Schuldschein Restrukturierung Mehrheitsklausel

Nach dem Workshop vom 17.10.2019 wurden in einem Expertenkreis die Themen einer möglichen Mehrheitsklausel im Schuldschein Neugeschäft sowie die Leitlinien für bestehende Schuldscheindarlehen in der Restrukturierung diskutiert. J. Keibel verwies anfangs auf das Whitepaper des Finance Think Tanks Corporate Banking & Finance (mit Unterstützung von finpair, Linklaters und Moodys), welches die Trends im Schuldscheinmarkt wie folgt zusammengefasst hat: a) die Margen der arrangierenden Banken erodieren, b) die Abwicklung wird effizienter (über digitale Plattformen), c) die Investorenlandschaft diversifiziert sich, d) die Emissionen werden kleinteiliger und e) die durchschnittliche Bonität der Emittenten verschlechtert sich. Daraus wurde geschlossen, dass der Schuldscheinmarkt eine strukturierungsfähige Dokumentation und Standardisierung benötige.

Dr. Franz Bernhard Herding von Allen & Overy stellte anschließend seine Überlegungen zu einer Mehrheitsklausel dar. Um dem bilateralen Charakter des Schuldscheins möglichst gerecht zu werden, wurde eine minimal invasive Lösung zur Diskussion gestellt: zur Stabilisierung und Entwicklung eines Sanierungskonzept könnte der Schuldscheindarlehensvertrag die Mehrheitsentscheidung über Kündigungsrechte und Negativverpflichtungen vertraglich für den jeweiligen Schuldscheindarlehensvertrag  vorsehen oder zumindest die Möglichkeit, eine solche per (qualifizierter) Mehrheitsentscheidung im Wege eines Opt-in einzuführen; im Übrigen könnten eingriffsintensivere Entscheidungen weiterhin einer durch erfolgreiche Koordination (s. Leitlinien) herbeigeführten konsensualen Lösung oder einem gesetzlichen Verfahren (wie zukünftig dem Restrukturierungsrahmen nach Umsetzung der EU Richtlinie) vorbehalten bleiben.

Die anschließende Diskussion war lebhaft und hat die Komplexität des Themas aufgezeigt. Die Einführung eines Mehrheitskonzept auf vertraglicher Basis begegnete im Licht der Marktgängigkeit des Produkts Schuldschein allgemein (noch) Bedenken, auch wenn die Herausforderungen mehrheitlich gesehen wurden. Zunächst soll nun mit Blick auf den kommenden Restrukturierungsrahmen an den vorgestellten Leitlinien insbesondere für eine Koordination der Schuldscheine im Fall der Restrukturierung gearbeitet werden.

Die Einrichtung einer Koordinatoren Funktion – bspw. über einen externen Berater – wurde allgemein als wichtig angesehen.

Die nächsten Termine:

14.01.20 – Blockchain Handelsplattformen für mittelständische Unternehmen (Marco Polo, we. trade, Batavia, Voltron), der digitale Euro/cash on ledger, elektronische Signatur

13.02.20 – Konferenz in Kooperation mit Law Made in Germany, u.a. Eckpunktepapier elektronische Wertpapiere und Krypto Token, Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie

05.03.20 – Regionalkonferenz in Stuttgart bei Menold Bezler u.a. LBBW/Debtvision Schuldschein, Börse Stuttgart BSDEX Digital Exchange für Bitcoins und Security Token        

März 20 – Workshop Frankfurt, IBOR Reform (Änderung der Referenzzinssätze), Muster Cash Pool und Insolvenz, EU Richtlinie Credit Servicer und Credit Purchaser, ESG Investments/ EU Aktionsplan Sustainable Finance

Sofern Sie Interesse an der zu Grunde liegenden Präsentation haben, schicken Sie eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de