Das Kreditzweitmarktgesetz hat viele Akteure im Bereich der NPL-Investoren und Kreditdienstleister vor neue Herausforderungen gestellt. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin strukturierten die Erlaubnisanforderungen nach den Mustern, die sie in den Bereichen Factoring und Leasing bereits entwickelt hatten. Auch Vertragsmuster helfen dann bei dieser Standardisierung. Entsprechend haben die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) und die Deutsche Kreditmarkt-Standards (DKS) mit Unterstützung von Deloitte und einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Banken, Investoren und Servicern die bereits bestehenden NPL-Kaufverträge an das Kreditzweitmarktgesetz angepasst und zusätzlich ein Muster einer Kreditdienstleistungsvereinbarung entwickelt. Diese Muster helfen nicht nur den Akteuren des NPL-Marktes, sondern auch der Aufsicht bei der späteren Prüfung, ob die Anforderungen nach dem Kreditzweitmarktgesetz von den Marktteilnehmern eingehalten wurden.
Die entwickelten Muster stehen den Mitgliedern der DKS im DKS-Intranet zur Verfügung.