Regionalkonferenz am 5. März 2020 in der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart

  1. Unter dem Thema „Digitales Corporate Finance, Erfahrungen mit DLT und Tokenisation“ stellten Herr Karl-Heinz Bühner und Herr Lukas Schmidt von der Landesbank Baden-Württemberg zunächst den Schuldscheinmarkt in der Entwicklung der letzten Jahre dar. Anschließend gingen sie im Detail auf die Blockchain Forschung und Entwicklung in der LBBW seit dem Jahr 2016 ein, wozu auch ein Beitritt zum globalen Netzwerk Marco Polo, einer Plattform zur DLT basierten Abwicklung von Trade Finance, gehört. Als digitale Vermarktungsplattform hat die LBBW zusammen mit der Börse Stuttgart Debtvision gegründet.
  • Der Geschäftsführer von Debtvision Herr Christoph Steinbrich stellte anschließend detailliert vor, dass sich Debtvision zu einer der führenden digitalen Plattformen im Schuldscheingeschäft entwickelt hat. Auf der Abwicklungsseite wird ein effizienter End-To-End digitalisierter Prozess auf DLT Basis angestrebt. Mit der Blockchain Technologie in Kombination mit der E-Signatur sollen die Schuldscheintransaktionen zukünftig vollkommen papierlos ablaufen.
  • “The future of finance – where is the sweet spot of a traditional exchange” war der Titel des Vortrages von Dr. Ulli Spankowski von der Börse Stuttgart. Die Börse Stuttgart bietet mit BISON bereits einen Marktplatz zum Handel mit Kryptowährungen und hat mit blocknox einer der ersten seitens des BaFin (vorläufig) genehmigten Kryptoverwahranstalt. Man hat verschiedene Geschäftsfelder identifiziert, in denen die Tokenisierung angewendet werden könnte. Zudem würde eine Einbindung von Privatkunden der Börse weiter Auftrieb geben.
  • Rechtsanwalt Roman Becker von der Kanzlei Menold Bezler stellte danach die Ausweitung der BGH-Rechtsprechung zum Missbrauch der Vertretungsmacht vor (Entscheidung vom Januar 2019 über die Unanwendbarkeit von §179a AktG zum HV-Beschlusserfordernis bei Gesamtvermögensgeschäften auf die GmbH). Nach Darstellung der Entscheidungsgründe des Urteils sowie der neuen Rechtlage nach dem Urteil ging er detailliert auf die in der Literatur geäußerte Kritik sowie auf die Relevanz bei Finanzierungstransaktionen ein. Schlussendlich gab er seine Handlungsempfehlung dahingehend ab, dass auch bei bilateralen Finanzierungen die Gesellschafterbeschlüsse als Auszahlungsvoraussetzung vorliegen sollten.
  • Rechtsanwältin Dr. Jasmin Urlaub von der Kanzlei Menold Becker stellte zunächst die EU Richtlinie über den präventiven Restrukturierungsrahmen vom Juni 2019 vor. Diese Richtlinie ist nun in deutsches Recht umzusetzen, wobei sich etwas 80 Öffnungsklauseln ergeben, in denen der deutsche Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum hat. Zunächst stellte sie die Diskussion über die Zulassungsvoraussetzungen („Wahrscheinlichkeit der Insolvenz“) dar. Sodann verglich sie die in § 270 InsO normierte Eigenverwaltung mit dem neuen Restrukturierungsrahmen und der neuen Rolle des Restrukturierungsbeauftragten. Nach Darstellung des vorgesehenen Moratoriums stellte sie den vorgesehenen Restrukturierungsplan dem klassischen Insolvenzplan gegenüber. Im Ergebnis sah sie Vorteile des geplanten präventiven Restrukturierungsrahmens, die vor allem in dem geplanten Mehrheitsprinzip liegen.
  • Die Grundstruktur und die aktuellen Mitglieder der DKS sowie die aktuellen Fachthemen wurden abschließend von Dr. Jörg Keibel von der DKS vorgestellt. Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite www.kreditmarkt-standards.de
  • Die nächsten DKS Termine:

17. 03.20 – Workshop Frankfurt, Muster Cash Pool und Insolvenz, der digitale SME Kredit, Compliance/Handels-Finanzierungs-geschäft

23.04.20 – Regionalkonferenz in Köln bei Ebner Stolz (Sanierung/Stakeholder Management, Schuldschein Restrukturierung und Leitlinien, vorgestellt von HSBC)

Mai/Juni – Mitgliederversammlung und DKS Award Preisverleihung

(Voraussichtlich) Mai/Juni – Regionalkonferenz in Hannover (digitaler Schuldschein, virtuelle Due Diligence, elektronisches Immobilienportal, vorgestellt von HmcS)

(voraussichtlich) Juni – Regionalkonferenz in Berlin mit dem dann voraussichtlich vorliegenden Referentenentwurf des BMJV zum präventiven Restrukturierungsrahmen (Referent vom BMJV), den regulatorischen Anforderungen aus Sicht der Berliner Sparkasse und Berliner Volksbank

(voraussichtlich) Juni – gemeinsame Konferenz von BKS (Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing) und DKS zum Thema „EU directive credit servicer and credit purchaser“

Sollten Sie Interesse an einer oder allen Präsentationen haben, sende Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de