DKS Workshop 07.05.2019 bei KUCERA in Frankfurt

Dr. Keibel gab für die DKS einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten. Das Muster des Überbrückungskredit-vertrages ist nach erfolgter Abstimmung mit ausgewählten Banken fertiggestellt worden. Für DKS Mitglieder steht dieses Muster im Intranet zur Verfügung.

Nach der Telefonkonferenz am 19.03.2019 zum Thema Schuldscheindarlehen wurden Muster zum Stichwort Sanctions eingeholt, mit denen einige Banken schon arbeiten. Dieses Thema wird ein Schwerpunkt des nächsten Workshops am 6.6.2019 sein.

Dort wird auch das Thema Cash Pool Vertrag und Insolvenz behandelt werden. DLA hat die Vorbereitungsarbeiten weitestgehend abgeschlossen.

  1. Kreditsicherheiten – Entgelte und Anpassungsbedarf aufgrund der EBA-NPL -Guideline

Herr Klaus Reiner von der Commerzbank gab nach einer Einführung über die Entgeltklausel allgemein und die Konsequenzen nicht zulässiger Entgeltklauseln einen detaillierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Entgeltklauseln in verschiedenen Bereichen, wie der Wertermittlung von Sicherheiten, der Freigabe und Übertragung von Sicherheiten, der Treuhandabwicklung, beim Sicherheitentausch, bei einer Rangrücktrittserklärung, einer Depotübertrag sowie bei einem Konsortium. Die Konsequenzen im Allgemeinen sowie für Wertermittlungen wurden anschließend vorgestellt und in einem Fazit zusammengefasst.

Als weiterer Schwerpunkt des Vortrags wurden die Auswirkungen auf die Kreditsicherheiten durch die Guidelines on management of non-performing and forborne exposures vom31.10.2018 (EBA/GL/2018/06) vorgestellt. Dabei ging es um die Auswirkungen aus Kapitel 9 auf die Sicherungsobjekte, die Regularien, Verfahren und Kontrolle, die Index- versus Einzelbewertung, den Schwellenwert, die Gutachter, die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Häufigkeit der Bewertung, speziell bei NPL, die Bewertungsmethodik, den Cashflow, das Backtesting, die IT-Anforderungen sowie ausgeschlossene Assets. Am Schluss gab es dazu folgende Handlungsanweisungen: Kreditinstitute sollen über von Leitungsorganen genehmigte Richtlinien und Verfahren verfügen, die Richtlinien und Verfahren müssen regelmäßig qualitätsgesichert werden, die Sicherheitenwerte sind regelmäßig zu überprüfen, in der Regel sollen individuelle Bewertung vorliegen, Indexierungen sind nur begrenzt zulässig, die Sachverständigen sind sorgfältig auszuwählen und zu überprüfen.

  • STS als Qualitätssegment im Rahmen der neuen Verbriefungsverordnung

Herr Jan-Peter Hülbert stellte die TSI als möglichen Kooperationspartner für den DKS vor. Zudem gab er einen detaillierten Überblick über die neue Verbriefungsregulierung ab 2019. In der Verbriefungsverordnung werden nunmehr die verschiedenen Regelungen zusammengefasst und es gibt damit ein europaweit einheitliches Rahmenwerk. Allerdings gab er zu bedenken, ob mit dieser Verordnung tatsächlich Investoren(gruppen) für Verbriefungen gewonnen werden können oder ob Emittenten ggf. auf andere Kapitalmarktprodukte ausweichen. Es könnte zudem zu einer Verschiebung in weniger regulierte bzw. unregulierte Kapitalmarktsegmente kommen.

Nach Vorstellung der Anforderungen aus der Verbriefungs-verordnung wies er darauf hin, dass es einen umfangreicher Sanktionskatalog bei Verstößen gibt mit hohen Geldbußen (mind. €5 Mio. und bis zu 10% des Umsatzes sowie potenziell strafrechtlichen Sanktionen).

Ziel des neuen Rahmenwerks ist die Strukturierung einer STS Transaktion als Simpel Transparent Standardised. Als Folge davon gibt es verringerte EK-Anforderungen (Untergrenze von 10%) für Banken und Versicherungen und eine Berücksichtigung in der LCR-Ration bei Banken. Allerdings gilt das neue Instrument bislang nur für traditionelle Verbriefungen und nur bestimmte Asset-Klassen sind STS-fähig. Es gibt zudem unterschiedliche Kriterien für ABCP-Programme. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als STS-Verbriefung sind die Erfüllung der STS-Kriterien und die Meldung an ESMA nach Art. 27(1) der Verbriefungs-Verordnung. Dabei kann eine unabhängige STS-Verifizierungsstelle eingebunden werden. Dafür hat die TSI die SVI (STS Verifizierung International) gegründet und bietet diese Dienste an. Grundlage der STS Zertifizierung ist ein Verifizierungshandbuch, welches im Detail vorgestellt wurde.

  • Zusammenspiel Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und Kreditsicherheit am Beispiel der Grundpfandrechte

Johann Becher von der UniCredit Hypovereinsbank strukturierte das Zusammenspiel mit Vorüberlegungen sowie den Anforderungen in der vorvertraglichen Phase, dem Vertragsschluss, der Zeit nach dem Vertragsschluss und der Verwertung. Bei den Vorüberlegungen ging es um die Frage nach dem Kreditwunsch für die Möglichkeiten der Investition, als Betriebsmittelkredit, zum Konsum oder zur Existenzgründung. Anschließend erläuterte er im Detail die Problematik des Sicherheitengleichrangs am Beispiel einer KfW Finanzierung.

In der vorvertraglichen Phase ging es um die Unterscheidung zwischen Nichtverbraucher und Verbrauchen und die zu wählende Vertragskonstruktion und den dafür benötigten Informationen. Dabei ging er auch auf die Thematik der Haftungsbeschränkung bzw. Limitation Language ein.

Im Bereich des Vertragsschlusses ging es um die Anforderungen an den Darlehensvertrag sowie den Bereich der möglichen Widerrufsrechte.

Themen nach Vertragsschluss waren die Ausübung der im Darlehens – und Sicherheitenvertrag eingeräumten Informations-, Kontroll-, Zustimmungsrechte, die Erledigung des Sicherungszwecks nach Tilgung der gesicherten Forderung, der Nachbesicherungsanspruch gemäß Nr. 13 II AGB – Banken, Nr. 22 I AGB- Sparkassen, die Kündigung der gesicherten Forderung(en) bzw. ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Kündigung von Grundschuldkapital und – zinsen.

Im Rahmen der Verwertung ging es um die Verwertungsreihen-folge, Verwertungsbeschränkungen – Limitation Language bzw. das Verbot der Einlagenrückgewähr (§§ 30 GmbHG, 57 AktG) und die Verjährung.

  • Nachhaltigkeit – Überblick und ausgewählte aktuelle Entwicklungen = Sustainability from a legal perspective

Zunächst gab Mathias Raabe einen Überblick über die Historie und Initiativen bis zu den 2018/2019 veröffentlichten LMA Green Loan Principles. Anschließend stellte er im Detail den EU Action Plan on Sustainable Finance vor. Anschließend beleuchtete Dr. Markus Weber die Situation in Deutschland. Dabei ging es u.a. um den Ende Februar 2019 verkündeten Aufbau eines Sustainable Finance Beirats, um Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu machen.

Im Detail wurden dann die Anforderungen aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz dargestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass daraus auch CSR-bezogene Haftungsrisiken entstehen können. Am Schluss wurde auf das „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz“ hingewiesen, was aktuell auf Eis liegt, sowie auf den Referentenentwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

  • Nächste Veranstaltungen und Termine

04.06.2019 11.00 Uhr Mitgliederversammlung in Frankfurt (Kanzlei ReedSmith) + 12.30 Uhr DKS Award Preisverleihung + Sonderpreis Doktorarbeit über Negativzinsen

06.06.2019 15.00 Uhr Workshop in Frankfurt (Kanzlei kallan) mit den Themen Schuldscheindarlehen, Cash Pool Vereinbarungen und Insolvenz, Referenzzinsänderungen und Anpassungsanforderungen

18.06.2019 16.00 Uhr Regionalkonferenz in Berlin mit dem Schwerpunktthema Digitalisierung in Banken

Sollten Sie Interesse an den Präsentationen des Workshops oder an einer Teilnahme an den genannten Veranstaltungen haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de