Die Transaktionsdurchführung beginnt mit der Vorbereitung und Einrichtung eines Datenraums. Während dafür früher die Akten an einen zentralen Ort verschafft wurden, ist es heute Standard, dass die relevanten Unterlagen eingescannt und im Rahmen eines virtuellen Datenraums zur Verfügung gestellt werden. In den Datenräumen werden soweit wie möglich alle kaufpreisrelevanten Daten aufbereitet und zur Verfügung gestellt, die ein potenzieller Käufer zur Bewertung einer Forderung oder eines Forderungsportfolios erwartet. Hier gibt es meistens erhebliche Diskrepanzen. Vielfach sieht sich der Verkäufer gar nicht in der Lage, die vom Käufer erwarteten Daten zur Verfügung zu stellen, da die Banksysteme entsprechende Datenportierungen nicht ermöglichen. Die Anforderungen der Käuferseite an die Datenseite lassen sich jedoch ohne weiteres standardisieren. Es gibt bereits individuell standardisierte Herangehensweisen, um die Werthaltigkeit einer Einzelforderung oder eines Forderungsportfolios festzulegen. Sobald diese Standards allgemeingültig sind, kann sich die Verkäuferseite rechtzeitig darauf einstellen und den Datenbestand entsprechend vorbereiten. Es muss dann auch die Überprüfbarkeit der zur Verfügung gestellten Daten sichergestellt werden. Hier kommt es wesentlich auf die sogenannte Due-Diligence-Prüfung an. Der Datenraum kann ein Teil dieser Due-Diligence-Prüfung sein. Eine Due-Diligence-Prüfung bedarf sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite einer exakten Vorbereitung, damit die Durchführung alle relevanten Punkte abdeckt. Auch dies lässt sich standardisieren, wenn auch die Prüfungsbereiche der Due Diligence immer umfangreicher werden bzw. neue Bereiche – wie z. B. Compliance – dazukommen. Auch eine Questions&Answers-Struktur lässt sich insoweit standardisieren.
Eine notwendige Differenzierung muss hinsichtlich des Verkaufsgegenstands erfolgen. Es gibt erhebliche Unterschiede in der Datenbereitstellung, ob es sich um ein Firmenkundendarlehen („single name“), eine immobilienbesicherte Finanzierung oder einen Privatkundenkredit handelt. Auch Sonderformen wie Konsortialdarlehen mit gemeinsamen Sicherheiten sind zu beachten. Für die unterschiedlichen Fallkonstellationen werden in den einzelnen Ausschüssen im Rahmen der DKS Standards entwickelt.