wünscht allen DKS Mitgliedern und Interessierten an der DKS
der Vorstand
wünscht allen DKS Mitgliedern und Interessierten an der DKS
der Vorstand
Bis zum 20.10.2017 konnte jedermann zu den Fragen der Kommission im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite und Aktiva sowie Schutz gesicherter Gläubiger gegen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern Stellung nehmen. Die Fragen der Kommission wurden insgesamt von 60 Teilnehmern beantwortet. Federführend waren dabei Banken (19 Teilnehmer), Rechtsvertreter (10) und Kreditservicing/Inkasso (13). Ziel der Kommission war es, Meinungen zu einer etwaigen Gesetzgebungsinitiative zur Vereinfachung der Beitreibung von Werten aus besicherten Darlehen an Unternehmen und Unternehmern durch gesicherte Gläubiger einholen. Ziel soll ein neue „beschleunigte Darlehensgarantie“ genannte Sicherheit sein.
Von den DKS Mitgliedern haben DLA Piper und Debitos eine Stellungnahme abgegeben. Die einzelnen Stellungnahmen sind auf folgenden Seite einsehbar:
https://ec.europa.eu/eusurvey/publication/non-performing-loans-2017?language=DE&surveylanguage=DE
Für die Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Sicht der Kommission wurde bisher kein Datum genannt.
Am 21.09.2017 hat die EZB angekündigt, einen Ersatz-Referenzzinssatz (“euro unsecured overnight interest rate”) entwickeln zu wollen. Zeitliche Zielrichtung ist, diesen Zinssatz bis 2020 zu entwickeln. Die Basis für den Zinssatz sollen alle Transaktionen in Euro sein, die in dem EZB Report Geldmarktstatistik erfasst werden (“ECB’s money market statistical report MMSR’). Dieser Zinssatz soll dann voraussichtlich vor allem eine Alternative bzw. ein Benchmark zum Euribor sein.
Die EZB begründet diesen Ansatz mit ihrer Rolle als Verantwortliche für die finanzielle Stabilität im Euroraum und der Bedeutung von Referenzzinssätzen in Verträgen. Über die nächsten zwei Jahre will die EZB daher diesen Ersatz- Referenzzinssatz strukturieren, die Kalkulationsmethode für diesen Zinssatz entwickeln und die Robustheit des Zinssatzes testen. Basis für diese Neuentwicklung sind Marktbefragungen. Dieser Ersatz-Referenzzinssatz soll den internationalen Standards für „financial benchmarks“ der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) entsprechen.
Wer an dieser Befragung teilnehmen will, kann dieses bis zum 12.01.2018 tun, indem er seine Stellungnahme an ECB-overnight-rate@ecb.europa.eu schickt.
Die DKS wird hier zunächst die weitere Entwicklung beobachten. Es wird sich die Frage stellen, was diese Neuentwicklung für abgeschlossene Verträge mit bestehenden Referenzzinssätzen bedeutet. Ggf. muss hier eine Standardklausel zur Anpassung dieser Verträge auf den Ersatz Referenzzinssatz entwickelt werden.
Allgemein
Privatkunden
Firmenkunden
Immobilienfinanzierung
Um den „secondary market“ zu beleben, hat die EZB die EBA beauftragt, Muster bzw. Standards zu entwickeln, um die unterschiedliche Informationslage zwischen Verkäufern und Käufern von NPL aufzuheben. Mit den jetzt veröffentlichten Mustern will die EBA die Detailgenauigkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der Daten verbessern und dabei die Transparenz und Marktsicherheit erhöhen. Dabei lag der Fokus auf der verbesserten Standardisierung der NPL Daten. Diese Daten sollen zum einen den indikativen Blick auf das NPL Portfolio ermöglichen, aber auch später als Basis für die Financial Due Diligence und Bewertung dienen. Die so generierten vergleichbaren und standardisierten Daten von NPL sollen den Investoren und anderen Stakeholdern bei der NPL Bewertung, auch bezüglich der Sicherheiten, Vertragspartner und Kreditspezifika helfen. Mit den Mustern sollen die Investorenbasis verbreitert, die Eintrittsbarriere in den Prozess verringert, die Datenqualität erhöht, die Kaufpreisfindung erleichtert und damit die Transaktionshäufigkeit erhöht werden.
Es gibt zwei Arten von Mustern, nämlich die EBA NPL Screening und die EBA NPL Transactions Muster. Screening bezieht sich dabei auf den indikativen Beurteilungsprozess und Transactions auf die Financial Due Diligence und Bewertung.
Das Transactions Muster soll auf einer Einzelforderungsebene alle Informationen vorhalten, um den möglichen Bietern eine detaillierte Analyse des NPL Portfolios zu ermöglichen. Das Muster soll – auf Basis von Asset Klassen – aus den vier Teilbereichen bestehen:
Instruktionen – erläutern den Gebrauch des Musters
Datenlexikon – erklärt alle Datenfelder und Definitionen
Daten – mit dem aktuellen Datenbestand des Portfolios
Bewertungsregeln – geben Hinweise zur Bewertung bestimmter Datenfelder
Folgende Muster wurden hinterlegt:
Diese Muster stellen keine aufsichtsrechtliche Anforderung dar.
Mehr Details erhalten Sie unter https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/eba-work-on-npls
Prämierung der besten Thesen zum deutschen Kreditmarkt, zu Kreditmarkttransaktionen oder der Standardisierung von Kreditmarkttransaktionen
Ziel des DKS Awards ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Unterstützung von vorrangig empirischen Erhebungen über das nationale und internationale Kreditgeschäft und über Kreditmarkttransaktionen sowie über die bei diesen Verträgen üblichen bzw. verwendeten Vertragsklauseln und durchgeführten Prozessen. Ganz besonders im Fokus steht dabei die Durchsetzung von allgemein anerkannten Vertragsmustern, insbesondere für Kreditmarkttransaktionen nach deutschem Recht.
Eingesandt werden können alle herausragenden Bachelor- und Master-Thesen, die sich mit den Themen
Die Thesen müssen in dem Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2017 an einer deutschen Hochschule eingereicht worden sein.
Die Thesen können sowohl in deutschen, wie englischer Sprache verfasst sein.
Einsendeschluss ist der 15. Januar 2018
Die These sowie die Bewertung des Betreuers und ein kurzer einseitiger CV sind zu senden an:
joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de
Master These: 1. Preis € 750,00, 2. Preis € 500,00, 3. Preis € 250,00
Bachelor These: 1. Preis € 750,00, 2. Preis € 500,00, 3. Preis € 250,00
Die vergebenen Preise werden im Rahmen einer feierlichen Zeremonie überreicht.
Veranstaltungsort: Frankfurt
Zeitpunkt: ca. April/Mai 2018
Die Jury besteht aus hochqualifizierten Wissenschaftlern und Praktikern, die dem Beirat der DKS angehören sowie den Vorstandsmitgliedern der DKS Prof. Dr. Christoph Schalast, Jens-Georg Nawrath und Dr. Jörg Keibel
Mit Erklärung vom 24.10.2017 begrüßt DLA Piper die Initiative der EU Kommission zur Entwicklung eines „secondary market“ und listet folgende Punkte auf, die die EU Kommission in der zukünftigen Beratung berücksichtigen sollte:
The consultation also considers the introduction of a European-wide security instrument which could allow for out-of-court enforcement of security. While seeking ways in which lenders can achieve a quicker exit from NPLs, in a manner which is consistent across EU Member States, is a worthy goal, there appear to be some challenges to achieving this through the proposed security instrument. It may be difficult to agree the form of such an instrument due to legal, constitutional and cultural differences across Member States. In addition, even if such an instrument were introduced, there could be issues with low levels of lender take up in jurisdictions where lenders consider court involvement in enforcement to provide a level of protection from claims from borrowers that the enforcement process has been improper or that the enforcement proceeds achieved are too low.
Zeit: 29.11.2017, von 15.00-18.00 Uhr
Ort: Dentons, Thurn-und-Taxis-Platz 6, Frankfurt
Teilnehmer: alle DKS Interessierten (um Anmeldung wird gebeten)
Programm (Moderation: J. Keibel):
Im September 2017 hat die EBA -im Auftrag der EU Kommission – ein Projekt gestartet, um die Datenanforderungen für den Verkauf von Non Performing Loans zu standardisieren. Dieses Standards (Templates) sollen dann von den EU Banken für NPL Transaktionen genutzt werden. Diese Standards sollen dann Banken, Investoren und deren Berater in die Lage versetzen, strukturierter und vor allem schneller NPL Verkäufe vorzubereiten und durchzuführen. Als Ergebnis erhofft man sich, den Secondary Market für NPL Verkäufe in der EU zu beleben, so EU Kommission Vizepräsident Valdis Dombrovkis.
Die EBA hat jetzt KPMG auserwählt, dieses Projekt durchzuführen. Zuständig bei KPMG ist die Portfolio Solution Group (PSG), die bereits intensive NPL Transaktionserfahrung hat. Zielrichtung ist es, ein pan-europäisches Template zu entwickeln, welches für verschiedene Asset Klassen anwendbar ist und von den Banken als “neuer Standard” genutzt werden kann. Dabei sind zwei Bereiche vorgesehen, wobei Überschneidungen zu bereits EU-seitig bestehenden Datenanforderungen vermieden werden sollen:
Die Telefonkonferenzen ergaben folgendem Stand: