PK-Ausschuss: WIKR und Kreditwürdigkeitsprüfung

Nachdem sich der Bundestag Ende März 2017 mit der Nachbesserung der WIKR befasst hat, soll die mit der WIKR vorgenommene Umsetzung der EU-Richtlinie in vier Punkten überarbeitet werden:

  • Der Wert der Immobilie wird wieder ein maßgebliches Kriterium der Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Bei Umbauten oder Renovierungen soll nur noch geprüft werden, ob die Kreditsumme den Wert der Immobilie übersteigt
  • Die Anschlussfinanzierung kann ohne eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen
  • Zur Umsetzung der vorgenannten Punkte erarbeiten das Bundesfinanzministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium gemeinsam an einer Rechtsverordnung, die detaillierte Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung machen soll.

Diese wird in Kürze erwartet. Einer der Diskussionspunkte ist bspw., ob bei mehreren Kreditnehmern (z.B. Ehepaar) auf die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer insgesamt oder auf die Kreditwürdigkeit jedes einzelnen Kreditnehmers abzustellen ist.

Viele Bankengruppen haben bereits Standards zur Umsetzung der WIKR entwickelt. Diese müssen nun angepasst werden. Sinnvoll wäre es, einen einzigen Marktstandard zu entwickeln.

PK-Ausschuss: Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der WIKR

Mittels einer Sonderuntersuchung von 209 Bausparkombinationsfinanzierungen hat sich der Marktwächter Finanzen (früher Verbraucherzentrale Bundesverband) der Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen angenommen. Das Ergebnis war, dass bei 98% der untersuchten Bausparkombinationen die zu zahlende Entschädigung erheblich höher war, als bei vergleichbaren Annuitätendarlehen. Der Marktwächter hat nun den Gesetzgeber aufgefordert, den Verbaucher endlich vor unkontrolliert hohen und bis heute nicht eindeutig transparenten Kosten bei der Vorfälligkeitsentschädigung zu schützen. Dieses wird nun im Rahmen einer Anpassung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erwartet. Sinnvoll wäre hier sicher eine Standardisierung herbeizuführen.

AUSSCHUSS IMMOBILIENFINANZIERUNG – MUSTER DATENRAUMSTRUKTUR

In dem Ausschuss wird aktuell das Muster einer Datenraumstruktur entwickelt. Interessierte lassen bitte ihre Anmerkungen bis zum 31.10.2017 Herrn Grieser zukommen: sgrieser@reedsmith.com

 

ENTWURF

 

  1. Kreditinformationen

 

  1. Allgemeine Informationen

 

  1. Auskünfte aus Datenbanken

 

  1. Gesellschaftsrechtliche Informationen (Handelsregisterauszug, Satzung etc.)

 

  1. Statusinformationen Kreditnehmer / Drittsicherheitengeber

 

  1. Kreditvertragsinformationen

 

  1. Kreditvertrag

 

  1. Nachträge

 

  1. Stundungsvereinbarungen

 

  1. Gebührenvereinbarungen

 

  1. Intercreditorenvereinbarung

 

  1. Syndizierungsvereinbarungen

 

  1. Vereinbarungen zwischen Syndikatsmitgliedern

 

  1. Sicherheiten

 

  1. Sicherheitenverträge

 

  1. Rechtsgutachten

 

  1. Objektinformationen (Grundbuchauszüge, Wertgutachten etc.)

 

  1. Versicherungen betreffend des Objektes

 

  1. Sonstiges

 

  1. Informationen zu Insolvenz -und sonstigen Verfahren

 

  1. Rechtsstreitigkeiten

 

FIRMENKUNDEN AUSSCHUSS – MUSTER STILLHALTEVEREINBARUNG

Inhalt

PRÄAMBEL. 3

  1. Definitionen und Interpretation. 4
  2. Fälligkeit; Schuldanerkenntnis. 4
  3. Stillhalten; Zinsen; Kündigung. 4
  4. Sicherheiten. 5
  5. Bestellung von Sicherheiten. 5
  6. Wirksamkeitsvoraussetzungen. 5
  7. Garantien; Verpflichtungen. 6
  8. Saldenausgleich. 8
  9. Informationspflichten. 9
  10. Einzureichende Unterlagen. 9
  11. Kosten und Entschädigung. 10
  12. Offenlegung; Vertraulichkeit 10
  13. Kein Verzicht; Rechtsvorbehalt 10
  14. Schriftform.. 10
  15. Salvatorische Klausel 10
  16. Ausfertigung. 11
  17. Rechtswahl; Gerichtsstand. 11

Seitens des Ausschussvorsitzenden wurde der Entwurf der Stillhaltevereinbarung versandt. Wenn Sie an diesem Entwurf interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Herrn Mike Danielewsky mike.danielewsky@dlapiper.com

Die entsprechende Telefonkonferenz findet am 20.09.2017 um 15.30 Uhr statt.

Einwahldaten sind: Tel. 0049-69-22 22 26 33, PIN 21899454#

Telefonkonferenz aller Ausschüsse am 22.09.2017 von 14.00-15.00 Uhr

Am Freitag, den 22.09.2017 von 14.00-15.00 Uhr findet die gemeinsame Telefonkonferenz aller drei Ausschüsse der DKS statt. In diesem Call wird über den aktuellen Stand der Ausschussarbeit berichtet und es werden die nächsten Themen vorgestellt. Dort können auch Anregungen zur Aufnahme von aktuellen Themen unterbreitet werden.

Die Einwahldaten sind: Tel. 0049-⁠⁠69-⁠⁠22 22 26 33, PIN 21899454#

Der aktuellen Stand in den drei Ausschüssen ist wie folgt:

Privatkunden
Der Privatkundenausschuss wird sich mit dem Thema der Vorfälligkeitsentschädigung (aktiv-aktiv oder aktiv-passiv)und der Kreditwürdigkeitsprüfung aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie / Merkblatt ESIS beschäftigen. Zudem wurde das Thema der Bearbeitungsgebühren aufgeworfen (betrifft Privat- und Unternehmenskredite).

Firmenkunden
Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, mit dem Entwurf von Mustern für Stillhalte-/Prolongations- und Stundungsvereinbarungen zu beginnen. Dazu wird n och ein Entwurf vor der Telefonkonferenz des Ausschusses am 20.09.2017 zirkuliert werden. Weiter wird man sich mit einem Muster für Verwertungsvereinbarungen mit Insolvenzverwaltern beschäftigen.

Immobilien Finanzierung
Das nächste Arbeitsziel ist die Erstellung einer Musterdatenraumstruktur. Ein erster generischer Entwurf wurde an die Ausschuss Teilnehmer versandt. Die Teilnehmer wurden um Kommentierung gebeten.

DKS verbreitert Mitglieder-Basis um internationale Kanzleien

Gleich drei renommierte und international agierende Kanzleien konnte die DKS als neue Mitglieder gewinnen: es handelt sich um die Kanzleien Dentons Europe LLP, McDermott Will & Emery LLP sowie Taylor Wessing. Die DKS stärkt damit signifikant das Knowhow auf Europäischer Ebene, wo kürzlich die EU Kommission die Standardisierung des sogenannten „secondary markets“ für NPL Verkäufe durch eine Konsultation angestoßen hat. Dieses wird auch Auswirkungen auf den deutschen Kreditmarkt haben und voraussichtlich zu einer Belebung der deutschen Kreditverkäufe beitragen.

Firmenkunden Ausschuss Call 20.09.2017

Der Ausschuss Firmenkunden unter der Leitung von Mike Danielewsky von DLA Piper lädt zur nächsten Telefonkonferenz am

Mittwoch, den 20.09.2017 um 15.30-⁠16.30 Uhr

ein. Die Einwahldaten sind: Tel. 0049-⁠69-⁠22 22 26 33, PIN 21899454#

In dem Call werden die Muster einer Stillhalte-/Prolongationsvereinbarung und einer Stundungsvereinbarung besprochen werden. Die Muster werden vorher noch (auszugsweise) im Blog auf dieser Webseite veröffentlicht werden.

Antwort – BGH Rechtsprechung zu Bearbeitungsentgelten

Herr Becher wirft hier zu Recht eine dringend zu klärende Frage auf: wie soll zukünftig bei der Verhandlung von Kreditverträgen die bisher übliche Bearbeitungsgebühr vereinbart werden ? Das aktuelle BGH Urteil hat jedenfalls zu einer erheblichen Verunsicherung sowhl auf Seiten der Banken, als auch auf Seiten der Unternehmen geführt. Das Finance Magazin hat am 5.7.2017 jedenfalls zu Recht darüber berichtet, dass Banken und Unternehmen (jetzt dringend) einen neuen Standard schaffen müssen.

Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob auch andere Gebühren, wie z.B. die Arrangement Fee bei Konsortialkrediten, auch von dem Urteil betroffen sind.

Das Thema bleibt spannend.

Standardisierung des Verkaufs von Non Performing Loans

Nachdem die EZB zusammen mit der EBA mit dem Asset Quality Review und Stresstest die Grundlage erarbeitet hat, wie hoch der Anteil von NPL in den wichtigsten Banken in Europa ist (nach letzter Schätzung von Ende 2016 sind es fast 1000 Mrd. €), wird jetzt das Tempo zum Abbau dieser NPL Bestände durch einen Verkauf nun verschärft. Die EU Finanzminister haben sich auf einen Aktionsplan zur Reduzierung von NPL in den Banken verständigt. Vom Tisch ist dabei die paneuropäische Bad Bank. Geplant ist nun die Entwicklung eines „Musters“ für nationale Bad Banks. Begleitend dazu hatte die EZB den Leitfaden zur NPL Verwaltung in Banken veröffentlicht. Auch das European Systemic Risk Board (ESRB) hat sich in einem Report von Juli 2017 damit beschäftigt, wie der Bestand an NPL in Europa am besten abgebaut werden kann.

Eine der Fragen, die die EU Kommission zur Belebung des Secondary Markets aufgeworfen hat, ist, wie sich die Investorenbasis für NPL vergrößern lässt?  Dazu kann nur an die Jahre 2003-2006 erinnert werden, als internationale Investoren wie bspw. Lone Star, JP Morgan, Merrill Lynch und Credit Suisse in Deutschland aktiv NPL aufgekauft haben. Damals waren auch einige Sparkassen unter den Verkäufern. Diese legten viel Wert auf ein standardisiertes Vorgehen, so dass der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband eine Mustermappe für NPL Verkäufe angelegt hat.

Zur Entwicklung der Verbreiterung der Investorenbasis über Standards bzw. Muster kann die DKS signifikantes beitragen. Entscheidend ist aber, dass sich gerade die beiden großen Bankengruppen der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken diesem Verkaufsprozess gegenüber öffnen.

Historie der politischen Entscheidung zur Lösung des NPL-Problems

Sehr geehrte DKS-Mitglieder/-innen,

da wir die politische Diskussion als Debitos aktiv zu dem Thema verfolgen, will ich Ihnen kurz die wichtigsten Entscheidungen der letzten Monate in dem Zusammenhang kurz auflisten:

31. Mai 2017 – Report of the FSC Subgroup on Non-Performing Loans – Download-Link

16. Juni 2017 –  ECOFIN OUTCOME OF THE COUNCIL MEETING – Download-Link

11. Juli 2017 – Council conclusions on Action plan to tackle nonperforming loans in Europe – Download-Link

Wir als Debitos sind im aktiven Austausch mit der Kommission und der EBA zu den genannten Themen und stehen für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.

Grüße Timur Peters

Mobil 0177653/9266 | peters@debitos.com