Referentenentwurf Kreditzweitmarktgesetz

Nun liegt der mehrfach angekündigte Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer vor, welches durch das neu geschaffene Erlaubnisverfahren und die entsprechende Aufsicht vor allem die Kreditdienstleister in Deutschland betrifft. Das nicht gerade geringe Ziel ist es, unionsweit einheitliche Regelungen für hochgradig effiziente EU-weite Märkte für den Ankauf von Krediten und Kreditdienstleistungen zu schaffen. Das erinnert an den in der Gesetzesbegründung zitierten Aktionsplan zum Abbau von NPL der EU-Kommission von 2017. Dort wollte man u.a. eine europaweite NPL-Transaktionsplattform schaffen. Dabei wurde ausgeblendet, dass solche Transaktionsplattformen schon seit Jahren existierten. So ist es auch jetzt wieder. In Deutschland hat sich über die letzten Jahrzehnte ein „hochgradig effizienter“ Markt für notleidende Kredite und entsprechende Kreditdienstleistungen entwickelt. Statt also den bestehenden Markt zu optimieren, geht das BMF mit den neuen Anforderungen auch noch über die Vorgaben der EU hinaus. Zudem wird eine Aufsicht durch das BaFin vorgeschlagen, das bisher keine Erfahrungen mit dem Kreditzweitmarkt vorweisen kann. Die weitere Begründung, nun könnten (endlich) die Kreditdienstleister mit dem Europäischen Pass grenzüberschreitend tätig werden, geht völlig an der Realität vorbei. Es gibt ausreichend Kreditdienstleister, die bereits europaweit tätig sind.

Nach der Gesetzesbegründung sollen auch „Inkonsistenzen und redaktionelle Fehler in Finanzaufsichtsgesetzen“ beseitigt werden. Die Stellungnahem der betroffenen Experten zeigen eher, dass mit dem neuen Gesetz gerade solche Inkonsistenzen erst neu geschaffen werden.

Die DKS wird das Thema weiterverfolgen.