Überarbeitung Muster Restrukturierung und Sanierung

Viele Kreditinstitute und Kanzleien nutzen nach wie vor die Muster der Loan Market Association LMA. Im rein nationalen Kreditmarkt kann man aber auch auf Vertragsmuster in deutscher Sprache und nach deutschen Recht zurückgreifen. Dieses gilt insbesondere für den Bereich Restrukturierung und Sanierung. Hier hat die DKS in den letzten Jahren Muster einer Restrukturierungsvereinbarung, einer Stillhaltevereinbarung, eines Überbrückungskreditvertrages und eines Sanierungskreditvertrages entwickelt. Diese Muster wurden nun einem Update zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage unterzogen. Auf diesem Wege sehr herzlichen Dank an das Überarbeitungs-Team bestehend aus Mike Danielewsky (Brian Cave Leighton Paisner), Oliver Otto (Rimon Falkenfort), Dr. Dietrich Stiller, Dr. Andreas Herr, Dr. Stephan Brandes und Thomas Oberle (alle SZA Schilling, Zutt & Anschütz).

Diese Muster und auch ein Muster Restrukturierungsplan sowie ein Leitfaden zur Krisenfrüherkennung steht den DKS-Mitgliedern zur Verfügung.

Veränderungen im DKS-Beirat

Christine Laudenbach vom Leibniz Institute for Financial Research SAFE an der Goethe Universität Frankfurt verstärkt den Beirat der DKS. Sie ist forschend im Bereich der Haushaltsfinanzierung tätig und untersucht dabei das ganz aktuelle Thema, wie die Wohlstandslücke zwischen Männern und Frauen geschlossen werden kann.

Judith Wittig hat sich entschieden, dass erste persönliche Mitglied der DKS zu werden. Michael Scherl geht in den wohlverdienten Ruhestand. Beide scheiden daher aus dem Beirat aus. Auf diesem Wege sehr herzlichen Dank für die jahrelange Unterstützung. Der nunmehr rein wissenschaftliche Beirat besteht aus drei Professorinnen und sieben Professoren, die den DKS-Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen.

Muster Restrukturierung und Sanierung

Nach intensiver Abstimmung zwischen Banken- und Kanzleivertretern hat die DKS im Bereich der Restrukturierung und Sanierung folgende Muster erstellt: Restrukturierungsvereinbarung, Stillhaltevereinbarung, Überbrückungskreditvertrag, Sanierungskreditvertrag. Nunmehr wurden diese Muster von einer Arbeitsgruppe an das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungs Gesetz – StaRUG) angepasst. Nach der finalen Abstimmung stehen diese neuen Muster ausschließlich DKS-Mitgliedern zur Verfügung. Als Alternativen zu den meist komplexen LMA-Mustern stehen weitere DKS-Muster zur Verfügung. Der DKS-Jahresbeitrag beträgt 1.500 €. Es ist eine Firmenmitgliedschaft und auch eine persönliche Mitgliedschaft möglich.

Referentenentwurf Kreditzweitmarktgesetz

Nun liegt der mehrfach angekündigte Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer vor, welches durch das neu geschaffene Erlaubnisverfahren und die entsprechende Aufsicht vor allem die Kreditdienstleister in Deutschland betrifft. Das nicht gerade geringe Ziel ist es, unionsweit einheitliche Regelungen für hochgradig effiziente EU-weite Märkte für den Ankauf von Krediten und Kreditdienstleistungen zu schaffen. Das erinnert an den in der Gesetzesbegründung zitierten Aktionsplan zum Abbau von NPL der EU-Kommission von 2017. Dort wollte man u.a. eine europaweite NPL-Transaktionsplattform schaffen. Dabei wurde ausgeblendet, dass solche Transaktionsplattformen schon seit Jahren existierten. So ist es auch jetzt wieder. In Deutschland hat sich über die letzten Jahrzehnte ein „hochgradig effizienter“ Markt für notleidende Kredite und entsprechende Kreditdienstleistungen entwickelt. Statt also den bestehenden Markt zu optimieren, geht das BMF mit den neuen Anforderungen auch noch über die Vorgaben der EU hinaus. Zudem wird eine Aufsicht durch das BaFin vorgeschlagen, das bisher keine Erfahrungen mit dem Kreditzweitmarkt vorweisen kann. Die weitere Begründung, nun könnten (endlich) die Kreditdienstleister mit dem Europäischen Pass grenzüberschreitend tätig werden, geht völlig an der Realität vorbei. Es gibt ausreichend Kreditdienstleister, die bereits europaweit tätig sind.

Nach der Gesetzesbegründung sollen auch „Inkonsistenzen und redaktionelle Fehler in Finanzaufsichtsgesetzen“ beseitigt werden. Die Stellungnahem der betroffenen Experten zeigen eher, dass mit dem neuen Gesetz gerade solche Inkonsistenzen erst neu geschaffen werden.

Die DKS wird das Thema weiterverfolgen.

DKS Awards 2022 vergeben

Satzungsgemäße Aufgabe des DKS ist die Forschungsförderung und Unterstützung empirischer Erhebungen, die das nationale und internationale Kreditgeschäft sowie Kreditmarkttransaktionen adressieren. Entsprechende Arbeiten auf diesen Gebieten werden gefördert und jährlich mit dem DKS Award ausgezeichnet.

Mit dem Preis für die beste Masterarbeit wird in diesem Jahr Susanne Stemmer ausgezeichnet. Der Titel ihrer Arbeit: ESG – Nachhaltige Finanzierungen im syndizierten Kreditmarkt inklusive eines Exkurses zu Sustainability-Linked Loans: Von der Nische zum Standard? Diese Arbeit wurde von den Professoren Dr. C. Schalast und Dr. A. Walter von der Frankfurt School of Finance and Management betreut. Sie untersucht die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei nachhaltigen Finanzierungen am Beispiel der Sustainability-Linked Loans.

Mit dem DKS Award 2022 für die beste Bachelorarbeit wird die Arbeit von Isabell Fetzer ausgezeichnet. Die Arbeit mit dem Titel „Creditors‘ Influence on Firm Investment Policy: An Empirical Analysis of Debt Covenant Violations“ untersucht den Einfluss von Gläubigern auf die Investitionspolitik von Unternehmen und nimmt hierbei eine empirische Analyse von Verstößen gegen Schuldverpflichtungen vor. Dabei spielen Finanzkennzahlen und Schwellenwerte eine große Rolle, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen beurteilen und Kreditrückzahlungen sicherstellen sollen. Betreut wurde diese Arbeit von den Professoren Max Bruche und Tim Adam von der Humboldt Universität zu Berlin.

Der DKS Sonderpreis 2022 geht an Philipp Tilk. Es handelt sich dabei um eine Doktorarbeit, die von Prof. Dr. Langenbucher von der Goethe Universität Frankfurt betreut wurde. Thema der Arbeit war „Die Quantifizierung des Vertrauens – Eine Untersuchung der Transparenzanforderungen an das Kreditscoring vor dem Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen am Maßstab des Bankaufsichts- und Datenschutzrecht“. Das Thema Kreditscoring wird sehr eingehend unter dem Gesichtspunkt der europäischen Initiative nach mehr Transparenz und auch unter den Gesichtspunkten der DSGVO und dem kommenden KI-Gesetz analysiert. Besondere Aktualität erhält die Arbeit durch die anstehende Entscheidung des EuGH nach dem Vorlagebeschluß des VG Wiesbaden in Sachen Schufa Score.

Die Jury bestand aus Prof. Dr. Christoph Schalast (Frankfurt School of Finance & Management, Schalast Law | Tax ), Prof. Dr. Axel Wieandt (WHU), Dr. Jörg Keibel (DKS), Lars Löffelholz (Commerzbank) und Jens-Georg Nawrath (Alvarez & Marsal).

Jens-Georg Nawrath, Prof. Dr. Axel Wieandt, Prof. Dr. Christoph Schalast, Philipp Tilk, Dr. Jörg Keibel

Regionalkonferenz am 14.06.2023 in München

Bei der am 14.06.2023 durchgeführten Regionalkonferenz gab es zu den Themen Lösungsmöglichkeiten bei notleidenden Gewerbeimmobilien, Private Equity und Kennzahlenanalyse, der ganz aktuellen Private Equity Performance Improvement Study von Alvarez & Marsal sowie dem Stand der Umsetzung der EU-Kreditdienstleister-Richtlinie viele neue Erkenntnisse bei lebhaften Diskussionen. Herzlichen Dank an das Team von DLA Piper und die Referenten Dr. Dietmar Schulz von DLA Piper, Eva Ringelspacher und Matthias Müller von Dr. Wieselhuber & Partner und Steffen Kroner, Benjamin Reick und Felix Schweigger von Alvarez & Marsal.

Webinar zu ESG Themen am 25.04.2023

Viel Expertenwissen vereinte das heutige DKS-Webinar zum Thema ESG. Stichworte waren u.a. Finanzinstitute Taxonomie Offenlegungsverordnung Transparenzpflichten Nachhaltigkeitsrisiken Bonitätsanalyse Risikostruktur Geschäftsmodellanalyse Datenerfassung Datenstandards Greenwashing SFDR NFRD AIFM OGAW KVG MiFIDII  CSRD 7. MaRisk Novelle BaFin Merkblatt ESG Risiken Art.8 und Art. 9 Produkte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es ist zwar noch vieles unklar, aber es gibt schon Tools, die man nutzen kann. Schön wären Marktstandards, an denen man sich orientieren könnte. Dazu wird die DKS mit einer Arbeitsgruppe etwas beitragen. (Etwas abgewandeltes) Zitat: Wer sich heute mit ESG beschäftigt, hat morgen einen Wettbewerbsvorteil. Herzlichen Dank nochmals an die Referentinnen und Referenten Dr. Gebhard Zemke und Dr. Ann-Cathrin Hoffmann (beide BDO), Bettina Guggemos (EXCON), Dr. Verena Ritter-Döring (Taylor Wessing), Dr. Alexandra Schluck-Amend (CMS Deutschland), Michaela Sopp und Eike Neugebauer (beide DLA Piper). Die Präsentationen können angefragt werden.

Workshop ESG am 25.04.2023 in Frankfurt

ESG in der EU-Taxonomie ist nahezu täglich in den Schlagzeilen. Rund um dieses Thema gibt es aber viele Aspekte, die teilweise noch vollkommen ungeklärt sind. Wie lassen sich die ESG-Themen aber standardisieren, welche Tools und Muster lassen sich entwickeln? Dazu soll der DKS-Workshop am 25.04.2023 vertiefte Einblicke geben.

Wann: Dienstag, der 25.04.2023, 15.00-18.00 Uhr

Wo: Kanzlei DLA Piper, Neue Mainzer Str. 6-10, Frankfurt, oder per Link

Agenda:

15:00-15:10     15:10-15:40     15.40-16.10     16.10-16.30   16.30-17.00   17.00-17.30     17.30-18.00    Begrüßung, Florian Bruder (DLA Piper) und Dr. Jörg Keibel (DKS)  
Sustainability Finance/Clauses, Verena Ritter-Döring (Taylor Wessing)   EXCON ex:plore – was bringt der ESG Score? Bettina Guggemos (EXCON)   Kaffeepause und Networking   ESG Credit Tools, Gebhard Zemke (BDO)   Restrukturierung und ESG, Dr. Alexandra Schluck-Amend (CMS Law)   ESG-Rahmenbedingungen – Aktuelle Herausforderungen für die Marktbeteiligten, Michaela Sopp und Eike Neugebauer (DLA Piper)  

Workshop am 04.04.2023 in Frankfurt

Zunächst stellten Frau Borries und die Herren Dr. Fischer und Lautenschlager (alle Hogan Lovells) den aktuellen Verfahrensstand bei Galapagos und die sich daraus ergebenden konkurrierenden Zuständigkeiten dar. Anschließend wurde die entsprechende Rechtsprechung des EuGH und des BGH analysiert. Es folgten die Optionen eines Cross-border Bond Restructuring sowie die Möglichkeit der Anerkennung von UK-Verfahren.

Im Anschluß gab Prof. Omlor einen detaillierten Einblick in das BMJ Projekt „Blockchain und Recht“. Wegen der Details wird auf seine Präsentation verwiesen. Angesichts des ganz aktuell veröffentlichten Referentenentwurfs zum Zukunftsfinanzierungsgesetz darf auf die Veranstaltung des ZEVEDI am 15.05.2023 hingewiesen werden.

Das EYEMAXX Verfahren wurde zunächst parallel in Deutschland und Österreich betrieben, wird nun aber in Österreich zu Ende geführt werden, wie Hendrik Schlander (One Square Advisors) berichtete. Er verwies dabei auf einige noch offene Punkte, so dass ein Ende des Verfahrens noch nicht abzusehen ist.

Wie man Krypto Investoren über eine Indexstruktur gewinnen kann, stellte danach Maximilien Bruckner (21e6 Capital) dar. Dieses könnte aus seiner Sicht über einen Metaverse Token Index erfolgen.

Zum Schluß stellte Gifford West (Alpine Tremont) Lösungsmöglichkeiten für illiquides Anlagevermögen der Banken am Beispiel von kriegsbedingt festgehaltenen Flugzeugen dar. Hierfür werden entsprechende Spezialisten benötigt, die die notwendigen Verfahren durchführen können.

Folgende Präsentationen stehen zur Verfügung, die angefragt werden können:

  • Dr. Julian Fischer, Lennart Lautenschläger, Christine Borries (Hogan Lovells) Aktuelles zum COMI nach der EuGH-Entscheidung vom 24.02.2022 in Sachen Galapagos
  • Prof. Dr. Sebastian Omlor (Universität Marburg) Zukunftsfinanzierungsgesetz und Privatrecht der Token einschl. ZEVEDI Tagungshinweis Elektronische Aktien zu dem gerade erschienenen Referentenentwurf Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Frank Günther/Hendrik Schlander (One Square Advisors) Lessons Learned aus dem EYEMAXX Insolvenzverfahren
  • Maximilian Bruckner (21e6 Capital) Krypto Sektoren Indizes
  • Gifford West (Alpine Tremont) Creating exit strategies for illiquid bank assets.

Workshop am 04.04.2023 + hybrid

Das Thema des letzten DKS-Webinars war die Krisenfrüherkennung nach StaRUG, also wann für die Geschäftsführung die Einleitung eines Restrukturierungs- oder gar Insolvenzverfahrens verpflichtend ist. Angesichts der inzwischen nahezu europaweit umgesetzten EU Restrukturierungs-Richtlinie und des nach wie vor bestehenden UK Scheme of Arrangement stellt sich für die Geschäftsführung naheliegend die Frage, ob Restrukturierungsmöglichkeiten oder Insolvenzverfahren in anderen europäischen Ländern nicht vorteilhafter für die Lösung der anstehenden Probleme sind. Gerade bei einer Holdingstruktur ist die Verlagerung des Geschäftssitzes (COMI) ja schnell getan. Mit diesen Themen wird sich der DKS-Workshop anhand von Galapagos und Eyemaxx beschäftigen.

Zudem geht es in die Krypto-Welt. Braucht es für die Tokenisierung eines neuen Privatrechts und wie lässt sich ein Krypto-Index strukturieren. Zum Schluß gibt es als Spezialthema das Dilemma vieler Banken, wie Flugzeug-Leasingverträge in Kriegszeiten behandelt werden sollten.

Nach langer Zeit findet zu diesen Themen wieder ein DKS-Workshop am 04.04.2023, 15.00-18.00 Uhr bei Hogan Lovells in Frankfurt statt. Auch eine Onlineteilnahme ist möglich. Wenn Sie Interesse an der Veranstaltung haben, melden Sie sich bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de