Konsultation der EZB Working Group zu risikofreien Zinssätzen endet am 15.01.2021

Die Arbeitsgruppe für risikofreie Euro-Zinssätze hat Ende November 2020 zwei öffentliche Konsultationen zum Thema Fallback-Zinssätze für den EURIBOR veröffentlicht. Fallback-Raten sind Raten, auf die im Falle einer Nichtverfügbarkeit der (vereinbarten) Hauptrate zurückgegriffen werden kann. In einer Konsultation werden die Stakeholder gebeten, ihre Ansichten zu den Fallback-Raten auf der Grundlage der Euro-Short Term Rate (€ STR) und der Spread-Anpassungsmethoden darzulegen, um die am besten geeigneten EURIBOR-Fallback-Maßnahmen pro Anlageklasse zu ermitteln. In der anderen Konsultation werden die Interessengruppen gebeten, ihre Ansichten zu potenziellen Ereignissen zu äußern, die solche Fallback-Maßnahmen auslösen könnten.

In Bezug auf die €-basierten Fallback-Raten berücksichtigte die Arbeitsgruppe zwei Arten von Raten:

  1. Zukunftsgerichtete Zinssätze, die auf den Derivatemärkten basieren und sich auf die € STR beziehen und die Markterwartungen hinsichtlich der Entwicklung der € STR widerspiegeln. Diese Zinssätze sind zu Beginn des Zinszeitraums bekannt.
  2. Rückwärtsgerichtete Kurse, die auf einfachen mathematischen Berechnungen des Werts vergangener realisierter täglicher Fixierungen der € STR über einen bestimmten Zeitraum basieren. Diese Zinssätze sind bekannt und am Ende des Zinszeitraums verfügbar.

Eine endgültige Empfehlung der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen zu beiden Themen unter Berücksichtigung der Ansichten der Interessengruppen in dieser öffentlichen Konsultation wird voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2021 veröffentlicht.

Webinar 26.01.2021 17.00-18.00h – Tokenisierung für Anleger

Bitcoin hat gerade neue Höchststände erreicht. Angesichts einer Größenordnung von über 25.000€ pro Bitcoin ist das aber sicher nichts für Privatanleger. Demgegenüber betrug der anfängliche Ausgabepreis je PREOS-Token am 23.11.2020 9,25 €.

Im November 2020 hat Publity mit dem PREOS Token einen Blockchain basierten digitalen Zwilling an den Markt gebracht. Diese Aktien-Token gelten als übertragbare Wertpapiere nach MiFID II auf Basis eines von der BaFin genehmigten Wertpapierprospekts. Mit der tokenisierten Treuhänderkonstruktion wurde produktseitig rechtliches Neuland beschritten. Mehr Details dazu wird der Director Treasury der Publity AG Nils von Schoenaich-Carolath im Webinar darstellen.

Danach wird Sergej Stein von Amazing Blocks anhand des Liechtenstein Token Acts vorstellen, wie echte Inhaberanteile (Aktien) völlig digital und dezentral auf einem öffentlichen DLT-Netzwerk (Ethereum) abgebildet werden können. Diese sogenannten Equity Tokens können dann auch anschließend in Deutschland gehandelt werden. Mehr Details dazu im Webinar.

Das Webinar findet am Dienstag 26.01.2021 von 17.00-18.00 Uhr statt. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, schicken Sie mir eine Mail (joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de). Die angemeldeten Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung den LINK.

Aktionsplan der Europäischen Kommission zum Abbau von NPL (Arbeitspapier vom 16.12.2020)

Nach dem Ende September 2020 durchgeführten Roundtable und einer anschließenden Abstimmung mit den Finanzministern der Mitgliedsländer hat die Europäische Kommission nun ein Papier mit einer Analyse der aktuellen NPL Situation und der beabsichtigten nächsten Schritte vorgestellt. Es geht dabei vor allem um die immer wieder betonte Belebung des Secondary Market durch eine verbesserte Datenstruktur (EBA Templates) und den Aufbau einer zentralen NPL Datenbank. Zu der zentralen Datenbank soll im 1. Halbjahr 2021 eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Dabei sollen verschiedene Modelle entwickelt werden, u.a. auch die Erweiterung des bereits bestehenden European Data Warehouse. Zudem will man den „idealen NPL Verkaufsprozess“ entwickeln und prüfen, wie man NPL Transaktionsplattformen dabei einbinden kann. Auch der Aufbau von nationalen Bad banks (Assets Management Companies) wird trotz der nahezu einhelligen Ablehnung in allen Mitgliedsländern wieder als Lösung präsentiert. Auf die Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens bis Juli 2021 in allen Mitgliedsländern wird hingewiesen.

Die Kommission will zudem ein Beratergremium bestehend aus den relevanten Akteuren im NPL Business und Verbraucherorganisationen einrichten. Dieses Gremium soll die Kommission bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen unterstützen und die Kommission bei weiteren Massnahmen zum Abbau von NPL beraten.

Keine NPL bis 31.03.2021?

Die EBA hat die nur bis zum 30.09.2020 geltenden Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien reaktiviert und bis zum 31.03.2021 verlängert. Damit können nun auch bisher nicht in Moratorien einbezogene Kredite einbezogen und somit nicht als gestundete oder ausfallgefährdete Kredite behandelt werden, ohne dass entsprechende Rückstellungen zu bilden sind. Damit soll den Banken die notwendige Liquidität erhalten bleiben, um Corona-bedingt in Schieflage geratene Unternehmen mit Krediten zu unterstützen. Allerdings können Kredite nur für längstens neun Monate von einem Zahlungsaufschub profitieren und die Banken müssen darlegen, wie sie beurteilen wollen, ob ein Zahlungsaufschub nicht zu einem Zahlungsausfall führen wird. Laut EBA unterlagen europaweit im Juni 2020 Kredite mit 871 Mrd. € einem Moratorium.

Security Token Offering STO

Aktuell werden der Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (zunächst allerdings nur für Schuldverschreibungen) sowie das EU Pendant der Digitalisierung des Finanzsektors diskutiert. Doch wie genau läuft eine tokenbasierte Wertpapieremission im Immobilienmarkt ab? Was ist mit den Verwahrungsalternativen und der Handelbarkeit? Dieses alles werden die Experten von Exporo – Greta Gaumert und Johannes Moormann – im Webinar am 01.12.2020 von 16.00-17.30h im Detail vorstellen.

Am Ende wird der diesjährige Preisträger des DKS Awards Laurenz Heppding von der TU Darmstadt die Inhalte seiner Arbeit zu STOs im internationalen Kontext kurz darstellen. Zum Abschluß wird der Geschäftsführer des Verbandes deutscher Kreditplattformen seinen Verband mit den Aufgaben und Zielen sowie der Mitgliederstruktur vorstellen.

SanInsFoG und StaRUG doch noch nicht zum 01.01.2021?

Die 1. Lesung des SanInsFoG mit StaRUG ist am 18.11.2020 über die (BT) Bühne gegangen. Der CDU-Rechtspolitiker Heribert Hirte mahnte zahlreiche Detailänderungen an, so dass aus seiner Sicht unklar ist, ob der Gesetzentwurf wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann. Bündnis 90/Die Grünen nehmen sich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an und fordern ein vereinfachtes Verfahren für die vorinsolvenzliche Sanierung und Restrukturierung für von der Corona-Pandemie betroffene KMU, einen niedrigschwelligeren Zugang zum Verfahren zu ermöglichen und eine unkomplizierte Antragstellung sowie den KMU eine Beratung durch ExpertInnen zur Seite zu stellen und festzulegen, wer qualifiziert ist, solche Verfahren durchzuführen und vorzusehen, dass die Verfahrenskosten bei Corona-bedingter, drohender Zahlungsunfähigkeit staatlich mitfinanziert wird. Nächste Woche dann die Expertenanhörung im BT Rechtsausschuss mit verschiedenen Experten durchgeführt. Der dort geladene Experte Prof. Madaus von der Universität Halle-Wittenberg wird am 26.11.2020 um 17.00h bei der DKS darüber berichten.

EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung

Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung wurden finalisiert und gehen in ihren Anforderungen weit über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin hinaus. Diese Leitlinie ist Teil des EU Action Plans und soll u.a. den Anstieg des Volumens an ausfallgefährdeten Krediten (Non-Performing Loans – NPL) verhindern. Die bestehende EBA-Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung entfallen. Für neue Kredite gelten die Leitlinien bereits ab dem 30.06.2021.

Mit den neuen Anforderungen beschäftigt sich das Webinar/TelCo der DKS am 26.11.2020 von 16.00-17.00 Uhr. Als Referent wurde Herr Carsten Ziegler von Deloitte gewonnen.

Es geht um folgende Themen:
– Übersicht der neuen EBA Kreditleitlinien (Einordnung und Überblick der Anforderungen)
– Auswirkungen der Kreditleitlinien (Identifikation und Priorisierung des Handlungsbedarfs)
– Besondere Herausforderungen in der Umsetzung (Governance und Kultur im Kreditrisiko, Datenhaltung und Dateninfrastruktur, Digitalisierung von Kreditprozessen)
– Deloitte Ansatz („Health Check“, Implementierung und Verzahnung)

Wenn Sie am 26.11.2020 dabei sein wollen, melden Sie sich bitte bei mir an. Der Link bzw. die Einwahldaten werden dann an die Angemeldeten versandt.

WStFG und RVO

Bereits im März 2020 haben Dr. Julian Fischer und Dr. Tim Oliver Brandi, beide von Hogan Lovells, das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) und das Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG) im Rahmen eines DKS Workshops im Detail vorgestellt. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass die Details durch Rechtsverordnungen geregelt werden.

Diese RVO liegen nun vor und zwar folgende:
– Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz (Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung)
– Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes (Wirtschaftsstabilisierungfonds-Übertragungsverordnung)
– Verordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen (Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Kostenverordnung)

Was das jetzt genau für die Handhabung des WStFG bedeutet, stellen Ihnen die beiden Herren Fischer und Brandi in einer TelCo am 18.11.2020 von 16.00-17.00 Uhr vor.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, senden Sie mir bitte eine kurze Mail. Sie erhalten dann vor der TelCo die Einwahldaten und die Präsentation.

Webinar Green Deal und Nachhaltigkeitskriterien am 15. Oktober 2020

In Kooperation mit der Kanzlei Beiten Burkhardt und Sustainalytics fand am 15.10.2020 ein Webinar zu dem Thema Green Deal und Nachhaltigkeitskriterien statt.

Zunächst stellte Dr. Daniel Walden von Beiten Burkhardt den Sachstand auf der europäischen Ebene mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, dem European Green Deal sowie dem Programm der Trio-Ratspräsidentschaft mit der Verpflichtung zu mehr Nachhaltigkeit, auch in Anbetracht der Corona-Krise, vor. Anschließend wies er auf die bereits bestehenden Anforderungen zur Nachhaltigkeit hin, die sich aus den bestehenden deutschen „Sorgfaltspflichtgesetzen“, dem Deutsche Corporate Governance Kodex zur Nachhaltigkeit sowie aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ergeben.  Dann stellte er die Details der Offenlegungs VO vor. Abschließender Punkt waren die ab 1.1.2022 geltenden Anforderungen aus der EU Taxonomie.

Nach einer Kurzvorstellung von Sustainalytics stellte Lili Hocke vom Sustainalytics´ Sustainable Finance Solutions team die Vorgehensweise bei der Evaluierung von Green/Social Loan Principles und anschließend beim ESG Risk Rating vor. Dabei ging es vor allem darum, welche Quellen und Analysen  in der Nachhaltigkeitsprüfung genutzt bzw. durchgeführt werden.

Nach einem kurzen Überblick über die Green Finance Instrumente stellte Dr. Maximilian Degenhart von Beiten Burkhardt fest, dass die Taxonomie VO grüne oder nachhaltige Kredite nicht erfasst und es daher bisher keinen nationalen Marktstandard einer Vertragsdokumentation gibt. Auf internationaler Ebene wurden zwar unverbindliche Leitlinien zu den Merkmalen grüner und nachhaltiger Kredite entwickelt, aber die Anwendung der ESG Kriterien bedarf einer vertraglichen Umsetzung, die er im Einzelnen vorstellte.

Bei Interesse an den Präsentationen, kurze Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de