Wozu Kreditmarkt-Standards?
Deutschland ist ein Darlehens- beziehungsweise Kreditmarkt, und nach wie vor ist der Kredit das wichtigste Finanzierungsinstrument für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Kredittransaktionen sind eine wichtige Möglichkeit des Risikomanagements und der Refinanzierung für Kreditinstitute. Die Vereinfachung und Beschleunigung derartiger Transaktionen erhöht das Marktvolumen und die Marktliquidität.
In der strategischen Gesamtbanksteuerung eines Instituts bildet das Instrument der Kredittransaktion eine interessante Alternative zur eigenen Forderungsbearbeitung. Bei einer neutralen Bewertung wird das Institut das Risiko eines Forderungsausfalls und den Aufwand der eigenen Forderungsbearbeitung den Möglichkeiten einer Auslagerung zum Service oder durch Verkauf gegenüberstellen. Einen entscheidenden Faktor stellt dabei die Komplexität und die zu erwartende Zeitdauer einer solchen Auslagerung durch Verkauf dar. Hier kann die Standardisierung des Transaktionsprozesses die Waagschale zugunsten einer Auslagerung erheblich beeinflussen.
Die Praxis der letzten Jahre hat allerdings gezeigt: Verkäufer und Käufer haben unterschiedliche Vorstellungen von dem Ablauf einer derartigen Transaktion. Dies führt nicht nur zu ineffizienten Diskussionen, sondern auch zu Risikoabschlägen, soweit der Verkäufer die Transaktion nicht marktgerecht vorbereitet hat. Wenn es dem Verkäufer möglich ist, sich an feststehende Standards für den Kredithandel und die notwendige Vertragsdokumentation zu halten, können nicht nur unnötige Risikoabschläge vermieden werden, sondern die Sicherheit aufseiten des Verkäufers ansteigen, eine einmal begonnene Transaktion zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Wozu deutsche Marktstandards?
Bei Kredittransaktionen dominieren – vor allem im nicht deutschen Rechtsraum – die Regularien der Loan Market Association (LMA) und der Loan Syndication & Trade Association (LSTA), da sich die Bezugnahme auf internationale Standardklauseln im Markt etabliert hat und bei Verkäufer und Käufer beiderseits anerkannt ist. Zunehmend finden jedoch Transaktionen statt, die auf Muster zurückgreifen, welche nicht die Besonderheiten des deutschen Rechts im Hinblick auf Grundbuchrecht, Sicherheiten etc. abbilden können, weil sie dafür nicht entwickelt wurden. Das ist die Konsequenz der Durchsetzung von Standards aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum im deutschen Markt. Vom Geschäftsbereich her betreffen diese Transaktionen vor allem großvolumige Forderungen wie klassische Single-Name-Transaktionen, und kaum das kleinteilige Konsumentenkreditgeschäft.
Da die flächendeckend aufgestellten Sparkassen und VR-Banken sowie die Konsumentenkreditbanken aber gerade das kleinteilige Geschäft mit dem Privatkunden durchführen, besteht die Notwendigkeit, neben den Regeln der LMA und LSTA deutsche Standards und Regelungen für diesen Geschäftsbereich zu entwickeln.