Dutch Scheme WHOA / EU Restrukturierungs-Richtlinie (TelCo 01.07.2020)

Das niederländische Gesetz („Wet homologatie onderhands akkoord“ WHOA) wurde Ende Mai 2020 von der Zweiten Kammer verabschiedet und bedarf nun nur noch der Zustimmung der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments. Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf kann es nicht geben, da die Erste Kammer dem Gesetz nur insgesamt zustimmen oder es ablehnen kann. Vom Prinzip her dient das Gesetz allein der gerichtlichen Bestätigung eines Restrukturierungsplans (Akkoord), dem am Ende der Verhandlungen nicht alle Beteiligten zustimmen müssen. Dabei bestimmt der Schuldner den Kreis derjenigen, die vom Plan erfasst werden, während die nicht Betroffenen keine Rechtseinbußen erleiden. Im Plan sind die betroffenen Rechte Gruppen zuzuordnen. Das Gericht darf den Plan bestätigen, wenn in jeder Gruppe eine Zweidrittel-Summenmehrheit erreicht wird und der Plan die Rechte der Minderheit hinreichend berücksichtigt. Stimmen nicht alle Gruppen mit der notwendigen Mehrheit zu, so ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Cross-Class-Cramdown möglich.

Wegen der weiteren Details wird auf die zu Grunde liegende Präsentation und das Memo der TelCo verwiesen. Bei Interesse an diesen Unterlagen senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de