BKS/DKS Webinar Kreditdienstleister-RiLi am 10.03.2022

Nachdem die EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (die beschleunigte Verwertung von Sicherheiten wurde abgetrennt) am 28.12.2021 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das muss spätestens bis zum 23.12.2023 erfolgen, kann natürlich auch schon früher veranlasst werden (beim StaRUG wurde die Frist auch nicht ausgeschöpft). Die Richtlinie ist eine der Aktivitäten des EU Action Plans zur Belebung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite. Alle Banken (mit NPL Bestand), alle Kreditdienstleister und alle Kreditkäufer werden sich nun fragen, was genau da auf sie zukommt. Dazu soll das Webinar am 10.03.2022 von 16.00-18.00 Uhr einen Überblick geben. Als Referenten stehen Michael Huertas von PwC und Oliver Platt von KUCERA zur Verfügung. Im Anschluß findet ein Panel mit Vertretern der Aufsicht, der Kreditservicer, der Kreditkäufer und der Banken statt.