EBA Leitlinienentwurf für die Kreditvergabe und -überwachung tritt nicht zum 30.06.2020 in Kraft

Der im Prinzip fertige EBA Leitlinienentwurf für die Kreditvergabe und -überwachung (EBA Draft Guidelines on Loan Origination and Monitoring) tritt nicht wie ursprünglich geplant am 30.06.2020 in Kraft. Wie aus zuverlässiger Quelle zu erfahren war, ist der Prozess der abschließenden Ausfertigung und Veröffentlichung der Leitlinien durch die EBA auf Grund „Corona“ zum Erliegen gekommen. Die Leitlinien betreffen zwar nur die nationalen Aufsichtsbehörden, aber die (deutsche) Kreditwirtschaft ist dadurch mittelbar betroffen. Zielrichtung sind sowohl Verbraucherdarlehen als auch Unternehmerdarlehen. Besonders die neuen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Bonitätsprüfung von Unternehmen wurden in den Stellungnahmen kritisch gesehen. Mit der Veröffentlichung wird dann ein neuer Termin des In-Kraft-Tretens mitgeteilt werden.