Webinar Umsetzung 6. MaRisk Novelle am 17.06.2021

Die 6. MaRisk-Novelle bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Konkretisierungen in unterschiedlichen Bereichen des Risikomanagements für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die Änderungen beruhen auf den Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines), zu Auslagerungen (Guidelines on outsourcing arrangements), sowie den ICT Guidelines (Guidelines on Information and Communications Technology and Security Risk Management).

Für alle Institute gilt, dass sie über eine unabhängige, organisatorisch von bestimmten Bereichen abgetrennte Risikocontrolling-Funktion verfügen müssen. Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion umfassen etwa die Erstellung eines Gesamtrisikoprofils, von Risikoberichten oder die Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Entwicklung und Umsetzung einer Risikostrategie. Bei Instituten mit hohem NPL-Bestand ist die Risikocontrolling-Funktion für die Überwachung der NPE-bezogenen Risiken und der Fortschritte bei der Umsetzung der Risikostrategie zuständig.

Der Abschnitt BTO 1.2 der MaRisk regelt Anforderungen an Prozesse des Instituts im Kreditgeschäft. Neu ist, dass Institute mit hohem NPL-Bestand spezialisierte, vom Kreditvergabeprozess getrennte NPE-Abwicklungseinheiten einzurichten haben (NPE-Workout Units). Diese sollen nach dem Proportionalitätsgrundsatz Größe, Art, Komplexität und Risikoprofil des Instituts entsprechen. Wie schon zuvor haben Institute Kriterien festzulegen, wann Kreditengagements an Sanierungs- oder Abwicklungseinheiten abzugeben sind. Bei der Festlegung dieser Kriterien sind nun auch Indikatoren für die Einstufung als NPEs zu berücksichtigen. Die Institute haben sicherzustellen, dass eine einheitliche NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen verwendet wird.

Im Risikomanagement wird es dabei vor allem um die Abgrenzung zwischen einer ordnungsgemäßen Stundung und einem möglichen Ausfall einer Kreditforderung gehen. Wie diese Abgrenzung aus der Bankensicht und aus der Sicht eines Kreditservicers bzw. Kreditkäufers gesehen wird, erfahren Sie in dem DKS Webinar mit den Experten Folker Haase von der Santander Consumer Bank und Sandra Trotzowsky von der Lowell Group.