Workshop Schuldschein Restrukturierung und der digitale Schuldschein am 17.10.2019 in Frankfurt (Kanzlei Allen & Overy)

  1. Mit fast 60 angemeldeten Teilnehmer und ca. 15 telefonischen Teilnehmern gab es ein sehr großes Interesse an dem Thema Schuldschein. Der DKS hatte sich bereits in den Telefonkonferenzen am 19.03.2019 und 25.07.2019 sowie dem Workshop am 06.06.2019 mit Themen aus dem Bereich des Schuldscheins beschäftigt und es wurde u.a. eine „sanctions“ Klausel entwickelt. In dem Workshop wurde nun das aktuelle Thema Schuldschein Restrukturierung diskutiert. Dr. Franz Bernhard Herding und Dr. Sven Prüfer von Allen & Overy stellten an Hand von Beispielfällen im Detail dar, dass es zunehmend zu Restrukturierungsproblemen kommt. Ursache ist vielfach das Einstimmigkeitsprinzip des Schuldscheins. Dieses ermöglicht es sogenannten Akkord-Störern (zumeist Fonds), sich in Schuldscheine einzukaufen und dann die Gesamtlösung blockieren, um sich einen Vorteil, z.B. durch eine Ablösung des Schuldscheinanteils, zu verschaffen. In einer notwendigen Restrukturierung tun sich gerade kleine bzw. mittlere Banken (vor allem Sparkassen) schwer. Einige kündigen das bestehende Darlehen automatisch, andere verkaufen ihren Schuldscheinanteile mit Abschlag. In diesen Fällen wäre ein Muster sehr hilfreich, was den Banken die Sicherheit gibt, dass dieses Muster einem Marktstandard entspricht und von den Bankenverbänden abgesegnet ist.

Allen & Overy hat Leitlinien für die Praxis ausgearbeitet, die u.a. die Etablierung einer Interessenvertretung der Darlehensgeber und auch ein Mehrheitskonzept zur Einbindung der Störer vorsehen (wegen der Details wird auf die Leitlinien verwiesen). Bisher wurde speziell von Seiten der bankseitigen Großemittenten von Schuldscheinen darauf hingewiesen, dass das LMA Muster bewusst eine Mehrheitsklausel ausgeklammert habe, um den Schuldschein als einfaches Finanzierungsinstrument mit einer überschaubaren Dokumentation zu erhalten. Die anschließende Diskussion zeigte, dass das Problem der Akkord-Störer im Markt gesehen wird und auch einer Lösung bedarf. Bzgl. einer Mehrheitsklausel soll darüber nachgedacht werden, welche Kriterien vor dem Einsatz der Klausel erfüllt sein müssen, und auch, welche Mehrheitsverhältnisse, ggf. auch stufenweise, vorliegen müssen, bevor diese zur Anwendung kommt. Dieses Thema wird die DKS aufgreifen und mit Unterstützung der interessierten Teilnehmer ein Muster erstellen.

2. Die Revolution des Schuldscheinmarktes durch den digitalen Schuldschein wurde von Christopher Wilkening und Tobias Müssig von finpair dargestellt. Diese Revolution soll durch das günstigste Angebot, die größte Transparenz, die beste Kundenorientierung und das absolute Vertrauen in Qualität und Sicherheit erreicht werden. Dabei ermöglicht finpair Emittenten und Investoren die einfache und effiziente Finanzierung von Schuldscheindarlehen ohne arrangierende Bank. Bezüglich der weiteren Details wird auf die Präsentation von finpair verwiesen.

3. Die nächsten Termine:

05.11.2019 15.00-18.00h Workshop in Frankfurt bei Arnold & Porter, u.a. mit Wertpapier Emissionen auf Blockchain

(vorauss.) Februar 2020 Konferenz in Kooperation mit Law Made in Germany, u.a. mit dem Referentenentwurf zum vorinsolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren

05.03.2020 Regionalkonferenz in Stuttgart (Kanzlei Menold Bezler), u.a. elektronische Schuldscheinplattform und BSDEX der Börse Stuttgart

Sollten Sie Interesse an den Präsentationen haben, wenden Sie sich bitte an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de