Die von der Europäische
Bankenaufsicht (EBA) am 31. Oktober 2018 veröffentlichten “Guidelines on
management of non-performing and forborne exposures” umfassen mehr als 200
Einzelanforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Banken in der
EU – und damit mehr als 6.000 Institute – angemessene Steuerungsinstrumente für
NPE einsetzen und ein gezielter Abbau hoher NPE-Bestände erfolgt.
Die in der EBA
Guideline vorgegebenen Einzelanforderungen betreffen sechs unterschiedliche
Themenfelder mit den nachfolgend dargestellten, wesentlichen Inhalten:
Nur für Institute
mit einer NPL Quote >5%:
- NPE-Strategie
= Implementierung und regelmäßige Überprüfung einer NPE Strategie mit der
Festlegung von Zielen zur NPE Reduktion
- NPL
Governance und Ablauforganisation = Festlegung der Operationalisierung der NPE
Strategie in Bezug auf Governance, Prozesse und Kontrollen
Für alle Institute:
- Forbearance
= kurz- und langfristige Forbearance Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit
der durchgeführten Maßnahmen
- NPE
Erkennung = konsistente Klassifizierung von NPE Gruppen mit entsprechender
Datenbereitstellung
- NPE
Wertminderungen und Abschreibungen = methodische Vorgaben sowie regelmäßiges
Backtesting von Wertberichtigungen gegen tatsächliche Kreditverluste
- Bewertung
beweglicher und unbeweglicher Sicherheiten = methodische Anforderungen an die
Sicherheitenbewertung, Qualitätssicherung sowie an die Auswahl und Überwachung
von Gutachtern.
Mit der
aufsichtsrechtlichen Kapitalvorsorge für NPE, dem sogenannten Prudential
Backstop, führen Regulator und Aufsicht eine neue Steuerungsgröße ein. Mit dem
Prudential Backstop wird eine aufsichtliche Erwartung an die Mindesthöhe der
Risikovorsorge für Non-Performing Exposures definiert, die als zusätzliche
Kapitalanforderung über die bilanziellen Wertberichtigungen sowie die bislang
etablierten aufsichtsrechtlichen Kapitalabzugspositionen hinausgehen kann.
Mit neuen
Transparenzregeln soll die Marktdisziplin verbessert werden. Die wesentlichen
Neurungen betreffen zum einen die Offenlegung bestimmter Informationen zu
notleidenden Krediten und zum anderen, im Rahmen des EBA Datapoint-Models 2.9,
die Erweiterung des standardisierten FinRep-Reporting um NPE-Angaben. Die
erstmalige Offenlegung der Informationen muss zum 31.März 2020 erfolgen und
zwar auf Basis der Daten per 31.12.2019.
Die Anforderungen
der EBA NPL Guidelines gehen in vielen Fällen über die derzeit implementierten
Prozesse und Verfahren hinaus und erfordern nicht selten auch Anpassungen in
Bezug auf Datenverfügbarkeit und IT. Die Umsetzung erfordert daher im ersten
Schritt die Durchführung einer Gap-Analyse, um davon ausgehend
Anpassungsbedarfe zu ermitteln, Maßnahmen zu priorisieren und diese umzusetzen.
Das betrifft vor allem die Kapital- und Geschäftsplanung, als auch die
Datenverfügbarkeit in den bisherigen Meldewesendaten. Softwareanpassungen sind
dabei nicht ausgeschlossen.