TelCo 29.07.2020 zur NPL Verbriefung

Nach den Präsentationen von Alexander Kreibich von White & Case sowie Michael Ladurner von Intrum zum Aufbau und der Funktionsweise des italienischen und griechischen NPL Verbriefungssystems (GACS bzw. HAPS) sowie der speziellen Anforderungen an den Loan Servicer wurde festgestellt, dass dem Aufbau einer NPL Verbriefungsstruktur in Deutschland keine großen Hürden entgegenstehen. Soweit eine Verzinsung der Garantie zu Marktkonditionen erfolgt und das Loan Servicing von einem externen Servicer durchgeführt wird, wird die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission zu erhalten sein, dass die Staatsgarantie keine unerlaubte Beihilfe darstellt. Die Staatsgarantie könnte vom BMF erteilt und dann – wie aktuell im WStFG gehandhabt – über die KfW abgewickelt werden.  Zudem sind Ratingagenturen einzuschalten und die Transaktion zu standardisieren, was die DKS übernehmen kann. Von Seiten der Europäische Kommission wird auch der Einsatz von NPL Transaktionsplattformen favorisiert. Außerdem könnte über eine zentrale NPL Datenbank analog des European Data Warehouse mit entsprechender Datenvalidierung, auch nach den EBA Templates, nachgedacht werden.

Bei Interesse an den Präsentationen senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de