Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung vom 10.01.2020

Der Referentenentwurf berücksichtigt die Besonderheiten im Kreditvergabeprozess der privaten Baufinanzierung zu wenig. Viele der Informationen und Werte, die in der Verordnung als relevant eingestuft und vorausgesetzt werden, liegen zu dem Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots für ein Darlehen an einen Kunden durch das Institut noch nicht vor. Zudem nehmen viele Kunden Darlehensangebote nicht an. Daher wäre die verpflichtende Beschaffung der Informationen bis zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots durch das Institut nicht angemessen. Die Kosten im Anbahnungsprozess würden unverhältnismäßig steigen. Eine unnötige Unsicherheit würde entstehen, wenn die Angebotsabgabe unter Vorbehalt gestellt werden müsste. Die Festlegung von Beschränkungen im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht darf sich nur auf das Neugeschäft beziehen.