Ca. 40 Teilnehmer in Frankfurt diskutierten über die aktuellen Themen
des DKS und deren weitere Entwicklung. Weitere Teilnehmer, vor allem aus dem Bankbereich,
nahmen per Telefonkonferenz teil.
- DKS aktuell
Die Mitgliederzahl des DKS ist auf 40 angestiegen und es
ist sehr erfreulich, dass zuletzt mehr Banken Mitglied in der DKS wurden.
Insgesamt sind von den DKS Mitgliedern schon 30% Banken. Die Mitgliederversammlung
wird am 4. Juni 2019 in Frankfurt stattfinden. Im Anschluß daran wird die
Verleihung des DKS Awards 2018 durchgeführt werden.
Neben der Erstellung von Mustern und Standards wird
man verstärkt Seminare und Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die nicht
spezifisch auf die Entwicklung eines Musters oder Standards ausgerichtet sind. Als
Beispiele wurden der Brexit Workshop, der EU Roundtable zu NPL Plattformen, die
Themen Digitalisierung und Blockchain am Beispiel des Schuldscheindarlehens
(hierzu gab es am 19.03.2019 einen Call) sowie dem Thema Nachhaltigkeit und
Kriterien.
Zudem wird man – auch zur Verbesserung der DKS
Wahrnehmung im Kreditmarkt – verstärkt mit anderen Institutionen kooperieren. Beispiele
sind das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und
Kreditwesens der Universität Mainz für die wissenschaftliche Unterstützung von
Themen, Law Made in Germany (eine Vereinigung von BMJV, DAV, BRAK, BNotK, DNV,
DIHK) für die politischen Kontakte, True Sale International für Syndizierung
und Verbriefung, die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing für Muster im
NPL Bereich, sowie allgemein das Frankfurter Institut für Risikomanagement und
Regulierung FIRM, Turnaround Management Association Deutschland TMA, der Deutsche
Investor Relations Verband DIRK sowie das German Standards Setting Institute
GESSI (BAND Business Angels Netzwerk Deutschland).
- Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinienentwurf der
EU-Kommission vom 22. November 2016 über präventive Restrukturierungsrahmen,
die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von
Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren)
Dr. Martin Jawansky von Clifford Chance stellte die Eckpunkte
des präventiven Restrukturierungsrahmens vor. Wesentliche Diskussionsfelder waren dabei der Restrukturierungsrahmen, darin
die Entscheidungsmöglichkeit mit Summenmehrheit von 75% und die Möglichkeit des
klassenübergreifenden Cram-downs, die
Gläubigerunterstützung mit Diskussion der Akkordstörer
Problematik, das Abstandsgebot, die Eintrittsvoraussetzungen (drohende
Zahlungsunfähigkeit oder keine Eintrittsvoraussetzungen), die Einbeziehung der
Anteilseigner sowie die notwendige Spezialisierung der Gerichte. Auch wenn
aktuell noch viele Diskussionen rund um die Richtlinie stattfinden, geht Dr.
Jawansky als sicher davon aus, dass die Richtlinie wie vorgesehen beschlossen
wird. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
In Ergänzung dazu stellte Daniel F. Fritz von Dentons
die Diskussionspunkte für die Praxis vor. Dabei stellte er unter Hinweis auf
die Fundstellen im Originaltext folgende Punkte heraus: Anwendungsbereich und
Einstiegsvoraussetzungen; Überschuldung, Auswirkung des Moratoriums auf bestehende
Finanzierungsinstrumente und Kündigungsklauseln, Einführung eines (sinnvollen) Frühwarnsystems
(bspw. über Covenants), die notwendige Definition von Restrukturierung.
Als Aufgabenstellung für die DKS wurde diskutiert, das
Muster eines Restrukturierungsplans (als Vertrag) zu entwickeln und eine Muster
Checkliste für KMU zu erstellen. Als besondere Fassung des
Überbrückungskredites bzw. des Sanierungskredites, wenn diese ggf. ein
insolvenzfestes Vorrecht bekommen, könnte die Möglichkeit des „fresh money“
innerhalb des präventiven Restrukturierungsrahmens entwickelt werden. Letzten
Endes vorgestellt wurde auch die ggf. auf der Intercreditor Ebene zu regelnde
Frage der Kostentragung bei Einsetzung eines Restrukturierungsverwalters.
- Überbrückungskreditvertrag
Der fortgeschriebene Entwurf wurde von den Herren Dr. Andreas
Herr und Dr. Dietrich Stiller von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt &
Anschütz vorgestellt und im Detail erläutert. In der Diskussion ergaben sich
noch weitere Anregungen. Diese werden in die fortgeschriebene Fassung
eingearbeitet werden. Zudem soll eine Bankenabfrage durchgeführt werden.
Leider musste dieser Punkt nochmals verschoben werden.
Als neuer Termin zur Vorstellung der Überlegungen zu einer Cash Pool
Vereinbarung sowie Themenstellungen im Rahmen der Insolvenz konnte mit der
federführenden Kanzlei DLA Piper bereits der 6. Juni 2019 abgestimmt werden.
- Open Source Investor Service- Standardised data for
non-performing loans (NPL)
B. Heppe stellte die sich aus dem EZB/EBA Guidance for
NPL und die sich aus den EBA Templates ergebenden Datenanforderungen im Detail
vor. Um höhere Kaufpreise erzielen zu können, müssen die Verkäufer die
Datenqualität verbessern. OSIS bzw. NPL Markets stellt Online NPL Analysen zur
Verfügung.