DKS Regionalkonferenz 18.06.2019 bei GÖRG in Berlin

Mit den Themen FinTechs und Banken, Schuldschein-Plattform und dem Thema der Bündelung von Sicherheitenvereinbarungen fand die erste Regionalkonferenz am 18.06.2019 in Berlin statt.

  1. Standardisierung durch FinTechs und die Rolle der Banken

Tom Braegelmann von BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB stellte dar, dass, wenn die Juristen nicht aufpassen und mitgestalten, neue technische Standards durch neue Akteure gesetzt werden. Diese müssten die Juristen dann auf Gedeih und Verderb akzeptieren und damit arbeiten. Es sei also hilfreich, wenn sich die Juristen vorher in die (technische) Diskussion einbringen würden. Speziell geht es hier um das neue Geschäftsfeld des Legal Tech.

Ganz aktuell unter Bezug auf eine Pressemeldung der Libra Association aus Genf stellte er die von Facebook angekündigte Libra Kryptowährung und Smart Contract Plattform vor. Dieses soll ein Angebot vor allem für die 1,7 Mrd. Facebook Nutzer sein. Damit würde Facebook neue Standards für Zahlungen und für eine Smart Contract Programmiersprache namens „Move“ setzen. Für weitere Details wird auf die Pressemeldung Bezug genommen.

Anschließend wurde über Blockchain und Kryptowährungen sowie die regulatorischen Anforderungen diskutiert. Derzeit lassen etliche FinTechs bei der BaFin Anträge für neue technisch- / softwaregestützte Zahlungs-, Darlehens- und Investmentprodukten prüfen. Dadurch wird bei der BaFin ein bestimmtes Verständnis und eine bestimmte Auslegung des Aufsichtsrechts durch kleine neue Akteure vorstrukturiert, von der die Bafin dann später nicht so einfach abweichen wird. Größere Banken sind bislang außen vor.

2. Plattformen zur Vermittlung von Schuldscheindarlehen u.a. – Regulatorische Einordnung

Dr. Matthias Terlau von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB stellte die digitalen Marktplätze für Schuldscheine und Namens-Schuldverschreibungen, wie bspw. Debtvison, SyndX, VC Trade, Firstwire, Compeon und Finledger im Detail vor. Die jüngste Schuldscheinplattform ist Finledger, ein Zusammenschluss der Helaba, DekaBank, dwpbank und der DZ Bank. Sodann gab er einen Einblick in die regulatorischen Anforderungen nach KWG für diese Plattformen und differenzierte dabei nach Darlehensnehmer, Strukturierungspartner, Investor und der Plattform selbst. Anschließend ging es um die finanzaufsichtsrechtliche Einordnung der Plattformen.

Am Ende stellte er die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu elektronischen Schuldverschreibungen vor. Es handelt sich dabei um ein Eckpunktepapier vom 07.03.2019 des BMF und BMJV, in dem die Einführung von elektronischen Wertpapieren und die Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token (ICOs) zur Diskussion (bis zum12. April 2019) gestellt wurde. Zudem wurden in einer Bundestagsdrucksache vom 11.03.2019 (BT-Drucksache 19/4217) „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen“ veröffentlicht. Zielrichtung ist dabei die Stärkung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte und Entwicklung einer Blockchain-Strategie. Zudem soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet werden, d.h. eine zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren soll nicht mehr uneingeschränkt gelten und die Regulierung elektronischer Wertpapiere soll technologieneutral erfolgen können (d.h. Begebung auch mittels Blockchain/DLT).

3. En Bloc Security Agreement – Innovation aus gutem Hause

Dr. Stephan Kock und Thomas Gerrit Rose von Goodwin Procter erläuterten, dass mittels des in mehrjähriger Detailarbeit entwickelten En Bloc Security Agreements vor allem eine Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung erreicht werden sollen. Durch den speziellen Aufbau der Vereinbarung für den Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer mit entsprechenden Unterpunkten (hier wird auf die Präsentation verwiesen) werden Vertragsänderungen aus Verhandlungen, Änderungen in letzter Minute, die bei Unterzeichnung bestehenden Regelungen, nachträgliche Vertragsänderungen, spätere Sicherheitenfreigaben etc. effizient aufgefangen und qualitätssichernd im Vertragsdokument untergebracht. Diese Dokumentenstruktur helfe auch, um Jahre nach Vertragsschluss einen schnellen Überblick über die Sicherungsgeber und -nehmer zu bekommen.

4. Finanzierungsmonitor 2019 von creditshelf und TU Darmstadt

Nach einer Kurzvorstellung von creditshelf gab Marc von Ammon (creditshelf) einen Überblick über die Ergebnisse der von der TU Darmstadt im November/Dezember 2018 durchgeführten Umfrage unter 200 Finanzentscheidern aus dem deutschen Mittelstand. Wegen der einzelnen Ergebnisse wird auf die Präsentation verwiesen.

5. Zusammenfassung und nächste Schritte

Dr. Keibel stellte dar, dass die Telefonkonferenzen und Workshops zu den Themen der letzten Workshops in Planung seien, aber auf jeden Fall neben den (Frankfurter) Workshops auch Regionalkonferenzen in München, Köln/Düsseldorf, Stuttgart und ggf. ein follow up in Berlin geplant seien.