Der DKS-Workshop am 31.10.2023 hat einmal wieder gezeigt, dass es eine Vielzahl von Themen gibt, auf die sich vor allem die Kreditinstitute in naher Zukunft einstellen müssen.
Wie geht es weiter mit dem Kreditscoring? Da lohnte ein detaillierter Blick auf den kommenden EU-AI Act mit den einzelnen Erwägungsgründen, den Prof. Dr. Langenbucher von der Goethe- Universität Frankfurt gab. „Vorsicht, Geld leihen kostet Geld!“, die diskriminierungsfreie Kreditvergabe und vieles mehr kommt auf die Banken über die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie zu, wie J. Wittig von der Deutschen Bank eindrucksvoll schilderte. Dass das DKS-Muster Restrukturierungsplan den Praxistest bestanden hat, bestätigte F.-B. Herding von Allen & Overy anhand des StaRUG-Falles Gerry Weber, auch wenn dieser Fall verschiedene Besonderheiten aufwies. Die DKS-Aufarbeitung des Themas ESG sowie die auf die Banken zukommenden Herausforderungen des Datensammelns bspw. anhand des BdB-Fragebogens sowie deren Bewertung über ESG-Ratings stellte Dr. Jörg Keibel von der DKS dar. Die insoweit gebildete DKS-Arbeitsgruppe hat dazu erste Ansätze eines ESG-Mustervertrages entwickelt. Die Entwicklung weiterer ESG-Standards bleibt jedoch abzuwarten. Viele Diskussionen gibt es um Details des geplanten Kreditzweitmarktgesetzes bzw. des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, die M. Gerstmayr von CMS vorstellte. Vor allem die Bankenvertreter erhoffen sich von der am 15.11.2023 im Bundestag geplanten Sachverständigenanhörung mehr Klarheit. Einen Blick in die Zukunft gab am Ende M. Jünemann von Bird & Bird. Es geht dabei um die European Blockchain Sandbox. Hier wird unter Federführung von Bird & Bird über Anwendungsfälle untersucht, wie Blockchain Themen zukünftig rechtlich und regulatorisch abgebildet werden können.
Herzlichen Dank an Dr. C. Griebeler von kallan für die Organisation und an alle Referenten.