Workshop Schwerpunkt Blockchain am 5.11.2019 in Frankfurt (Kanzlei Arnold & Porter)

  1. Anknüpfend an die bereits auf der Regionalkonferenz in Berlin am 18.06.2019 und auf dem Workshop am 27.08.2019 angesprochenen Themen Blockchain und Kryptowährungen wurde der Fokus nun auf das Thema Blockchain gelegt.
  2. Als erstes wurden Wertpapieremissionen auf Blockchain Basis thematisiert. Dazu stellte Johannes Blassl von GSK Stockmann die herkömmliche Wertpapierdefinition und die bisherige Art und Weise von Wertpapiertransaktionen den zukünftig möglichen Krypto Wertpapier-Transaktionen gegenüber. Continental, Commerzbank und Siemens haben in einem Pilotprojekt ein Wertpapier auf Basis der Blockchain-Technologie abgewickelt. Continental trat dabei als Emittentin des Geldmarktwertpapiers auf, das aufgrund rechtlicher Vorgaben in Form eines in Euro denominierten, elektronischen Commercial Papers nach luxemburgischem Recht aufgelegt wurde. Die Commerzbank stellte die Corda-basierte Blockchain-Plattform zur Verfügung. Siemens zeichnete das Geldmarktwertpapier als Investor. Danach stellte er noch die neuesten gesetzlichen Entwicklungen vor. Mit dem Referentenentwurf vom 20. Mai 2019 zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie will der deutsche Gesetzgeber einen neuen Tatbestand, das „Kryptoverwahrgeschäft“, als Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz einführen. Die Legaldefinition der Kryptowerte im neuen Referentenentwurf umfasst im Gegensatz zu der europäischen Vorgabe in der Geldwäscherichtlinie auch „Kryptowertpapiere“. Die relevante Frage, ob Krypto-Token unter den und wenn ja welchen Wertpapierbegriff fallen, beantwortet der Referentenentwurf allerdings nicht. Noch in 2019 will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Regulierung des öffentlichen Angebotes bestimmter Krypto-Token veröffentlichen.
  3. Kai Baumann von BearingPoint stellte unter dem Titel „Banken und Blockchain – Chancen und Risiken“ im Detail die Eigenschaften und Vorteile der Blockchain dar und gab einen Marktüberblick über Projekte und Use-Cases im Bereich Banking sowie der Digitalen Identität und des Manufacturing. Basis dafür ist die Blockchain Datenbank, die mit Verkettung, Verteilung und Verschlüsselung beschrieben werden kann. Abschließend wies er darauf hin, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen in Klärung seien, aber ohne regulatorisches Rahmenwerk die Massenadaption und die für die Blockchain erforderlichen Netzwerkeffekte nicht zu erschließen sein werden. Bezüglich der weiteren Details wird auf die Präsentation verwiesen.
  4. Was vor allem aus Bankensicht bei der Abwicklung und Sicherheitenverwertung von finanzierten Erneuerbare Energien Projekten zu beachten ist, wurde mit dem Green Loan Service von Lutz Hansen von HmcS dargestellt. Juristisches Spezialwissen, technische und kaufmännische Expertise sowie spezifische organisatorische Voraussetzungen werden benötigt, um einem drohenden Kreditausfall wirkungsvoll zu begegnen. Für diese Situation muss die interne Abwicklung/Sanierung Lösungen bieten und Ihre Expertise der Kreditabwicklung mit dem spezifischen Wissen von Experten, Technologiepartner und Projektierer, je nach Erzeugungsart, verbinden.Ziel ist die Entwicklung einer kaufmännisch, rechtlich und technisch tragfähigen Strategie. Dabei steht im Mittelpunkt die erforderliche Betreuung des Projektes für den Weiterbetrieb der komplexen Energieanlagen für eine nachhaltig, maximal erzielbare Erlösperspektive an. Bezüglich der weiteren Details wird auf die Präsentation von HmcS verwiesen.
  • Die nächsten Termine:

14. Januar 2020 – Blockchain Handelsplattformen für mittelständische Unternehmen (Marco Polo, we.trade, Batavia, Voltron), der digitale Euro/cash on ledger, elektronische Signatur, Schuldschein Restrukturierung (Muster einer Mehrheitsklausel im Restrukturierungsfall)

13. Februar 2020 – Konferenz in Kooperation mit Law Made in Germany (u.a. Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie)

5. März 2020 – Regionalkonferenz in Stuttgart bei Menold Bezler (Debtvision + BSDEX Digital Exchange für Bitcoins und Security Token)

März 2020 – IBOR Reform (Änderung der Referenzzinssätze), Muster Cash Pool und Insolvenz, EU Richtlinie Credit Servicer und Credit Purchaser, ESG Investments/ EU Aktionsplan Sustainable Finance.

Wenn Sie Interesse an den Präsentationen haben, sende Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de