Europäischen Zentralbank (EZB) entscheidet sich für ESTER (Euro Short-Term Rate) ab dem Jahr 2020

Ester soll ausschließlich auf Basis der Geldmarktstatistik berechnet und jeweils spätestens um 9:00 Uhr des folgetages veröffentlicht werden. Damit soller weniger anfällig für Manipulationen sein. Ester wird von der EZB ab Oktober 2019 veröffentlicht. Ein entsprechendes Berechnungsmodell wurde von der EZB zeitgleich veröffentlicht.

Der Zins löst den bisherigen Referenzzins Eonia (European Overnight Index Average) für Tagesgeld im Interbankengeschäft ab. In Europa müssen bis 2020 sowohl der Eonia-Zinssatz als auch der Euribor-Satz, den Banken untereinander für kurzfristige Euro-Kredite berechnen, grundsätzlich reformiert werden. Denn dann tritt die eine neue EU-Benchmark-Verordnung in Kraft. Die alten Richtgrößen genügen dann nicht mehr den Vorgaben. In der Abstimmung hatte sich Ester gegen das GC Pooling Deferred von der Deutsche-Börse-Tochter Stoxx und die Repo Funds Rate der britischen Nex-Gruppe durchgesetzt.

Die Entscheidung der EZB vom 28.06.2018 ist aber auch mit Blick auf Finanzierungsverträge relevant. Denn die EZB betont in ihrer Mitteilung, dass der Ester auch als Basis für die Entwicklung von Fallback-Lösungen bei Verträgen dienen kann, die auf den Euribor Bezug nehmen. In künftigen Finanzierungsverträgen ab 2020 ist nur noch auf Ester Bezug zu nehmen.