Nach der
Stillhaltevereinbarung, dem Term Sheet Restrukturierungsvertrag und dem
Überbrückungskredit greift der DKS ein weiteres Thema aus dem Bereich Restrukturierung und Sanierung auf. Es geht um das Thema „Sanierungskredit“. In einer ersten Telefonkonferenz soll geklärt werden, inwieweit sich das Thema „Sanierungskredit“ für eine Mustererstellung eignet bzw. welche Alternativen für die Dokumentation dieses Musters in Betracht kommen.
Der Hintergrund ist, dass aufgrund einer Vielzahl der denkbaren Varianten
(z.B. inhabergeführtes Unternehmen, börsennotiertes Unternehmen (AG oder SE))
sowie der Tatsache, dass es sich bei einem Sanierungskredit in der Regel um
einen „klassischen“ Unternehmenskredit handelt, bei dem allerdings wichtige
zusätzliche Regelungsgegenstände hinzutreten, sich das Thema weniger für einen (klassischen)
Mustervertrag eignet. Geeigneter erscheint ein add on zu einem Term Sheet, in
dem auf besonders zu regelnde Aspekte eingegangen wird, aber nicht mehr
sämtliche sonstigen Punkte aus einem klassischen Unternehmenskredit
aufgegriffen werden.
Im Term Sheet zu erfassende Punkte wären (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit):
a) Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Sanierungsgutachten
b) Sanierungsbeiträge von
Gesellschaftern und sonstigen Dritten (z.B. debt-equity-swap)
c) Besondere Financial Covenants
d) Besondere Verhaltenspflichten
(z.B. Verkauf bestimmter Geschäftszweige, Vornahme bestimmter Investitionen)
e) Weitere Restrukturierungsmaßnahmen
f) (weitere) Sicherungsrechte
g) Ring Fencing
h) Einbindung des COO
Wenn Sie an dem Call am 6.8.2019 teilnehmen, bitte ich um eine kurze Anmeldung per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de.