Die EU Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der Benchmark VO unterbreitet

Interessanterweise hauptsächlich wegen des Auslaufens des LIBOR zum Ende 2021 hat die EU-Kommission am 24.07.2020 einen Textvorschlag zur Überarbeitung der Benchmark VO veröffentlicht.  Das Ende des EONIA ebenfalls zum Ende 2021 und auch die Überarbeitung des EURIBOR werden nicht erwähnt.

Der Hintergrund ist, dass die EU Kommission jetzt festgestellt hat, dass es zahlreiche Verträge und sonstige Vereinbarungen gibt, die vor der Benchmark VO abgeschlossen worden sind und bis zum Auslaufen des LIBOR Ende 2021 nicht beendet sind. Als Maßnahme des  Capital Markets Union Aktionsplanes will die Kommission auf Basis des Artikel 114TFEU, den sie in diesem Fall für anwendbar hält, eine einheitliche europäische Regelung für das Auslaufen von Benchmark Zinssätzen vorgeben, die direkt in nationales Recht umgesetzt werden muss und damit nationale Alleingänge vermeidet. Damit soll es dann auch zu keinen Vertragsstreitigkeiten kommen, zumal nach Ansicht der Kommission die verbleibende Zeit bis Ende 2021 nicht für die Vielzahl von Vertrags- oder Vereinbarungsänderungen ausreichen soll.

Da Basis des Änderungsvorschlages ist, dass ein anerkannter IBOR ausläuft, dürfte diese Regelung auch auf den EONIA anwendbar sein. Unklar bleibt danach aber weiterhin, ob die Neuberechnung des EURIBOR nicht auch eine Vertrags- oder Vereinbarungsänderung darstellt.

Für neu abzuschließende Verträge hatte kürzlich die DKS Verträge auf €STR Basis vorgestellt, zu denen in Kürze Muster-Vertragsklauseln entwickelt werden.