EZB revidiert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an neue als NPE (Non Performing Exposure) klassifizierte Kredite mit Nachtrag vom 22.08.2019

Die EZB hat bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von NPE eine Überschneidung zwischen den Darlehen, die nach dem Stichtag 26. April 2019 aufgenommen wurden, und denen, die davor aufgenommen worden sind, festgestellt. Diese Überschneidung ergab sich aus den neuen Rechtsvorschriften CCR vom 25. April 2019 zur Behandlung von NPE der Säule 1 (Pillar 1; 3/7/9 Jahre Abdeckung von NPE).

Die EZB hat nun klargestellt, dass sie ihre aufsichtsrechtlichen Erwartungen auf die NPE beschränken wird, die vor dem 26. April 2019 aufgenommene Darlehen betreffen und damit nicht der NPE-Behandlung nach Säule 1 (Pillar 1) unterliegen.

Die generellen aufsichtlichen Erwartungen für den Bestand an NPE, die am 1. April 2018 als NPE eingestuft wurden, bleiben unverändert.