Kreditzweitmarktgesetz

Das Kreditzweitmarktgesetz hat fast zwei Jahre nach Inkrafttreten seinen Schrecken

verloren. Alle Erlaubnisse sind erteilt und die Meldungen über NPL-Verkäufe und

Auslagerungen werden per ExtraNet/PRISMA abgegeben. Leider bislang ohne

Feedback von der Bundesbank/BaFin. Parallel dazu hat die DKS in einer aus Banken,

Kanzleien und Beratern bestehenden Arbeitsgruppe und in Kooperation mit der

Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing BKS sowie mit Unterstützung durch

ein Deloitte Team Vertragsmuster nach den KrZwMG-Vorgaben für NPL-Verkäufe

(einzelne Forderungen, revolvierend, unbesichert und besichert) sowie eine

Kreditdienstleistungsvereinbarung und eine Auslagerungsvereinbarung erstellt. Die Standards sind da, die Anzahl der Transaktionen bleibt aber überschaubar.

Die erstellten Muster werden in dem 2026 erscheinenden DKS-Handbuch Teil 3

veröffentlicht werden.