EZB Financial Stability Review vom 17.11.2021

In dem EZB Financial Stability Review vom 17.11.2021 geht es einmal wieder um den Abbau von NPL und dort vor allem um notleidende Finanzierungen bei einer Mehrzahl von Gläubigers, vor allem Banken. Die EZB sieht hier Fehler in der Gläubigerkoordination und verweist zur Begründung dieser Annahme auf eine INSOL Studie aus dem Jahr 2017. Die EZB schlägt als Lösung eine zentrale Datenstelle (data hub) sowie die Nutzung von Verbriefungen analog dem italienischen GACS und dem griechischen HAPS vor. Alternativ kommt auch eine nationale Bad Bank (Asset Management Company)  in Betracht. Damit soll sich dann die Differenz zwischen dem Buchwert der Forderungen und den von Investoren angebotenen Kaufpreisen erheblich reduzieren lassen. Im Ergebnis soll durch eine bessere Gläubigerkoordination ein bis zu 10% höherer Kaufpreis erzielbar sein.

Die DKS wird sich Anfang 2022 mit  einer Standardisierung des KYC Prozesses und dabei auch mit der Einbindung externer Datenbanken beschäftigen.

DKS Workshop als Hybridveranstaltung am 7.12.2021

Angesichts einer Vielzahl von Beteiligten war das gerade abgeschlossene StaRUG Verfahren von ETERNA auch aus Kommunikationssicht sehr komplex. Seitens der DKS Mitglieder waren insoweit Hogan Lovells, Heuking Kühn, Ebner Stolz, McDermott Will Emery sowie Gleiss Lutz involviert. Die Komplexität galt vor allem für den eingesetzten Restrukturierungsberater Dr. Matthias Hofmann von Pohlmann Hofmann und auch für Frank Günther von One Square Advisors als Finanzberater. Beide Herren werden in der Hybrid-Veranstaltung am 7.12.2021 in Frankfurt ihre Erfahrungen aus dem Verfahren vorstellen. Zudem wird die DKS eine Checkliste bzw. einen Muster-Restrukturierungsplan nach StaRUG entwickeln. Wie das angegangen werden soll, stellt Dr. Stephan Brandes von SZA in dem Workshop am 7.12.2021 vor. Bei Interesse an der Veranstaltung wenden Sie sich bitte per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

DKS Kongress am 17.11.2021 in Frankfurt

Als erstes persönliches Wiedersehen vor allem im Mitgliederkreis verbunden mit der Feier des 10-jährigen Jubiläums und der Vorstellung des zu diesem Anlass erstellten Handbuchs der DKS werden auf dem DKS Kongress folgende DKS Themen vorgestellt: 1) Decentralized Finance – Können dezentrale Protokolle Banken ersetzen? 2) Restrukturierung von Schuldscheinen, 3) Verbraucherdarlehensrecht und Widerrufsbelehrung, 4) Restrukturierungs- und Stillhaltevereinbarungen in der Bankenpraxis, 5) Datenanforderungen der EBA bei NPL, 6) Security Token und Kryptowährungen, 7) Kreditplattformen, 8) EBA Leitlinie Kreditvergabe und -überwachung.

Wer Interesse an einer Teilnahme hat, melde sich bitte per Mail bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Mitgliederversammlung am 26.10.2021

Auf der virtuell abgehaltenen Mitgliederversammlung wurden folgende Vorstandsmitglieder bis 2023 wiedergewählt: Prof. Dr. Christoph Schalast als Vorstandsvorsitzender, Jens-Georg Nawrath und Dr. Jörg Keibel als stellvertretende Vorstandsvorsitzende und André Barth als Schatzmeister. Zugleich wurde der Jahresabschluß 2020 festgestellt und der Vorstand entlastet. Zum 10-jährigen Jubiläum ist vor kurzem das Handbuch DKS im R&W Verlag erschienen.

Handbuch der DKS zum 10-jährigen Jubiläum

 In Kürze erscheint das Handbuch der DKS zum 10-jährigen Jubiläum. Es behandelt Themen wie Verbraucherkredit und Widerrufsbelehrung, ESG Kriterien, StaRUG, Schuldschein Restrukturierung, CashPool, Musterverträge im Bereich der Restrukturierung und Sanierung für die Bankenpraxis und die EBA Datenanforderungen für NPL sowie noch viele andere Themen. Für die DKS Mitglieder gibt es ein Exemplar kostenlos, alle anderen können dieses beim RWS Verlag bestellen. https://shop.ruw.de/startseite/5046-handbuch-deutsche-kreditmarkt-standards.html

Exklusiv für DKS Mitglieder findet zudem Mitte November 2021 ein DKS Kongress statt, auf dem Themen des Handbuchs vorgestellt und diskutiert werden. Ein Mitgliedsantrag kann per Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de gestellt werden. Mehr Infos gibt es auf der Webseite www.kreditmarkt-standards.de

Data Hub Konsultation der Europäischen Kommission läuft am 08.09.2021 aus

Die Europäische Kommission entwickelt ihren Plan zum Abbau von NPL weiter, indem sie am 16.06.2021 eine Konsultation zu den beiden folgenden Themen gestartet hatte: 1. Aufbau eines europäischen Data Hubs, 2. die Überprüfung der EBA Anforderungen zu Pillar 3 Offenlegungen (prudential and financial, resolutions, investment firms and ESG risks disclosures including climate change). Diese Konsultation läuft bis zum 8. September 2021. Zu den Anforderungen an einen deutschen Data Hub hatte bereits das in Kooperation zwischen der DKS und BKS am 24.06.2021 durchgeführte Webinar beigetragen. Die Experten Christian Thun (EDW), Lars Löffelholz (Commerzbank), Burkhard Heppe (NPL Markets); Timur Peters (Debitos), Rafael Hertz (kallan) und Sandra Glaser (Intrum) stellten ihre Einschätzungen zu den Anforderungen an einen europäischen Data Hub dar. Eine entscheidende Verknüpfung wurde mit den von der EBA überarbeiteten Datenanforderungen für NPL gesehen. Hierzu lief die entsprechende Konsultation der EBA am 31.08.2021 ab.

EBA Konsultation zur Überarbeitung der NPL Data Templates endet am 31.08.2021

Wie bekannt, hatte die EBA die Kritik an den NPL Data Templates aufgenommen und im Mai 2021 eine Konsultation gestartet. Mit der vorgestellten Überarbeitung und Verschlankung der Data Templates möchte die EBA zukünftige NPL Transaktionen erleichtern und damit den NPL Sekundärmarkt beleben. Die NPL Verkäufer, zum eist ja Banken, sollen die NPL Data Templates nutzen, um die potenziellen Käufer umfassend über eine Einzelforderung (single name) oder ein Portfolio zu informieren, um das Auseinanderfallen der Preiserwartung des Verkäufers und dem Kaufangebot zu vermeiden. Über die Konsultation sollen Markterfahrungen abgefragt werden, die dann in die  überarbeiteten Templates einfließen können. Die Konsultation läuft noch bis zum 31.8.2021. Einige Marktteilnehmer, wie NPL Markets, haben ihre Stellungnahme schon abgegeben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Banken auf die Konsultation reagieren werden, denn in der Regel fehlt ja nicht der Wille, sämtliche preisrelevante Daten zur Verfügung zu stellen, sondern man scheitert meistens an den bankinternen IT-Möglichkeiten. Unabhängig von den Data Templates sollte im NPL Transaktionsprozeß standardmäßig eine Daten-Validierungsstelle eingebaut werden, wie sie teilweise von den bestehenden NPL Transaktionsplattformen bereits angeboten wird. Dort können vor dem Start des Verkaufsprozesses die Forderungsdaten validiert werden. Abzuwarten bleibt, ob die neuen Data Templates als „technical standard“ in die EBA Richtlinie der Kreditdienstleister- und -käufer sowie der Verwertung von Sicherheiten einbezogen werden und damit verpflichtend werden können. Dafür muss aber erst einmal die Überarbeitung der Data Templates durch die EBA abgeschlossen werden, was bis zum Jahresende 2021 erfolgen soll.

Webinar StaRUG und Finanzierungsverträge am 07.09.2021, 16.00-17.30h

Auch viele Monate nach dem Inkrafttreten sind die Möglichkeiten, die das präventive Restrukturierungsverfahren StaRUG bietet, noch nicht in allen Facetten erforscht. In einem weiteren DKS Webinar sollen die Möglichkeiten des StaRUG mit Blick auf Konsortialkreditverträge, Schuldverschreibungen, Intercreditor Vereinbarungen und Sicherheiten vorgestellt werden. Wie lassen sich im StaRUG Verfahren Rechtsverhältnisse gestalten und Vertragsbedingungen ändern. Welche gestaltbaren Bedingungen gibt es und wo liegen die Schranken der Gestaltbarkeit. Zudem wird es um die Gruppenbildung bei der Abstimmung über den Restrukturierungsplan und das Thema neue Finanzierungen/Exit-Finanzierung gehen.

Dienstag, 7. September, 16.00-17.30 Uhr

Für diese Themen stehen Ihnen die Restrukturierungsexperten Dr. Josef Parzinger von Kirkland Ellis, Dr. Franz Bernhard Herding von Allen & Overy und Ralf Zuleger von der UniCredit zur Verfügung.

EBA startet Konsultation zur Änderung der technischen Standards der Bewertung von NPL Verkäufen

Die EBA hat unter Bezugnahme auf den im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission überarbeiteten Aktionsplan zum Abbau von NPL eine Konsultation zu den technischen Standards (RTS regulatory technical standards) der Bewertung von spezifischen Kreditrisiken gestartet. Es geht dabei um das Problem, dass NPL in den Bilanzen des Verkäufers in der Regel mit 100% risikogewichtet sind, beim Käufer aber auf einmal mit 150% Risikogewicht verbucht werden müssen. Dieses betraf vor allem Käufer, die mit einer Banklizenz ausgestattet sind, wie bspw. Hoist Finance. Diese höhere Risikogewichtung wurde schon lange als ziemlich unsinnig angesehen, da NPL bekanntermaßen mit einem – teilweise erheblichen – Abschlag zum Nominalwert verkauft werden. Wie so vieles auf europäischer Ebene hat es etwas länger gedauert, bis die EBA sich nun dieses Themas angenommen hat. Man will damit im Sinne der Kommission den Secondary Market zum Abbau von NPL beleben. Allerdings gibt es nicht viele NPL Investoren, die mit einer Banklizenz NPL kaufen. Interessanter wäre es daher eher, auf die Verkäufer, in der Regel ja die Banken, einzuwirken, die Risikogewichtung regelmäßig zu überprüfen (auch im Hinblick der Abgrenzung einer noch zuverlässig gestundeten Forderung und einer bereits als ausgefallen zu klassifizierenden Forderung), damit ein möglicher Forderungsverkauf nicht deswegen ausfällt, weil der erzielbare Kaufpreis zu einem Buchverlust führen würde.

Stellungnahmen sollen bis zum 24.09.2021 abgegeben werden.

Webinar Bank-initiiertes StaRUG Verfahren am 22.07.2021

Am Beispiel der erfolgreichen Restrukturierung der MGG aus Waiblingen erläuterten die beiden Restrukturierungsexperten der Kanzlei Menold Bezler Dr. Jasmin Urlaub und Dr. Frank Schäffler die Vorteile des neuen präventiven Restrukturierungsrahmens (StaRUG) für Gläubiger. Dieses Konzept bietet sich gerade für die Regionalbanken an, die meistens das alleinfinanzierende Kreditinstitut sind. In einem weiteren Fall ging es um die Problemstellungen der Gruppeneinteilung und eine mögliche Ungleichbehandlung, wenn Lieferanten ausgespart werden. Zudem wurden Schwierigkeiten in grenzüberschreitenden Konstellationen angesprochen. Die Situation aus Bankensicht erläutere dann der Unternehmensberater Volker Wintergerst. Gerade Regionalbanken sind an einer Fortführung des Betriebes interessiert, wollen jedoch in einer Restrukturierung auch ihre Sicherungsrechte angemessen berücksichtigt wissen. Für weitere Details wird auf die beiden Präsentationen verwiesen. Sollten Sie Interesse an den Präsentationen haben, wenden Sie sich bitte an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de