EU Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten vom März 2018

Nachdem im März 2018 ein Entwurf der Richtlinie vorgelegt worden war, hatte die EU-Kommission im März 2019 den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten angenommen. Die Regeln sollen eine harmonisierte und weniger restriktive Regelung für Kreditnehmer und -dienstleister einführen und sehen die Entwicklung von Sekundärmärkten für den Verkauf notleidender Kredite unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Kreditnehmerschutz vor.

Nun hat aber am 29.11.2019 das ECON (Committee on Economic and Monetary Affairs) insgesamt über 200 Änderungsvorschläge zu dieser Richtlinie vorgelegt. Über die Änderungen soll am 17.02.2020 abgestimmt werden. Zielrichtung ist vor allem, die Regelungen zu den Kreditdienstleistern und Kreditkäufern von den Regelungen der beschleunigten Verwertung von Sicherheiten (AECE) abzutrennen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass diese Richtlinie insgesamt oder teilweise so schnell in Kraft treten wird.