Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zu den interinstitutionellen Verhandlungen über die Vorschläge für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher vom 16.01.2020

Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft

  •  respektieren die vorgeschlagenen Regelungen entgegen der Entwurfsbegründung nicht die Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten,
  • stellen einen erheblichen Eingriff in das deutsche Zivilprozessrecht dar,
  • lassen an zahlreichen Stellen fundamentale Grundrechte unberücksichtigt; insbesondere fehlen Vorgaben, um die grundlegenden Verfahrensrechte der beklagten Partei zu gewährleisten und den missbräuchlichen Einsatz der Verbandsklage zu verhindern,
  • bestehen erhebliche Bedenken gegen die mit Artikel 20 des Ratstextes eingeführte Rückwirkung der Richtlinie, die mit allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar ist.