DKS Regionalkonferenz 18.06.2019 bei GÖRG in Berlin

Mit den Themen FinTechs und Banken, Schuldschein-Plattform und dem Thema der Bündelung von Sicherheitenvereinbarungen fand die erste Regionalkonferenz am 18.06.2019 in Berlin statt.

  1. Standardisierung durch FinTechs und die Rolle der Banken

Tom Braegelmann von BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB stellte dar, dass, wenn die Juristen nicht aufpassen und mitgestalten, neue technische Standards durch neue Akteure gesetzt werden. Diese müssten die Juristen dann auf Gedeih und Verderb akzeptieren und damit arbeiten. Es sei also hilfreich, wenn sich die Juristen vorher in die (technische) Diskussion einbringen würden. Speziell geht es hier um das neue Geschäftsfeld des Legal Tech.

Ganz aktuell unter Bezug auf eine Pressemeldung der Libra Association aus Genf stellte er die von Facebook angekündigte Libra Kryptowährung und Smart Contract Plattform vor. Dieses soll ein Angebot vor allem für die 1,7 Mrd. Facebook Nutzer sein. Damit würde Facebook neue Standards für Zahlungen und für eine Smart Contract Programmiersprache namens „Move“ setzen. Für weitere Details wird auf die Pressemeldung Bezug genommen.

Anschließend wurde über Blockchain und Kryptowährungen sowie die regulatorischen Anforderungen diskutiert. Derzeit lassen etliche FinTechs bei der BaFin Anträge für neue technisch- / softwaregestützte Zahlungs-, Darlehens- und Investmentprodukten prüfen. Dadurch wird bei der BaFin ein bestimmtes Verständnis und eine bestimmte Auslegung des Aufsichtsrechts durch kleine neue Akteure vorstrukturiert, von der die Bafin dann später nicht so einfach abweichen wird. Größere Banken sind bislang außen vor.

2. Plattformen zur Vermittlung von Schuldscheindarlehen u.a. – Regulatorische Einordnung

Dr. Matthias Terlau von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB stellte die digitalen Marktplätze für Schuldscheine und Namens-Schuldverschreibungen, wie bspw. Debtvison, SyndX, VC Trade, Firstwire, Compeon und Finledger im Detail vor. Die jüngste Schuldscheinplattform ist Finledger, ein Zusammenschluss der Helaba, DekaBank, dwpbank und der DZ Bank. Sodann gab er einen Einblick in die regulatorischen Anforderungen nach KWG für diese Plattformen und differenzierte dabei nach Darlehensnehmer, Strukturierungspartner, Investor und der Plattform selbst. Anschließend ging es um die finanzaufsichtsrechtliche Einordnung der Plattformen.

Am Ende stellte er die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu elektronischen Schuldverschreibungen vor. Es handelt sich dabei um ein Eckpunktepapier vom 07.03.2019 des BMF und BMJV, in dem die Einführung von elektronischen Wertpapieren und die Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token (ICOs) zur Diskussion (bis zum12. April 2019) gestellt wurde. Zudem wurden in einer Bundestagsdrucksache vom 11.03.2019 (BT-Drucksache 19/4217) „Zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die Distributed-Ledger-Technologie im Finanzmarkt schaffen“ veröffentlicht. Zielrichtung ist dabei die Stärkung der Rolle der Bundesrepublik Deutschland als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte und Entwicklung einer Blockchain-Strategie. Zudem soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet werden, d.h. eine zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren soll nicht mehr uneingeschränkt gelten und die Regulierung elektronischer Wertpapiere soll technologieneutral erfolgen können (d.h. Begebung auch mittels Blockchain/DLT).

3. En Bloc Security Agreement – Innovation aus gutem Hause

Dr. Stephan Kock und Thomas Gerrit Rose von Goodwin Procter erläuterten, dass mittels des in mehrjähriger Detailarbeit entwickelten En Bloc Security Agreements vor allem eine Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung erreicht werden sollen. Durch den speziellen Aufbau der Vereinbarung für den Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer mit entsprechenden Unterpunkten (hier wird auf die Präsentation verwiesen) werden Vertragsänderungen aus Verhandlungen, Änderungen in letzter Minute, die bei Unterzeichnung bestehenden Regelungen, nachträgliche Vertragsänderungen, spätere Sicherheitenfreigaben etc. effizient aufgefangen und qualitätssichernd im Vertragsdokument untergebracht. Diese Dokumentenstruktur helfe auch, um Jahre nach Vertragsschluss einen schnellen Überblick über die Sicherungsgeber und -nehmer zu bekommen.

4. Finanzierungsmonitor 2019 von creditshelf und TU Darmstadt

Nach einer Kurzvorstellung von creditshelf gab Marc von Ammon (creditshelf) einen Überblick über die Ergebnisse der von der TU Darmstadt im November/Dezember 2018 durchgeführten Umfrage unter 200 Finanzentscheidern aus dem deutschen Mittelstand. Wegen der einzelnen Ergebnisse wird auf die Präsentation verwiesen.

5. Zusammenfassung und nächste Schritte

Dr. Keibel stellte dar, dass die Telefonkonferenzen und Workshops zu den Themen der letzten Workshops in Planung seien, aber auf jeden Fall neben den (Frankfurter) Workshops auch Regionalkonferenzen in München, Köln/Düsseldorf, Stuttgart und ggf. ein follow up in Berlin geplant seien.

Deutsche Kreditmarkt-Standards verleiht am 04.06.2019 zum zweiten Mal die DKS Awards in einer feierlichen Zeremonie Preisträger kommen von der Universität Marburg und der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Vor sechs Jahren haben führende Akteure der deutschen Finanzwirtschaft, darunter Commerzbank, Unicredit HVB und Frankfurt School Verlag, den Verein Deutsche Kreditmarkt-Standards e. V. (DKS) gegründet. Sein Anliegen: auf Grundlage des deutschen Rechts Muster und Standards für alle Stadien einer Kredittransaktion zu entwickeln und bereitzustellen, die es bisher nicht gibt. Heute engagieren sich führende Kanzleien und weitere Banken, etwa Allen Overy, Dentons Europe, DLA Piper, Berlin Hyp, Bremer Kreditbank oder Helaba, im DKS.

Der DKS engagiert sich des Weiteren in der Forschungsförderung und unterstützt empirische Erhebungen, die das nationale und internationale Kreditgeschäft sowie Kreditmarkttransaktionen adressieren; auch Arbeiten auf Rechtsgebieten zu diesem Themenfeld werden gefördert. Der DKS hat daher Preise gestiftet, mit denen Master Thesen sowie hervorragende Dissertationen ausgezeichnet werden.

Den Preis für die beste Master Thesis erhält in diesem Jahr Ingo Geburtig für seine Untersuchung „Liquiditätsbereitstellung und Transaktionskosten auf dem Sekundärmarkt für Unternehmenskredite“, die an der wissenschaftlichen Fakultät Eichstätt-Ingolstadt entstand. Die Ergebnisse, die auf einem sehr umfangreichen Datensatz beruhen, können gerade in Umbruchsituationen, wie systemischen Krisen auch für andere Kreditmärkte und nicht nur den Leveraged Loan Bereich genutzt werden (Auszug aus dem Gutachten des DKS Vorstandsmitglieds Jens Nawrath).

Des Weiteren erhielt die Promotion von Dr. Fabian Radke „Negative Nominalzinsen im Zins-. Und Bankvertragsrecht“ dieses Mal den DKS Sonderpreis für hervorragende Promotionen. Insgesamt leistet die Arbeit einen sehr aktuellen und wissenschaftlich fundierten Beitrag zur Fortentwicklung des Diskurses über Negativzinsen. So vertritt der Autor insbesondere die These, dass ein Zins im Rechtssinne jedenfalls kein Wert unter 0,0 % annehmen könne (so Gutachten Prof. Dr. Christoph Schalast, Vorstandsvorsitzender der DKS).

Die Preise wurden von den DKS Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. Christoph Schalast und Dr. Jörg Keibel verliehen. Die Laudatio hielten die Betreuer, Prof. Dr. Mählmann und Prof. Dr. Omlor.

Prof. Mählmann, Preisträger I. Geburtig, J.G. Nawrath DKS (von links)
Prof. Omlor, Preisträger Dr. Radke, Prof. Schalast (von links)

Regionalkonferenz am 18. Juni 2019 in Berlin mit Schwerpunkt Digitalisierung

Standardisierung durch FinTechs und die Rolle der Banken sowie ein Praxisbeispiel einer Schuldschein-Plattform und der Finanzierungsmonitor 2019 von creditshelf und TU Darmstadt sind die Schwerpunkthemen, die die Experten aus Banken und Kanzleien bei dem Workshop vorstellen und diskutieren werden. Dazu kommt dann noch das vor allem für Hypothekenkreditbanken sehr interessante Thema des „En bloc security agreement“.

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an dieser Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Workshop Deutsche Kreditmarkt-Standards 6. Juni 2019, 15.00-18.00 Uhr, in Frankfurt

Die Schwerpunkte des Workshops sind die Erstellung eines Muster Cash Pool Vertrages einschließlich der Regelungen im Falle einer Insolvenzanfechtung sowie die Weiterentwicklung des Bereichs von „Sanctions“ im Rahmen eines Schuldscheindarlehensvertrages. Darüberhinaus geht es um die aktuellen Entwicklungen zur ISDA (International Swaps and Derivates Association) und der auf EU-Ebene beschlossenen Änderung des Referenzzinssatzes nach der BenchmarkVO.

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an dieser Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

DKS Workshop 07.05.2019 bei KUCERA in Frankfurt

Dr. Keibel gab für die DKS einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten. Das Muster des Überbrückungskredit-vertrages ist nach erfolgter Abstimmung mit ausgewählten Banken fertiggestellt worden. Für DKS Mitglieder steht dieses Muster im Intranet zur Verfügung.

Nach der Telefonkonferenz am 19.03.2019 zum Thema Schuldscheindarlehen wurden Muster zum Stichwort Sanctions eingeholt, mit denen einige Banken schon arbeiten. Dieses Thema wird ein Schwerpunkt des nächsten Workshops am 6.6.2019 sein.

Dort wird auch das Thema Cash Pool Vertrag und Insolvenz behandelt werden. DLA hat die Vorbereitungsarbeiten weitestgehend abgeschlossen.

  1. Kreditsicherheiten – Entgelte und Anpassungsbedarf aufgrund der EBA-NPL -Guideline

Herr Klaus Reiner von der Commerzbank gab nach einer Einführung über die Entgeltklausel allgemein und die Konsequenzen nicht zulässiger Entgeltklauseln einen detaillierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu Entgeltklauseln in verschiedenen Bereichen, wie der Wertermittlung von Sicherheiten, der Freigabe und Übertragung von Sicherheiten, der Treuhandabwicklung, beim Sicherheitentausch, bei einer Rangrücktrittserklärung, einer Depotübertrag sowie bei einem Konsortium. Die Konsequenzen im Allgemeinen sowie für Wertermittlungen wurden anschließend vorgestellt und in einem Fazit zusammengefasst.

Als weiterer Schwerpunkt des Vortrags wurden die Auswirkungen auf die Kreditsicherheiten durch die Guidelines on management of non-performing and forborne exposures vom31.10.2018 (EBA/GL/2018/06) vorgestellt. Dabei ging es um die Auswirkungen aus Kapitel 9 auf die Sicherungsobjekte, die Regularien, Verfahren und Kontrolle, die Index- versus Einzelbewertung, den Schwellenwert, die Gutachter, die Vermeidung von Interessenkonflikten, die Häufigkeit der Bewertung, speziell bei NPL, die Bewertungsmethodik, den Cashflow, das Backtesting, die IT-Anforderungen sowie ausgeschlossene Assets. Am Schluss gab es dazu folgende Handlungsanweisungen: Kreditinstitute sollen über von Leitungsorganen genehmigte Richtlinien und Verfahren verfügen, die Richtlinien und Verfahren müssen regelmäßig qualitätsgesichert werden, die Sicherheitenwerte sind regelmäßig zu überprüfen, in der Regel sollen individuelle Bewertung vorliegen, Indexierungen sind nur begrenzt zulässig, die Sachverständigen sind sorgfältig auszuwählen und zu überprüfen.

  • STS als Qualitätssegment im Rahmen der neuen Verbriefungsverordnung

Herr Jan-Peter Hülbert stellte die TSI als möglichen Kooperationspartner für den DKS vor. Zudem gab er einen detaillierten Überblick über die neue Verbriefungsregulierung ab 2019. In der Verbriefungsverordnung werden nunmehr die verschiedenen Regelungen zusammengefasst und es gibt damit ein europaweit einheitliches Rahmenwerk. Allerdings gab er zu bedenken, ob mit dieser Verordnung tatsächlich Investoren(gruppen) für Verbriefungen gewonnen werden können oder ob Emittenten ggf. auf andere Kapitalmarktprodukte ausweichen. Es könnte zudem zu einer Verschiebung in weniger regulierte bzw. unregulierte Kapitalmarktsegmente kommen.

Nach Vorstellung der Anforderungen aus der Verbriefungs-verordnung wies er darauf hin, dass es einen umfangreicher Sanktionskatalog bei Verstößen gibt mit hohen Geldbußen (mind. €5 Mio. und bis zu 10% des Umsatzes sowie potenziell strafrechtlichen Sanktionen).

Ziel des neuen Rahmenwerks ist die Strukturierung einer STS Transaktion als Simpel Transparent Standardised. Als Folge davon gibt es verringerte EK-Anforderungen (Untergrenze von 10%) für Banken und Versicherungen und eine Berücksichtigung in der LCR-Ration bei Banken. Allerdings gilt das neue Instrument bislang nur für traditionelle Verbriefungen und nur bestimmte Asset-Klassen sind STS-fähig. Es gibt zudem unterschiedliche Kriterien für ABCP-Programme. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als STS-Verbriefung sind die Erfüllung der STS-Kriterien und die Meldung an ESMA nach Art. 27(1) der Verbriefungs-Verordnung. Dabei kann eine unabhängige STS-Verifizierungsstelle eingebunden werden. Dafür hat die TSI die SVI (STS Verifizierung International) gegründet und bietet diese Dienste an. Grundlage der STS Zertifizierung ist ein Verifizierungshandbuch, welches im Detail vorgestellt wurde.

  • Zusammenspiel Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und Kreditsicherheit am Beispiel der Grundpfandrechte

Johann Becher von der UniCredit Hypovereinsbank strukturierte das Zusammenspiel mit Vorüberlegungen sowie den Anforderungen in der vorvertraglichen Phase, dem Vertragsschluss, der Zeit nach dem Vertragsschluss und der Verwertung. Bei den Vorüberlegungen ging es um die Frage nach dem Kreditwunsch für die Möglichkeiten der Investition, als Betriebsmittelkredit, zum Konsum oder zur Existenzgründung. Anschließend erläuterte er im Detail die Problematik des Sicherheitengleichrangs am Beispiel einer KfW Finanzierung.

In der vorvertraglichen Phase ging es um die Unterscheidung zwischen Nichtverbraucher und Verbrauchen und die zu wählende Vertragskonstruktion und den dafür benötigten Informationen. Dabei ging er auch auf die Thematik der Haftungsbeschränkung bzw. Limitation Language ein.

Im Bereich des Vertragsschlusses ging es um die Anforderungen an den Darlehensvertrag sowie den Bereich der möglichen Widerrufsrechte.

Themen nach Vertragsschluss waren die Ausübung der im Darlehens – und Sicherheitenvertrag eingeräumten Informations-, Kontroll-, Zustimmungsrechte, die Erledigung des Sicherungszwecks nach Tilgung der gesicherten Forderung, der Nachbesicherungsanspruch gemäß Nr. 13 II AGB – Banken, Nr. 22 I AGB- Sparkassen, die Kündigung der gesicherten Forderung(en) bzw. ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Kündigung von Grundschuldkapital und – zinsen.

Im Rahmen der Verwertung ging es um die Verwertungsreihen-folge, Verwertungsbeschränkungen – Limitation Language bzw. das Verbot der Einlagenrückgewähr (§§ 30 GmbHG, 57 AktG) und die Verjährung.

  • Nachhaltigkeit – Überblick und ausgewählte aktuelle Entwicklungen = Sustainability from a legal perspective

Zunächst gab Mathias Raabe einen Überblick über die Historie und Initiativen bis zu den 2018/2019 veröffentlichten LMA Green Loan Principles. Anschließend stellte er im Detail den EU Action Plan on Sustainable Finance vor. Anschließend beleuchtete Dr. Markus Weber die Situation in Deutschland. Dabei ging es u.a. um den Ende Februar 2019 verkündeten Aufbau eines Sustainable Finance Beirats, um Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu machen.

Im Detail wurden dann die Anforderungen aus dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz dargestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass daraus auch CSR-bezogene Haftungsrisiken entstehen können. Am Schluss wurde auf das „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz“ hingewiesen, was aktuell auf Eis liegt, sowie auf den Referentenentwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

  • Nächste Veranstaltungen und Termine

04.06.2019 11.00 Uhr Mitgliederversammlung in Frankfurt (Kanzlei ReedSmith) + 12.30 Uhr DKS Award Preisverleihung + Sonderpreis Doktorarbeit über Negativzinsen

06.06.2019 15.00 Uhr Workshop in Frankfurt (Kanzlei kallan) mit den Themen Schuldscheindarlehen, Cash Pool Vereinbarungen und Insolvenz, Referenzzinsänderungen und Anpassungsanforderungen

18.06.2019 16.00 Uhr Regionalkonferenz in Berlin mit dem Schwerpunktthema Digitalisierung in Banken

Sollten Sie Interesse an den Präsentationen des Workshops oder an einer Teilnahme an den genannten Veranstaltungen haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Workshop am 7. Mai 2019 in Frankfurt

Der nächste DKS Workshop findet am 7.5.2019 in Frankfurt statt. Folgende Themen stehen auf der Agenda:

  • Kreditsicherheiten – Entgelte und Anpassungsbedarf
  • aufgrund der EBA-NPL-Guideline
  • Zusammenspiel Kreditvertrag, Sicherungsvertrag und Kreditsicherheit am Beispiel der Grundpfandrechte
  • STS als Qualitätssegment im Rahmen der neuen Verbriefungsverordnung
  • Nachhaltigkeit – Überblick und ausgewählte aktuelle Entwicklungen

Sollten Sie Interesse haben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen (dafür müssen Sie kein DKS Mitglied sein), wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

DKS Workshop am 04.04.2019 bei Taylor Wessing in Hamburg

In dem Workshop wurden vorrangig Themen aus dem Bereich der Hypothekenkreditbanken besprochen. Zu dem Stichwort „Bildung von Sicherheitenpaketen, Zusammenfassung der Dokumentation für die typischen Sicherheiten in der Immobilienfinanzierung (Abtretungen, Verpfändungen, Sicherungszweckerklärungen)“ gab es eine längere Diskussion, ob dieses in der Praxis so umsetzbar ist, vor allem bezogen auf Grundschulden und Verpfändungen. Dieses Thema soll in einem weiteren Workshop vertieft werden.

Zur Limitation Language wurden die in der Praxis gefundenen Lösungsmöglichkeiten dargestellt. Gleiches gilt für die Bearbeitungsgebühren. Hier sollte neben den angesprochenen Kontokorrentkrediten, Förderdarlehen, Bauträgerfinanzierungen und syndizierten Krediten auch ein Augenmerk auf Restrukturierungsverträge gelegt werden. Wünschenswert wäre sicher eine Gesetzesänderung des HGB, die von einer Münchner Initiative angeregt wurde und ggf. über die Kooperation mit Law Made in Germany weiterverfolgt werden könnte.

Auch das Thema Mezzanine Finanzierungen bzw. Gläubiger-vereinbarungen in Verbindung mit VDP Klauseln soll weiterverfolgt werden.

Von Ernst Georg Berger, Leiter des Hamburger Büros von Schalast & Partner sowie Vorstand von Clarius.Legal, wurde ein Überblick über Legal Outsourcing bzw. Legal Tech gegeben. Zu den Details wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen.

Die nächsten Veranstaltungen und Termine des DKS sind:

7.5. 15.00-18.00 Uhr Workshop in Frankfurt mit Schwerpunktthema Kreditsicherheiten (Kanzlei Kucera)

4.6. 11.00-14.00 Uhr Mitgliederversammlung in Frankfurt (Kanzlei ReedSmith) + DKS Award Preisverleihung (nur für Mitglieder)

6.6. 15.00-18.00 Uhr Workshop in Frankfurt mit den Schwerpunkten Schuldscheindarlehen sowie Cash Pool Vereinbarungen und Insolvenz (Kanzlei Kallan Legal)

18.6. 16.00-18.00 Uhr Regionalkonferenz in Berlin mit Schwerpunkt Digitalisierung und Mittelstandsfinanzierung sowie Fortsetzung der Themen aus den Hypothekenkreditbanken.

Sollten Sie Interesse an den Präsentationen haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

DKS Workshop am 21.03.2019 bei GÖRG in Frankfurt

Ca. 40 Teilnehmer in Frankfurt diskutierten über die aktuellen Themen des DKS und deren weitere Entwicklung. Weitere Teilnehmer, vor allem aus dem Bankbereich, nahmen per Telefonkonferenz teil.

  1. DKS aktuell

Die Mitgliederzahl des DKS ist auf 40 angestiegen und es ist sehr erfreulich, dass zuletzt mehr Banken Mitglied in der DKS wurden. Insgesamt sind von den DKS Mitgliedern schon 30% Banken. Die Mitgliederversammlung wird am 4. Juni 2019 in Frankfurt stattfinden. Im Anschluß daran wird die Verleihung des DKS Awards 2018 durchgeführt werden.

Neben der Erstellung von Mustern und Standards wird man verstärkt Seminare und Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die nicht spezifisch auf die Entwicklung eines Musters oder Standards ausgerichtet sind. Als Beispiele wurden der Brexit Workshop, der EU Roundtable zu NPL Plattformen, die Themen Digitalisierung und Blockchain am Beispiel des Schuldscheindarlehens (hierzu gab es am 19.03.2019 einen Call) sowie dem Thema Nachhaltigkeit und Kriterien.

Zudem wird man – auch zur Verbesserung der DKS Wahrnehmung im Kreditmarkt – verstärkt mit anderen Institutionen kooperieren. Beispiele sind das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz für die wissenschaftliche Unterstützung von Themen, Law Made in Germany (eine Vereinigung von BMJV, DAV, BRAK, BNotK, DNV, DIHK) für die politischen Kontakte, True Sale International für Syndizierung und Verbriefung, die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing für Muster im NPL Bereich, sowie allgemein das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung FIRM, Turnaround Management Association Deutschland TMA, der Deutsche Investor Relations Verband DIRK sowie das German Standards Setting Institute GESSI (BAND Business Angels Netzwerk Deutschland).

  • Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom 22. November 2016 über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren)

Dr. Martin Jawansky von Clifford Chance stellte die Eckpunkte des präventiven Restrukturierungsrahmens vor. Wesentliche Diskussionsfelder waren dabei der Restrukturierungsrahmen, darin die Entscheidungsmöglichkeit mit Summenmehrheit von 75% und die Möglichkeit des klassenübergreifenden Cram-downs, die

Gläubigerunterstützung mit Diskussion der Akkordstörer Problematik, das Abstandsgebot, die Eintrittsvoraussetzungen (drohende Zahlungsunfähigkeit oder keine Eintrittsvoraussetzungen), die Einbeziehung der Anteilseigner sowie die notwendige Spezialisierung der Gerichte. Auch wenn aktuell noch viele Diskussionen rund um die Richtlinie stattfinden, geht Dr. Jawansky als sicher davon aus, dass die Richtlinie wie vorgesehen beschlossen wird. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

In Ergänzung dazu stellte Daniel F. Fritz von Dentons die Diskussionspunkte für die Praxis vor. Dabei stellte er unter Hinweis auf die Fundstellen im Originaltext folgende Punkte heraus: Anwendungsbereich und Einstiegsvoraussetzungen; Überschuldung, Auswirkung des Moratoriums auf bestehende Finanzierungsinstrumente und Kündigungsklauseln, Einführung eines (sinnvollen) Frühwarnsystems (bspw. über Covenants), die notwendige Definition von Restrukturierung.

Als Aufgabenstellung für die DKS wurde diskutiert, das Muster eines Restrukturierungsplans (als Vertrag) zu entwickeln und eine Muster Checkliste für KMU zu erstellen. Als besondere Fassung des Überbrückungskredites bzw. des Sanierungskredites, wenn diese ggf. ein insolvenzfestes Vorrecht bekommen, könnte die Möglichkeit des „fresh money“ innerhalb des präventiven Restrukturierungsrahmens entwickelt werden. Letzten Endes vorgestellt wurde auch die ggf. auf der Intercreditor Ebene zu regelnde Frage der Kostentragung bei Einsetzung eines Restrukturierungsverwalters.

  • Überbrückungskreditvertrag

Der fortgeschriebene Entwurf wurde von den Herren Dr. Andreas Herr und Dr. Dietrich Stiller von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz vorgestellt und im Detail erläutert. In der Diskussion ergaben sich noch weitere Anregungen. Diese werden in die fortgeschriebene Fassung eingearbeitet werden. Zudem soll eine Bankenabfrage durchgeführt werden.

  • Cash Pool

Leider musste dieser Punkt nochmals verschoben werden. Als neuer Termin zur Vorstellung der Überlegungen zu einer Cash Pool Vereinbarung sowie Themenstellungen im Rahmen der Insolvenz konnte mit der federführenden Kanzlei DLA Piper bereits der 6. Juni 2019 abgestimmt werden.

  • Open Source Investor Service- Standardised data for non-performing loans (NPL)

B. Heppe stellte die sich aus dem EZB/EBA Guidance for NPL und die sich aus den EBA Templates ergebenden Datenanforderungen im Detail vor. Um höhere Kaufpreise erzielen zu können, müssen die Verkäufer die Datenqualität verbessern. OSIS bzw. NPL Markets stellt Online NPL Analysen zur Verfügung.

Telefonkonferenz Schuldscheindarlehen am 19. März 2019 um 16.00 Uhr

Schuldscheindarlehen werden im beliebter. Und Schuldscheindarlehen werden immer digitaler. Marktführer LBBW (zusammen mit der Stuttgarter Börse) über Debtvision,  Helaba zusammen mit BayernLB, SEB, Hamburg Commercial Bank und Raiffeisen International auf VC Trade, HSBC mit SyndX, UniCredit, Commerzbank, DZ Bank und die FinTechs Credx und Firstwire sind die aktuellen Marktteilnehmer. Dementsprechend hat die Loan Market Association ein neues Muster Schuldscheindarlehen entwickelt, welches in dem DKS Workshop am 30.01.2019 besprochen worden ist. Damit sollen Transaktionen effizienter und deutlich vereinfacht werden. Nicht als Alternative zu dem LMA Muster, sondern in Ergänzung dazu, wurde diskutiert, welche möglichen Ansatzpunkte für die DKS zur Entwicklung eines deutschen Standards für Teilbereiche der Schuldscheindarlehensdokumentation bestehen.

Aktueller Problempunkt ist das Boykott-Verbot in § 7 Außenwirtschaftsverordnung (AWV). § 7 AWV verbietet es „Inländern“ i.S.d. AWV (bei einer Sanktion von 500.000€) grundsätzlich, sogenannte Boykott-Erklärungen abzugeben. Dieses Verbot gilt seit dem 29.12.2018 nicht mehr, soweit die Erklärung abgegeben wird, um einer Sanktionsmaßnahme gegen einen Staat zu genügen, gegen den die UN, die EU oder Deutschland selbst wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen beschlossen haben, selbst wenn die drittstaatlichen Sanktionen über die in Deutschland anwendbaren Sanktionen hinausgehen. Zusätzlich sieht Art. 5 EU Blocking Regulation (VO EG Nr. 2271/1996, geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 der Kommission vom 06.06.2018), welche generell die Befolgung der dort erfassten Drittland-Sanktionen grundsätzlich untersagt, bei Verstößen ebenfalls Sanktionen vor, die nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden können. Bei internationalen Transaktionen sind daher die Compliance Abteilungen der Unternehmen besonders gefordert, Maßnahmen, die zu regulatorischen Verstößen führen können, zu vermeiden.

In Betracht kommt die Entwicklung einer Muster-Sanktionsklausel. In der Diskussion wurde angeführt, dass an Stelle einer Sanktionsklausel in der Praxis auch häufig mit einer Due Diligence und Fragebögen gearbeitet wird bzw. Sanktionen nur in Nebenabreden untergebracht werden. Allerdings haben einige Banken schon Standard-Klauseln für „undertaking and representation“ entwickelt. In diesem Zusammenhang ist ferner zu beachten, dass Institute, die auf Sanktionsklauseln bestehen, daran interessiert sein werden, dass entsprechende Zusicherungen nicht nur bei Ausgabe des Schuldscheins eingehalten sein müssen, sondern über dessen gesamte Laufzeit hinweg. Hierzu wurde der nächste Schritt dahingehend festgelegt, dass von den Banken die Musterklauseln abgefragt werden, um diese dann im Rahmen eines Workshops analysieren und standardisieren zu können.

Auch das Thema Mehrheitskündigungen wurde angesprochen. Entsprechende Regelungen kommen danach in Betracht, wenn es sich bei den Emittenten um welche ohne Investmentgrade Rating handelt. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Handelbarkeit bzw. Übertragbarkeit von Schuldscheindarlehen.

Nach Vorlage der Musterklauseln soll die weitere Diskussion im Rahmen eines Workshops erfolgen. Dieser wird am 6. Juni 2019 in Frankfurt stattfinden.

Hoher Umstellungsaufwand durch die Umstellung von EURIBOR und EONIA auf ESTER – Interims Risk Free Rates

Mit der seit dem 1.1.2018 gültigen Europäischen Benchmark-Verordnung sollte ein Referenzzins entwickelt werden, der belastbar und nachprüfbar ist, sowie möglichst auf konkreten Transaktionsdaten beruht. Da die Umstellung der Referenzzinssätze vor kurzem auf Ende 2021 verschoben worden ist, wird geprüft, ob der EURIBOR in einer Hybridform bis dahin weitergenutzt werden kann. Für die Übergangszeit bieten sich aber jetzt Risk Free Rates (RFR) an. Diese stellen Übernacht-Zinssätze (overnight rates) dar und könnten als EONIA Ersatz und mit Anpassungen auch den EURIBOR Ersatz darstellen. Solche RFR gibt es bereits in anderen Währungsräumen. So setzt die USA bereits auf den SOFR (Secured Overnight Financing Rate). Allerdings hatten sich beim SOFR Ende 2018 erhebliche Schwankungen ergeben, die zu einer Verunsicherung geführt haben. UK wird auf den SONIA (Sterling Overnight Index Average) setzen. Im Gegensatz zu den USA ist dieser ein unbesicherter Satz. Dieses trifft auch auf den in Europa favorisierten ESTER zu. Nicht mehr im Rennen ist dabei offensichtlich die von der zur Deutschen Börse gehörenden STOXX angebotene GC Pooling Deferred Rate, die sich auf besicherte Euro Finanzierungstransaktionen bezieht.

Moniert wird am geplanten ESTER, dass dieser nicht wirklich paneuropäisch aufgebaut ist, da mit ca. 80% nur französische, deutsche, niederländische und belgische Transaktionen einfließen werden.

Die Finanzbranche sieht jedenfalls einen großen Umstellungsaufwand auf sich zukommen und arbeitet bereits an entsprechenden Lösungen.