Neues von EBA und FSMA zu IRB, Roadmap, EONIA und €STR

Die EBA hat in ihrem Fortschrittsreport vom 9. Juli 2019 nochmal darauf hingewiesen, dass die Datenanforderungen bezüglich der Kreditausfalldefinition (Guidelines on default definition) und die Standards für die Erheblichkeitsschwelle (regulatory technical standards on materiality thresholds) – auf Basis der Commission Delegated Resolution (EU) 2018/171 – ab dem 1.1.2021 eingehalten werden müssen.

Demgegenüber empfiehlt die EBA bezüglich der Umstellung des Ratingsystems, was ebenfalls für den 1.1.2021 geplant ist, eine Fristverlängerung um ein Jahr, so dass das neue Ratingsystem erst ab dem 1.1.2022 starten sollte.

Die Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte (Financial Services and Markets Authority FISMA) startet zum 2.10.2019 die Berechnung des EONIA auf €STR Basis. Zum 1.1.2022 wird der EONIA eingestellt werden. Die Banken wurden aufgefordert, bis zum 31. Juli 2019 einen Maßnahmenplan vorzulegen, wie sie die geplante Umstellung vorzunehmen gedenken, speziell hinsichtlich der notwendigen Vertragsanpassungen. Dieses gilt gerade für Verträge mit Laufzeiten, die über das Ende 2021 hinausgehen.

Gleichzeitig wurde von der FISMA das European Money Market Institute (EMMI) autorisiert, die notwendigen Anpassungen des EURIBOR vorzunehmen, damit dieser Referenzzinssatz weiterhin verwendet werden kann.