DKS Award 2020 – Preisverleihung am 21.07.2021

Die Award Preisverleihung durch die DKS fand in Anwesenheit fast der gesamten Jury, bestehend aus Prof. Dr. Christoph Schalast, Prof. Dr. Axel Wieandt, Jens-Georg Nawrath, Lars Löffelholz und Dr. Jörg Keibel sowie der Preisträger der besten Bachelorarbeit Stephan Schneider und Lars Krude in der Kanzlei Schlast in Frankfurt statt, während die beiden Preisträger der besten Masterarbeit (Thomas Wagner mit dem die Arbeit betreuenden Prof. Dr. Max Bruche von der Humboldt Universität Berlin) und des Sonderpreises (Valentin Ulbrecht mit dem betreuenden Professor Dr. Burcin Yurtoglu von der WHU Vallendar) virtuell zugeschaltet waren . Prämiert wurden interessante Themen von Kreditplattformen über die Substitution langfristiger Bankkredite bis zu ESG focused shareholder activism.

Lars Krude, Dr. Jörg Keibel, Stephan Schneider
Prof. Dr. Christoph Schalast

Webinar am 22.07.2021 zum StaRUG

Das am 22.7.2021 stattfindende Webinar schließt an die letzten StaRUG Webinare der DKS zur drohenden Zahlungsunfähigkeit im Juni 2021 und den ersten Praxiserfahrungen mit dem StaRUG vom Februar 2021 an. Nun geht es einmal speziell um die Möglichkeiten der (Regional-) Banken, die sich aus einem selbst-initiierten StaRUG Verfahren ergeben können. Unter dem Titel „Bank-initiiertes StaRUG Verfahren und lessons learned“ werden Dr. Jasmin Urlaub zusammen mit ihrem Kollegen Dr. Frank Schäffler von der Kanzlei Menold Bezler sowie dem Unternehmensberater Volker Wintergerst eine Case Study bzgl. der Restrukturierung der Firma MGG aus Waiblingen vorstellen. Im Einzelnen geht es um die Rolle der Banken im Rahmen des StaRUG-Verfahrens, die Vorbereitungen des StaRUG-Verfahrens, insb. Vorabstimmung mit wesentlichen Gläubigern, die Prüfung und Darstellung der Eintrittsvoraussetzungen, insb. Problem der Überschuldung, die Einbindung des Gerichts und des Restrukturierungsbeauftragten, den Inhalt des Restrukturierungsplans, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbeendigung sowie das Thema  StaRUG und doppelnützige Treuhand: Strategien der Finanzierer zur Wahrung ihrer Position.

Webinar Umsetzung 6. MaRisk Novelle am 17.06.2021

Die 6. MaRisk-Novelle bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Konkretisierungen in unterschiedlichen Bereichen des Risikomanagements für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Änderungen beruhen auf den Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines), zu Auslagerungen (Guidelines on outsourcing arrangements), sowie den ICT Guidelines (Guidelines on Information and Communications Technology and Security Risk Management).

Für alle Institute gilt, dass sie über eine unabhängige, organisatorisch von bestimmten Bereichen abgetrennte Risikocontrolling-Funktion verfügen müssen. Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion umfassen etwa die Erstellung eines Gesamtrisikoprofils, von Risikoberichten oder die Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Risikostrategie. Bei Instituten mit hohem NPL-Bestand ist die Risikocontrolling-Funktion für die Überwachung der NPE-bezogenen Risiken und der Fortschritte bei der Umsetzung der Risikostrategie zuständig.

Der Abschnitt BTO 1.2 der MaRisk regelt Anforderungen an Prozesse des Instituts im Kreditgeschäft. Neu ist, dass Institute mit hohem NPL-Bestand spezialisierte, vom Kreditvergabeprozess getrennte NPE-Abwicklungseinheiten einzurichten haben (NPE-Workout Units). Diese sollen nach dem Proportionalitätsgrundsatz Größe, Art, Komplexität und Risikoprofil des Instituts entsprechen. Wie schon zuvor haben Institute Kriterien festzulegen, wann Kreditengagements an Sanierungs- oder Abwicklungseinheiten abzugeben sind. Bei der Festlegung dieser Kriterien sind nun auch Indikatoren für die Einstufung als NPEs zu berücksichtigen. Die Institute haben sicherzustellen, dass eine einheitliche NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen verwendet wird.

Im Risikomanagement wird es dabei vor allem um die Abgrenzung zwischen einer ordnungsgemäßen Stundung und einem möglichen Ausfall einer Kreditforderung gehen. Wie diese Abgrenzung aus der Bankensicht und aus der Sicht eines Kreditservicers bzw. Kreditkäufers gesehen wird, erfahren Sie in dem DKS Webinar mit den Experten Folker Haase von der Santander Consumer Bank und Sandra Trotzowsky von der Lowell Group.

Gemeinsames Webinar von DKS und BKS am 24.06.2021 zu der Data Hub Initiative der Europäischen Kommission und den modifizierten Datentemplates der EBA

Bereits im Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission unter Führung von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und der zuständigen Kommissarin Mairead McGuinness angekündigt, die Errichtung einer zentralen elektronischen Datenplattform für einen besseren Informationsaustausch zwischen den am Abbau von NPL Beteiligten Kreditverkäufern, Kreditkäufern, Kreditdienstleistern, Vermögensverwaltungsgesellschaften und privaten NPL-Plattformen zu prüfen. Die EBA hat kürzlich eine Konsultation zu den überarbeiteten NPL Data Templates gestartet, die als Basis für diese Plattform dienen sollen.

In dem von DKS und BKS gemeinsam veranstalteten Webinar soll nun analysiert werden, wie eine solche Plattform in Deutschland aufgebaut werden könnte und welche Anforderungen diese erfüllen müsste.  Dazu werden die Experten Christian Thun (EDW), Lars Löffelholz (Commerzbank), Burkhard Heppe (NPL Markets); Timur Peters (Debitos), Rafael Hertz (kallan) und Sandra Glaser (Intrum) Stellung nehmen.

Webinar StaRUG / drohende Zahlungsunfähigkeit 9. Juni 2021, 16.00 Uhr

Das StaRUG ist in der Praxis angekommen und schon beginnen die Auslegungsschwierigkeiten. So hat sich das AG Köln im März 2021 vertiefte Gedanken zu der „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ gemacht. Dieses Thema soll in dem Webinar

„Praxisorientierte Abgrenzungskriterien bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit – Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der möglichen Verfahrensart“

aufgegriffen werden. Hierfür konnten die beiden (Distressed Ladies) Expertinnen Dr. Sylwia Maria Bea von Norton Rose Fulbright und Eva Ringelspacher von Restrukturierungspartner gewonnen werden.

Webinar Krypto Fonds – ein Praxisbericht am 27.05.2021, 16.00-17.30 Uhr

Standards, möglichst europaweit einheitliche, sollen helfen, Geschäftsprozesse so einfach wie sicher durchzuführen. Das gilt auch für die „Krypto-Welt“. Gerade Banken und Finanzdienstleister beschäftigen sich aktuell intensiv mit diesem Geschäftsbereich. Diesen Bereich hat auch die DKS seit langem aufgegriffen, zuletzt mit den Token Audits. Als nächstes stehen die Krypto Fonds auf dem Programm. Hierfür konnten die Experten Patrick Karb von Hauck & Aufhäuser Innovative Capital und Martin Schulte von Jones Day gewonnen werden, die einen Praxisblick auf Krypto Fonds werfen und dabei auch das eWpG streifen werden. Moderiert wird das Webinar von Dr. Nick Wittek von Jones Day.

EBA Konsultation zu NPL Templates bis 31.08.2021

Eigentlich ist der EBA schon mindestens seit 2017 bekannt, dass es für die Bewertung von NPL auf eine solide Datenbasis ankommt. Damit soll das Auseinanderfallen von vom Verkäufer erwarteten Kaufpreisen und von Investoren angebotenen Preisen verhindert werden (bid-ask-spread). Es konnte inzwischen aber herausgearbeitet werden, dass die ursprünglichen NPL Templates der EBA, die ja eigentlich die KPMG verursacht hat, viel zu umfangreich und teilweise redundant waren. Viele Banken würden auch gern bessere Daten anbieten, aber zuweilen sind diese Daten gar nicht erfasst oder lassen sich IT-technisch nicht einfach selektieren. Dadurch blieb die Umsetzung der NPL Templates auch in der Schwebe.

Mit dem neuen Aktionsplan der EU Kommission vom Dezember 2020, wie der Abbau von NPL vorangetrieben werden kann, ist nun auch die Diskussion um die Datenbasis wieder in Gang gekommen. Dementsprechend hat die EBA jetzt zu einer Konsultation eingeladen, die bis zum 31. August 2021 laufen soll. Es geht dabei um die inzwischen überarbeiteten NPL Templates. Dabei vergisst die EBA zu erwähnen, dass diese Überarbeitung wesentlich von einer Working Group des European Data Warehouse vorangetrieben wurde.

Einen interessanten Hinweis gibt die EBA noch, dass nämlich die immer noch nicht finalisierte Richtlinie der Kreditservicer und Kreditkäufer dazu dienen könnte, aus den NPL Templates einen festliegenden Technikstandard (IST) zu machen.

neues Muster der Widerrufsbelehrung im Verbraucherdarlehensrecht – TelCo am 27.04.2021

Das Gesetz zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts (19/26928) liegt zur Entscheidung durch den Bundestag vor. Damit soll das Muster der Widerrufsbelehrung nach den Urteilen des EuGH (mit diesen hatte sich die DKS TelCo am 28.04.2020 zum Widerrufsjoker beschäftigt) europarechtskonform geändert werden. Es gab zu dem Entwurf Stellungnahmen der Deutschen Kreditwirtschaft und auch des Bundesrates (1000. Sitzung am 12.02.2021), die Kritikpunkte wurden vom Bundestag in 1. Lesung am 04.03.2021 aber nicht berücksichtigt und die Sache an den Rechtausschuss des BT überwiesen. Das Problem: das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das BMJV argumentiert, dass sich die Banken ja auf die Umsetzung vorbereiten könnten. Der Bundestag beschäftigt sich aktuell zwar mit anderen Themen, aber das BMJV will schnellstmöglich die modifizierte Widerrufsbelehrung beschließen und die Zahl der verbleibenden BT Sitzungswochen ist überschaubar.

Grundsätzlich ist klar, dass der sog. Kaskadenverweis aus der Widerrufsbelehrung verschwunden ist. Aber der Teufel steckt im Detail. Dabei geht es um Nummerierungen, Unterstriche und Lücken. Eine bankeinheitliche Umsetzung wäre sehr wichtig, da sich Verbraucheranwälte auf unterschiedliche Umsetzungen in den verschiedenen Bankengruppen stürzen werden. Zur Diskussion der offenen Umsetzungspunkte lädt die DKS daher zur Telefonkonferenz am Dienstag 27.04.2021 um 17.00 – 18.00 Uhr ein.

Webinar Token Audits am 25.03.2021

So wenig Bad Bank „Banken“ waren (nämlich ohne Banklizenz), so wenig sind „smart contracts“ Verträge. Es sind eher „persistente Skripte“. Das wurde den Teilnehmern des DKS Webinars am 25.03.2021 im Detail erklärt. Um zu verstehen, wie eine Token bzw. Smart Contract Auditierung erfolgt, musste man zuerst lernen, wie ein Token/Smart Contract überhaupt entsteht. In der Diskussion wurde überlegt, wer eigentlich die Haftung für mögliche Fehler im Token bzw. Smart Contract übernimmt, auch nach Auditierung. Zudem, wie Wirtschaftsprüfer zukünftig die Anlagen in Kryptoassets bewerten wollen.

Wer mehr Details dazu wissen will, kann bei mir die Präsentation anfordern (joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de)