Das Kreditzweitmarktgesetz hat fast zwei Jahre nach Inkrafttreten seinen Schrecken
verloren. Alle Erlaubnisse sind erteilt und die Meldungen über NPL-Verkäufe und
Auslagerungen werden per ExtraNet/PRISMA abgegeben. Leider bislang ohne
Feedback von der Bundesbank/BaFin. Parallel dazu hat die DKS in einer aus Banken,
Kanzleien und Beratern bestehenden Arbeitsgruppe und in Kooperation mit der
Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing BKS sowie mit Unterstützung durch
ein Deloitte Team Vertragsmuster nach den KrZwMG-Vorgaben für NPL-Verkäufe
(einzelne Forderungen, revolvierend, unbesichert und besichert) sowie eine
Kreditdienstleistungsvereinbarung und eine Auslagerungsvereinbarung erstellt. Die Standards sind da, die Anzahl der Transaktionen bleibt aber überschaubar.
Die erstellten Muster werden in dem 2026 erscheinenden DKS-Handbuch Teil 3
veröffentlicht werden.
