StaRUG/COMI Webinar am 9.2.2022

Die unterschiedliche Ausgestaltung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie kann zu einer Wahl des am besten geeigneten Verfahrens führen (sog. Forum Shopping), wenn man seinen gewöhnlichen Verwaltungssitz (und nicht notwendig den satzungsmäßigen Sitz) in das betreffende Mitgliedsland verlagern kann. Erkenntnis aus dem DKS Webinar vom 9.2.2022: es geht, man muss nur ein paar Details beachten. Inwieweit das Vorlageverfahren beim EuGH in Sachen Galapagos neue Erkenntnisse zu nachträglichen Sitzverlegungen und Insolvenzanträgen in verschiedenen Mitgliedsländern ergeben wird, bleibt abzuwarten. Die DKS wird dieses Thema nach Auswertung des EuGH Beschlusses und der dann hoffentlich klar erkennbaren Auffassung des BGH nochmal aufgreifen. Die Anerkennung eines öffentlichen Restrukturierungsverfahrens nach der EuInsVO ist jedenfalls in den Niederlanden kein Problem, dort ist die Anerkennung seit dem 10.01.2022 in Kraft (in Deutschland erst ab dem 17.07.2022). Herzlichen Dank nochmals an die Referenten Dr. Martin Heidrich von Taylor Wessing, Prof. Dr. Stephan Madaus, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Mag. Magdalena Nitsche, Dorda Wien. Für mehr Details wenden Sie sich an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de