwand führen.
Wegen vieler weiterer Details wird auf die Präsentation verwiesen.
3. Zu den DKS Themen stellte Dr. Jörg Keibel die aktuell laufenden Projekte zum Sanierungskredit, Schuldschein und Cash Pool dar. Für den Sanierungskreditvertrag gibt es bereits ein Muster der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Dieses lehnt sich an das bereits seitens der DKS entwickelte Term Sheet Restrukturierungsvereinbarung an bzw. ergänzt dieses. Beim Schuldschein wurde bereits eine Sanktionsmusterklausel entwickelt. Zum Thema Schuldschein Restrukturierung gab es bereits eine Telefonkonferenz. Weitere Details werden auf dem anberaumten Workshop diskutiert werden. Zur Cash Pool Vereinbarung gab es bereits eine Basisstruktur, vorgestellt von Oliver Otto von DLA Piper, und Feedback von Banken. Hier wird der nächste Schritt (Call oder Workshop) gerade vorbereitet.
- Die nächsten Termine:
17.10.2019 16.00-18.00h Workshop Schuldschein bei Allen & Overy in Frankfurt
05.11.2019 15.00-18.00h Workshop bei Arnold & Porter in Frankfurt, u.a. mit Wertpapier Emissionen auf Blockchain und BenchmarkVO/€STR.
Ca. Ende November: gemeinsame Veranstaltung mit Law Made in Germany und DKS Mitgliedertreffen zur Festlegung der Themen 2020
Workshop am 17.10.2019 in Frankfurt – Schuldschein Restrukturierung und Digitalisierung
Nach der Entwicklung der Sanktions-Musterklausel und der Telefonkonferenz zur Schuldschein Restrukturierung am 25.07.2019 werden Leitlinien für eine gelungene Restrukturierung am Beispiel von Gerry Weber vorgestellt. Ein weiteres Thema ist die Präsentation einer digitalen Plattform für den Schuldscheinmarkt.
Wann: Donnerstag 17.10.2019, 16.00-18.00 Uhr
Wo: Kanzlei Allen & Overy, Bockenheimer Landstrasse 2, Frankfurt
Wenn Sie persönlich oder telefonisch teilnehmen möchten, schicken Sie eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de
Workshop 27.08.2019 bei PwC Legal in Frankfurt
- Mit über 40 angemeldeten Teilnehmer und ca. 20 telefonischen Teilnehmern gab es ein sehr großes Interesse an dem Bereich Digitalisierung, der von der DKS bereits bei der Regionalkonferenz in Berlin mit dem Stichwort „Libra“ aufgegriffen worden war.
- Nach entsprechenden Rückmeldungen wird das zu entwickelnde Muster Cash Pool Vereinbarung von DLA Piper (federführend Oliver Otto) weiterentwickelt werden. Voraussichtlich Mitte/Ende September wird es dazu einen Workshop oder Call geben.
- Auch das Thema Schuldschein Restrukturierung wird nach dem Call am 25.07.2019 fortgeführt, und zwar mit Unterstützung von Allen & Overy. Auch hierzu wird es voraussichtlich Mitte/Ende September einen Workshop oder Call geben.
- Die DKS treibt – ein wenig – die Europäisierung voran. Schon seit Mitte 2017 gibt es den European Council’s Action Plan, um NPL europaweit zu reduzieren. Neben der Belebung des Secondary Markets mit Hilfe der von der EBA entwickelten Data Templates ist die Etablierung von mehreren digitalen NPL Transaktionsplattformen geplant. Die Europäische Kommission will dafür Qualitätskriterien definieren lassen, und zwar über einen bereits existenten „industry body“. Diesen Part wird der DKS übernehmen, zumal die beiden bereits bestehenden Plattformen Debitos und DebtX DKS Mitglieder sind.
- Blockchain, Token, Kryptowährung (Libra/Facebook, People’s Bank of China PBOC), Initial Coin Offering, Robo Advice, Smart Contracts, Distributed Ledger Technology, E-Signatur und Schweizer Banklizenz für Sygnum und Seba, das waren die Themen, die Prof. Dr. Philipp Sandner vom Frankfurt School Blockchain Center im Detail vorgestellt hat. Wegen weiterer Details wird auf seine sehr detaillierte Präsentation verwiesen.
- Wie sich die Blockchain auf das Grundbuch und Realsicherheiten auswirken kann und welche Gefahren damit ggf. verbunden sind, stellte Peter Holzhäuser von PwC Legal vor.
- Anschließend klärte der Certified Information Systems Security Professional (CISSP) und Cyber Security Leader Lars Weimer von EY über Cyber Risiken auf und stellte die Gefährdungspotentiale an Hand von Beispielen vor.
- Nach der telefonischen Diskussion vom 6. August 2019 zum Sanierungskreditvertrag wurde von den Herren Dr. Andreas Herr und Dr. Dietrich Stiller von SZA der aktuelle Stand in Form eines Gliederungsvorschlags zum Term Sheet vorgestellt (der Entwurf war vorab versandt worden). Anmerkungen und Ergänzungen dazu entweder direkt an die beiden Herren oder an J. Keibel.
- Die nächsten Termine:
18.09.2019 16.00-18.00h Regionalkonferenz bei Merck Finck in München
Ca. Mitte/Ende September: Workshop/Call zu Cash Pool Muster und Schuldschein Restrukturierung
05.11.2019 15.00-18.00h Workshop in Frankfurt bei Arnold & Porter, u.a. mit Wertpapier Emissionen auf Blockchain und BenchmarkVO/EONIA/ESTR.
Ca. November: DKS Mitgliedertreffen zur Festlegung der Themen 2020
EZB revidiert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an neue als NPE (Non Performing Exposure) klassifizierte Kredite mit Nachtrag vom 22.08.2019
Die EZB hat bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von NPE eine Überschneidung zwischen den Darlehen, die nach dem Stichtag 26. April 2019 aufgenommen wurden, und denen, die davor aufgenommen worden sind, festgestellt. Diese Überschneidung ergab sich aus den neuen Rechtsvorschriften CCR vom 25. April 2019 zur Behandlung von NPE der Säule 1 (Pillar 1; 3/7/9 Jahre Abdeckung von NPE).
Die EZB hat nun klargestellt, dass sie ihre aufsichtsrechtlichen Erwartungen auf die NPE beschränken wird, die vor dem 26. April 2019 aufgenommene Darlehen betreffen und damit nicht der NPE-Behandlung nach Säule 1 (Pillar 1) unterliegen.
Die generellen aufsichtlichen Erwartungen für den Bestand an NPE, die am 1. April 2018 als NPE eingestuft wurden, bleiben unverändert.
Telefonkonferenz Sanierungskredit am 6. August 2019
Ein Schwerpunktthema der DKS ist der Bereich Restrukturierung und Sanierung. Nach der Stillhaltevereinbarung, dem Term Sheet Restrukturierungsvertrag und dem Überbrückungskredit (alle Muster sind für DKS Mitglieder im DKS Intranet verfügbar) griff der DKS daher ein weiteres Thema aus diesem Bereich auf. Es ging um das Thema „Sanierungskredit“.
Die federführend agierenden Dr. Andreas Herr und Dr. Dietrich Stiller von SZA Schilling, Zutt & Anschütz stellten dar, dass aufgrund einer Vielzahl der denkbaren Varianten (z.B. inhabergeführtes Unternehmen, börsennotiertes Unternehmen (AG oder SE)) sowie der Tatsache, dass es sich bei einem Sanierungskredit in der Regel um einen „klassischen“ Unternehmenskredit handelt, bei dem allerdings wichtige zusätzliche Regelungsgegenstände hinzutreten, sich das Thema weniger für einen (klassischen) Mustervertrag eignen würde. Geeigneter erscheint beiden ein add on zu einem Term Sheet, in dem auf besonders zu regelnde Aspekte eingegangen wird, aber nicht mehr sämtliche sonstigen Punkte aus einem klassischen Unternehmenskredit aufgegriffen werden.
In der Diskussion wurde herausgestellt, dass man bei dem Thema Sanierungskredit zwischen größeren, teilweise grenzüberschreitenden Sanierungen bspw. aus Konsortialkrediten und der Finanzierung des Mittelstands unterscheiden sollte. Der erste Fall wird bereits teilweise von dem DKS-seitig entwickelten Term Sheet Restrukturierungsvereinbarung erfasst. Hier könnte eine entsprechende Verknüpfung hergestellt werden. Als Arbeitsauftrag soll daher ein Muster Sanierungskredit für eine Mittelstandsfinanzierung entwickelt werden. Wegen der unterschiedlichen Fallkonstellationen sollte dieses Muster auch auf einer Term Sheet Basis entwickelt werden. Ggf. kann hier auch auf Vertragsmuster zurückgegriffen werden, die einige Banken bereits verwenden.
Für das Term Sheet wurden folgende Punkte aufgeführt: a) Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungsgutachten, b) Sanierungsbeiträge von Gesellschaftern und sonstigen Dritten (z.B. debt-equity-swap), c) besondere Financial Covenants, d) besondere Verhaltenspflichten (z.B. Verkauf bestimmter Geschäftszweige, Vornahme bestimmter Investitionen), e) weitere Restrukturierungsmaßnahmen, f) (weitere) Sicherungsrechte, g) Ring Fencing, h) Einbindung des COO, i) Reportinganforderungen.
Der Status Quo der weiteren Entwicklung wird auf dem Workshop am 27.08.2019 in Frankfurt vorgestellt werden. Ggf. wird vor dem Workshop bereits ein Entwurf versandt werden.
Regionalkonferenz München am 18.09.2019 bei Merck Finck
Mit einer weiteren Regionalkonferenz in München sollen die Aktivitäten der DKS vor Ort weiter bekanntgemacht werden. Neben MiFID II geht es dabei um die EBA Guidelines on Loan Origination, sowie die aktuellen DKS Themen Sanierungskredit, Schuldschein Restrukturierung sowie Cash Pool und Insolvenz.
Wenn Sie oder jemand anderes aus Ihrer Bank bzw. Institution an der Regionalkonferenz teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine kurze Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de. Die Teilnahme ist kostenlos.
Telefonkonferenz Schuldschein Restrukturierung am 25. Juli 2019
Nachdem sich der DKS im Call am 19.03.2019 und dem Workshop am 06.06.2019 bereits mit Themen aus dem Bereich des Schuldscheins beschäftigt hat, u.a. wurde eine „sanctions“ Klausel entwickelt, wurde nun das aktuelle Thema Schuldschein Restrukturierung diskutiert. Ca. 30 Teilnehmer beteiligten sich. Markus Held von One Square Advisors erläuterte am Beispiel Gerry Weber, dass sich gerade für kleine bzw. mittlere Banken Probleme bei einer Schuldschein Restrukturierung ergeben. Es ergab sich die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall die Überzeugungsarbeit zu leisten, dass eine Restrukturierung notwendig sei. Zudem musste dann in jedem Einzelfall eine Vereinbarung ausgehandelt werden. Das ist sehr zeitaufwendig, vor allem, wenn es sich um mehrere hundert Anteilseigner handelt. In diesem Fall wäre ein am Markt akzeptiertes Muster einer solchen „Restrukturierungsvereinbarung“ sehr hilfreich gewesen. Zudem wäre mit einer Mehrheitsklausel (Majority Lenders Clause) die Gefahr gebannt, dass ein einziger Anteilseigner die Gesamtlösung blockieren kann.
Speziell von Seiten der bankseitigen Großemittenten von Schuldscheinen wurde darauf hingewiesen, dass das LMA Muster bewusst eine Mehrheitsklausel ausgeklammert habe, um den Schuldschein als einfaches Finanzierungsinstrument mit einer überschaubaren Dokumentation zu erhalten. Nach wie vor ist Investment Grade der übliche Standard und es gibt nur wenige – wenn auch spektakuläre – Ausfälle. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dann auch ein Agent für beide Seiten (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) eingeschaltet werden müsste, was das Zustandekommen des Schuldscheins kompliziert machen würden. Auch wollten sich generell Kleininvestoren nicht von Großinvestoren abhängig machen.
Auf der anderen Seite wurde die Komplexität einer Schuldschein Restrukturierung nicht bestritten. Neben dem zeitlichen Verzug kann es durch Anteilsverkäufe zu der Situation kommen, dass immer wieder neue Gläubiger von der Restrukturierungsnotwendigkeit überzeugt werden müssen. Banken würden sich lieber mit einem Abschlag von ihrem Schuldscheinanteil trennen, als an komplexen Restrukturierungs-verhandlungen teilzunehmen, wofür meistens das Knowhow und die Kapazität fehlten. Profitieren tun dann Distressed Debt Fonds, die den Banken diese Anteile abkaufen.
Im Ergebnis wurde es als hilfreich angesehen, wenn für den Fall, dass es zu einer Schuldschein Restrukturierung kommen muss, ein marktübliches Muster einer solchen „Restrukturierungsvereinbarung“ zur Verfügung stehen würde. Die DKS wäre hier prädestiniert, ein solches Muster zu entwickeln und dem Markt zur Verfügung zu stellen. Dieses Thema wird auf jeden Fall im Rahmen des nächsten Workshops am 27.08.2019 bei PwC in Frankfurt fortgeführt werden.
DKS Workshop am 27. August 2019, 15.00-18.00 Uhr bei PwC in Frankfurt
Die Themen knüpfen zum einen an die bereits auf der Regionalkonferenz in Berlin angesprochenen Themen an: Blockchain und Kryptowährungen. Mit Prof. Phillip Sandner von der Frankfurt School of Finance and Management haben wir einen absoluten Experten – er ist u.a. im FinTech-Rat des Bundesfinanzministeriums und in der Arbeitsgruppe des EU Blockchain Observatory der Europäischen Union – gewonnen, der uns einen vertieften Einblick in das Thema geben wird. Wie sich das Ganze dann auf das Grundbuch und Realsicherheiten auswirkt, erläutert anschließend P. Holzhäuser von PwC.
Laut einer globalen Forescout Studie vom Juni 2019 haben 65% der Befragten eine M&A Transaktion später auf Grund festgestellter Cybersicherheitsprobleme bereut. Umso wichtiger ist die Durchführung einer Cyber Due Diligence Prüfung. Das Erkennen von Cyber Risiken ist auch verknüpft mit datenschutzrechtlichen Anforderungen und entsprechend wichtig gerade im Bankbereich. Mehr dazu erfahren Sie von L. Weimer von EY.
Abschließend wird der nach der Telefonkonferenz vom 6. August 2019 vorliegende aktuelle Stand des Sanierungskredit von Dr. Herr und Dr. Stiller von SZA vorgestellt.
Wenn Sie (oder ein anderer Vertreter aus Ihrer Bank oder Ihrem Unternehmen) an dem Workshop teilnehmen möchten, bitte ich um eine kurze Rückmeldung per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de. Eine Teilnahme ist kostenfrei möglich.