EZB startet Befragung zu einem Ersatz-Referenzzinssatz

Am 21.09.2017 hat die EZB angekündigt, einen Ersatz-Referenzzinssatz (“euro unsecured overnight interest rate”) entwickeln zu wollen. Zeitliche Zielrichtung ist, diesen Zinssatz bis 2020 zu entwickeln. Die Basis für den Zinssatz sollen alle Transaktionen in Euro sein, die in dem EZB Report Geldmarktstatistik erfasst werden (“ECB’s money market statistical report MMSR’). Dieser Zinssatz soll dann voraussichtlich vor allem eine Alternative bzw. ein Benchmark zum Euribor sein.

Die EZB begründet diesen Ansatz mit ihrer Rolle als Verantwortliche für die finanzielle Stabilität im Euroraum und der Bedeutung von Referenzzinssätzen in Verträgen. Über die nächsten zwei Jahre will die EZB daher diesen Ersatz- Referenzzinssatz strukturieren, die Kalkulationsmethode für diesen Zinssatz entwickeln und die Robustheit des Zinssatzes testen. Basis für diese Neuentwicklung sind Marktbefragungen. Dieser Ersatz-Referenzzinssatz soll den internationalen Standards für „financial benchmarks“ der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) entsprechen.

Wer an dieser Befragung teilnehmen will, kann dieses bis zum 12.01.2018 tun, indem er seine Stellungnahme an ECB-overnight-rate@ecb.europa.eu schickt.

Die DKS wird hier zunächst die weitere Entwicklung beobachten. Es wird sich die Frage stellen, was diese Neuentwicklung für abgeschlossene Verträge mit bestehenden Referenzzinssätzen bedeutet. Ggf. muss hier eine Standardklausel zur Anpassung dieser Verträge auf den Ersatz Referenzzinssatz entwickelt werden.