Telefonkonferenz Sanierungskredit am 6. August 2019

Ein Schwerpunktthema der DKS ist der Bereich Restrukturierung und Sanierung. Nach der Stillhaltevereinbarung, dem Term Sheet Restrukturierungsvertrag und dem Überbrückungskredit (alle Muster sind für DKS Mitglieder im DKS Intranet verfügbar) griff der DKS daher ein weiteres Thema aus diesem Bereich auf. Es ging um das Thema „Sanierungskredit“.

Die federführend agierenden Dr. Andreas Herr und Dr. Dietrich Stiller von SZA Schilling, Zutt & Anschütz stellten dar, dass aufgrund einer Vielzahl der denkbaren Varianten (z.B. inhabergeführtes Unternehmen, börsennotiertes Unternehmen (AG oder SE)) sowie der Tatsache, dass es sich bei einem Sanierungskredit in der Regel um einen „klassischen“ Unternehmenskredit handelt, bei dem allerdings wichtige zusätzliche Regelungsgegenstände hinzutreten, sich das Thema weniger für einen (klassischen) Mustervertrag eignen würde. Geeigneter erscheint beiden ein add on zu einem Term Sheet, in dem auf besonders zu regelnde Aspekte eingegangen wird, aber nicht mehr sämtliche sonstigen Punkte aus einem klassischen Unternehmenskredit aufgegriffen werden.

In der Diskussion wurde herausgestellt, dass man bei dem Thema Sanierungskredit zwischen größeren, teilweise grenzüberschreitenden Sanierungen bspw. aus Konsortialkrediten und der Finanzierung des Mittelstands unterscheiden sollte. Der erste Fall wird bereits teilweise von dem DKS-seitig entwickelten Term Sheet Restrukturierungsvereinbarung erfasst. Hier könnte eine entsprechende Verknüpfung hergestellt werden. Als Arbeitsauftrag soll daher ein Muster Sanierungskredit für eine Mittelstandsfinanzierung entwickelt werden. Wegen der unterschiedlichen Fallkonstellationen sollte dieses Muster auch auf einer Term Sheet Basis entwickelt werden. Ggf. kann hier auch auf Vertragsmuster zurückgegriffen werden, die einige Banken bereits verwenden.

Für das Term Sheet wurden folgende Punkte aufgeführt: a) Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungsgutachten, b) Sanierungsbeiträge von Gesellschaftern und sonstigen Dritten (z.B. debt-equity-swap), c) besondere Financial Covenants, d) besondere Verhaltenspflichten (z.B. Verkauf bestimmter Geschäftszweige, Vornahme bestimmter Investitionen), e) weitere Restrukturierungsmaßnahmen, f) (weitere) Sicherungsrechte, g) Ring Fencing, h) Einbindung des COO, i) Reportinganforderungen.

Der Status Quo der weiteren Entwicklung wird auf dem Workshop am 27.08.2019 in Frankfurt vorgestellt werden. Ggf. wird vor dem Workshop bereits ein Entwurf versandt werden.