DKS Workshop am 21.03.2019 bei GÖRG in Frankfurt

Ca. 40 Teilnehmer in Frankfurt diskutierten über die aktuellen Themen des DKS und deren weitere Entwicklung. Weitere Teilnehmer, vor allem aus dem Bankbereich, nahmen per Telefonkonferenz teil.

  1. DKS aktuell

Die Mitgliederzahl des DKS ist auf 40 angestiegen und es ist sehr erfreulich, dass zuletzt mehr Banken Mitglied in der DKS wurden. Insgesamt sind von den DKS Mitgliedern schon 30% Banken. Die Mitgliederversammlung wird am 4. Juni 2019 in Frankfurt stattfinden. Im Anschluß daran wird die Verleihung des DKS Awards 2018 durchgeführt werden.

Neben der Erstellung von Mustern und Standards wird man verstärkt Seminare und Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die nicht spezifisch auf die Entwicklung eines Musters oder Standards ausgerichtet sind. Als Beispiele wurden der Brexit Workshop, der EU Roundtable zu NPL Plattformen, die Themen Digitalisierung und Blockchain am Beispiel des Schuldscheindarlehens (hierzu gab es am 19.03.2019 einen Call) sowie dem Thema Nachhaltigkeit und Kriterien.

Zudem wird man – auch zur Verbesserung der DKS Wahrnehmung im Kreditmarkt – verstärkt mit anderen Institutionen kooperieren. Beispiele sind das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz für die wissenschaftliche Unterstützung von Themen, Law Made in Germany (eine Vereinigung von BMJV, DAV, BRAK, BNotK, DNV, DIHK) für die politischen Kontakte, True Sale International für Syndizierung und Verbriefung, die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing für Muster im NPL Bereich, sowie allgemein das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung FIRM, Turnaround Management Association Deutschland TMA, der Deutsche Investor Relations Verband DIRK sowie das German Standards Setting Institute GESSI (BAND Business Angels Netzwerk Deutschland).

  • Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 22. November 2016 über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren)

Dr. Martin Jawansky von Clifford Chance stellte die Eckpunkte des präventiven Restrukturierungsrahmens vor. Wesentliche Diskussionsfelder waren dabei der Restrukturierungsrahmen, darin die Entscheidungsmöglichkeit mit Summenmehrheit von 75% und die Möglichkeit des klassenübergreifenden Cram-downs, die

Gläubigerunterstützung mit Diskussion der Akkordstörer Problematik, das Abstandsgebot, die Eintrittsvoraussetzungen (drohende Zahlungsunfähigkeit oder keine Eintrittsvoraussetzungen), die Einbeziehung der Anteilseigner sowie die notwendige Spezialisierung der Gerichte. Auch wenn aktuell noch viele Diskussionen rund um die Richtlinie stattfinden, geht Dr. Jawansky als sicher davon aus, dass die Richtlinie wie vorgesehen beschlossen wird. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

In Ergänzung dazu stellte Daniel F. Fritz von Dentons die Diskussionspunkte für die Praxis vor. Dabei stellte er unter Hinweis auf die Fundstellen im Originaltext folgende Punkte heraus: Anwendungsbereich und Einstiegsvoraussetzungen; Überschuldung, Auswirkung des Moratoriums auf bestehende Finanzierungsinstrumente und Kündigungsklauseln, Einführung eines (sinnvollen) Frühwarnsystems (bspw. über Covenants), die notwendige Definition von Restrukturierung.

Als Aufgabenstellung für die DKS wurde diskutiert, das Muster eines Restrukturierungsplans (als Vertrag) zu entwickeln und eine Muster Checkliste für KMU zu erstellen. Als besondere Fassung des Überbrückungskredites bzw. des Sanierungskredites, wenn diese ggf. ein insolvenzfestes Vorrecht bekommen, könnte die Möglichkeit des „fresh money“ innerhalb des präventiven Restrukturierungsrahmens entwickelt werden. Letzten Endes vorgestellt wurde auch die ggf. auf der Intercreditor Ebene zu regelnde Frage der Kostentragung bei Einsetzung eines Restrukturierungsverwalters.

  • Überbrückungskreditvertrag

Der fortgeschriebene Entwurf wurde von den Herren Dr. Andreas Herr und Dr. Dietrich Stiller von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz vorgestellt und im Detail erläutert. In der Diskussion ergaben sich noch weitere Anregungen. Diese werden in die fortgeschriebene Fassung eingearbeitet werden. Zudem soll eine Bankenabfrage durchgeführt werden.

  • Cash Pool

Leider musste dieser Punkt nochmals verschoben werden. Als neuer Termin zur Vorstellung der Überlegungen zu einer Cash Pool Vereinbarung sowie Themenstellungen im Rahmen der Insolvenz konnte mit der federführenden Kanzlei DLA Piper bereits der 6. Juni 2019 abgestimmt werden.

  • Open Source Investor Service- Standardised data for non-performing loans (NPL)

B. Heppe stellte die sich aus dem EZB/EBA Guidance for NPL und die sich aus den EBA Templates ergebenden Datenanforderungen im Detail vor. Um höhere Kaufpreise erzielen zu können, müssen die Verkäufer die Datenqualität verbessern. OSIS bzw. NPL Markets stellt Online NPL Analysen zur Verfügung.