Widerrufsjoker – Telefonkonferenz am 28.04.2020 um 16.00 Uhr

  • Es werden folgende Themen behandelt:
  • EU Verbraucherkredit-Richtlinie bezieht sich nicht auf Wohnimmobilienkredite. Hat das EuGH- Urteil zu einem Verbraucherkredit trotzdem heute schon Auswirkungen auf die Widerrufsinformation bei Wohnimmobilienkrediten?
  • Musterschutz (Gesetzlichkeitsfiktion) bei Verwendung der seit Juni 2010 gesetzlich vorgegebenen Muster Widerrufsbelehrung für Kredite, die unter die Verbraucherkredit-Richtlinie fallen (insbesondere der typische Konsumentenratenkredit), auch bzgl. der Fallgruppe Auto- bzw. Leasingverträge
  • Musterschutz (Gesetzlichkeitsfiktion) bei Verwendung der seit Juni 2010 gesetzlich vorgegebenen Muster Widerrufsbelehrung auch bei Wohnimmobilienkrediten?
  • Einschätzung der unterschiedlichen Hinweisbeschlüsse vom OLG Rostock, Dresden, Düsseldorf und München
  • Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Umsetzung von EU Richtlinien?
  • Sollte die Widerrufsbelehrung für neue Verträge angepasst werden?
  • Soll auf den Gesetzgeber gewartet werden oder soll man selbst (der DKS? die Bankenverbände?) aktiv werden?

Als Experte steht Johann G.G. Becher von der UniCredit HVB zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Teilnahme schicken Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de