Telefonkonferenz Schuldschein Restrukturierung am 25. Juli 2019

Nachdem sich der DKS im Call am 19.03.2019 und dem Workshop am 06.06.2019 bereits mit Themen aus dem Bereich des Schuldscheins beschäftigt hat, u.a. wurde eine „sanctions“ Klausel entwickelt, wurde nun das aktuelle Thema Schuldschein Restrukturierung diskutiert. Ca. 30 Teilnehmer beteiligten sich. Markus Held von One Square Advisors erläuterte am Beispiel Gerry Weber, dass sich gerade für kleine bzw. mittlere Banken Probleme bei einer Schuldschein Restrukturierung ergeben. Es ergab sich die Notwendigkeit, in jedem Einzelfall die Überzeugungsarbeit zu leisten, dass eine Restrukturierung notwendig sei. Zudem musste dann in jedem Einzelfall eine Vereinbarung ausgehandelt werden. Das ist sehr zeitaufwendig, vor allem, wenn es sich um mehrere hundert Anteilseigner handelt. In diesem Fall wäre ein am Markt akzeptiertes Muster einer solchen „Restrukturierungsvereinbarung“ sehr hilfreich gewesen. Zudem wäre mit einer Mehrheitsklausel (Majority Lenders Clause) die Gefahr gebannt, dass ein einziger Anteilseigner die Gesamtlösung blockieren kann.

Speziell von Seiten der bankseitigen Großemittenten von Schuldscheinen wurde darauf hingewiesen, dass das LMA Muster bewusst eine Mehrheitsklausel ausgeklammert habe, um den Schuldschein als einfaches Finanzierungsinstrument mit einer überschaubaren Dokumentation zu erhalten. Nach wie vor ist Investment Grade der übliche Standard und es gibt nur wenige – wenn auch spektakuläre – Ausfälle. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dann auch ein Agent für beide Seiten (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) eingeschaltet werden müsste, was das Zustandekommen des Schuldscheins kompliziert machen würden. Auch wollten sich generell Kleininvestoren nicht von Großinvestoren abhängig machen.

Auf der anderen Seite wurde die Komplexität einer Schuldschein Restrukturierung nicht bestritten. Neben dem zeitlichen Verzug kann es durch Anteilsverkäufe zu der Situation kommen, dass immer wieder neue Gläubiger von der Restrukturierungsnotwendigkeit überzeugt werden müssen. Banken würden sich lieber mit einem Abschlag von ihrem Schuldscheinanteil trennen, als an komplexen Restrukturierungs-verhandlungen teilzunehmen, wofür meistens das Knowhow und die Kapazität fehlten. Profitieren tun dann Distressed Debt Fonds, die den Banken diese Anteile abkaufen.

Im Ergebnis wurde es als hilfreich angesehen, wenn für den Fall, dass es zu einer Schuldschein Restrukturierung kommen muss, ein marktübliches Muster einer solchen „Restrukturierungsvereinbarung“ zur Verfügung stehen würde. Die DKS wäre hier prädestiniert, ein solches Muster zu entwickeln und dem Markt zur Verfügung zu stellen.  Dieses Thema wird auf jeden Fall im Rahmen des nächsten Workshops am 27.08.2019 bei PwC in Frankfurt fortgeführt werden.