Green Deal, EU Taxonomie, ESG Kriterien

in Kooperation mit der Kanzlei Beiten Burkhardt und Sustainalytics findet am Donnerstag 15.10.2020 von 16.00-17.30 Uhr ein Webinar zu den ESG Kriterien statt. Folgende Themen werden behandelt:

1. Stand der Umsetzung der EU Taxonomie (Merkblatt BaFin, Konsultation zur überarbeiteten CSR Richtlinie)
2. neutrale Prüfinstanz, Verification Letter, Rating
3. Vertragliche Umsetzung der ESG Kriterien

Der niederländische präventive Restrukturierungsrahmen wird am 6. Oktober 2020 vom Parlament beschlossen

Die niederländische Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie – WHOA wird am 6. Oktober 2020 von der Ersten Kammer beschlossen und danach wird das Gesetz zum präventiver Restrukturierungsrahmen veröffentlicht. Das WHOA steht dann für außergerichtliche und außerinsolvenzrechtliche Restrukturierungen zur Verfügung. Noch unklar ist, ob dieser zeitliche Vorsprung zum deutschen StaRUG, welches ja frühestens zum 1.1.2021 in Kraft treten wird,  zu einem Restrukturierungstourismus führen wird, wie es früher das UK Scheme of Arrangement verursacht hatte.

Webinar zum Thema Datenverarbeitung im Rahmen eines (NPL) Portfolioverkaufsprozesses – Due-Diligence und Datenschutz am 29. September 2020

Auf dem Roundtable der Europäischen Kommission am 25.09.2020 war der Abbau von NPL das Hauptthema. Als Instrumente wurden dort die Errichtung von Bad Banks (Asset Management Companies), die NPL Verbriefung, die Nutzung von NPL Transaktionsplattformen oder ein direkter NPL Verkauf diskutiert. Zentrales Thema war aber die Nutzung von validen Daten im Verkaufsprozess (EBA Data Templates).

Daher wurde die Datenverarbeitung im Rahmen eines (NPL) Portfolioverkaufsprozesses von der Kanzlei kallan, vertreten durch die Referenten Rafael Hertz, Dr. Nils Gruske und Lena Pannecke im Detail vorgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Zulässigkeitsprüfung der Datenverarbeitung im Rahmen eines Portfolioverkaufsprozesses einzelfallbezogen ist. Trotz zahlreicher offener Rechtsfragen können die Beteiligen einer Transaktion den Prozess datenschutzkonform gestalten und gleichzeitig die erforderlichen Daten effektiv nutzen. Wichtig ist letztlich eine strukturierte Vorbereitung des Verkaufsprozesses, die die Verkäuferseite maßgeblich steuert, auch wenn aus datenschutzrechtlicher Perspektive ebenso die Käuferseite verantwortlich ist.

Im Rahmen eines Verkaufsprozesses wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eher durch die Weitergabe von pseudonymisierten Daten gewährleistet werden können, als durch die Weitergabe von Klardaten. Gelingt es tatsächlich, die Daten zu anonymisieren, bestehen nahezu keine Einschränkungen. Es spricht überdies viel dafür, dass insbesondere keine Informationspflichten bestehen. Für weitere Details wird auf die Präsentation verwiesen.

Wie der Portfolioverkaufsprozess aus der Sicht einer Forderungen verkaufenden Bank aussieht, wurde dann von den Herren Andreas Böhm und Nicolas Dörr von der Consors Finanz vorgestellt. Aus der Sicht einer (NPL) Transaktionsplattform wurde der Transaktionsablauf im Hinblick auf die Datenverarbeitung von Burkhard Heppe von NPL Markets dargestellt. In beiden Bereichen wurde die Weitergabe von Klardaten gegenüber anonymisierter Daten diskutiert, die sich am Verfahrensstand des Verkaufsprozesses orientieren sollte.

LIBOR, EURIBOR, RFR

Zig-millionen Verträge sind auf Basis von LIBOR und EURIBOR abgeschlossen und werden bis zum Ende von LIBOR am 31.12.2021 bzw. der Neuberechnung des EURIBOR nicht beendet sein. Was passiert also mit diesen Altverträgen? Was ist bei der Umstellung zu beachten? Welche Massnahmen sollten die Banken vorbereiten?

Zu diesem Thema findet am 08.10.2020 von 16.00-17.30 Uhr eine TelCo mit den Experten Dr. Rüdiger Litten von Fieldfisher und Andreas Würmeling von der Deutschen Pfandbriefbank statt.

Tagesordnung
– Übergang von IBOR auf RFR am Beispiel des LIBOR  (Dr. Rüdiger Litten, Fieldfisher)

– Mögliche gesetzliche Regelung (analog Fibor/Euribor1998) oder vertragliche Angebote (Dr. Rüdiger Litten, Fieldfisher)

– Die bankseitige Umsetzung  (Andreas Würmeling, Deutsche Pfandbriefbank)

– Anstehende DKS Themen und TelCo‘s (Dr. Jörg Keibel, DKS)


Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, senden Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

EU Roundtable zum Stand des Aktionsplans zum Abbau von NPL am 25.09.2020

EU Kommission, EBA und EZB sind generell für NPL Transaktionsplattformen, die helfen können, bestehende und zukünftig entstehende NPL einfacher abzubauen. Wichtig ist dabei die Standardisierung von Daten. Die EBA Data Templates gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, sind aber zu komplex und erfordern einen hohen Erhebungsaufwand, der teilweise nicht mehr im Verhältnis zum Restwert der NPL steht. Hier kommt der Aufbau einer zentralen Datenbank mit europäischen NPL nach dem Muster des European Data Warehouse in Betracht.

Die Entwicklung eines Industriestandards für Transaktionsplattformen ist wichtig. Zunächst muss allerdings die rechtliche Struktur eines noch zu gründenden europäischen Industry Body geklärt werden, damit dieser den schon im (DKS) Entwurf bestehenden Industriestandard zum Abschluß bringen kann und damit die Vergabe und den Entzug des von der Kommission vorgeschlagenen „seal of approval“ rechtlich strukturieren kann. Zur europäischen Unterstützung schlägt die Kommission die Einbeziehung einer Empfehlung, NPL Transaktionsplattformen zu nutzen, in Guidelines der SREP, EBA oder SSM vor. Ggf. kommt auch eine Einbeziehung in die Directive Credit Servicer and Credit Purchaser vor. Allerdings sieht es nicht so aus, dass diese Direktive in Kürze zu einer Finalisierung kommt.

Die Meldung über die geplante EZB Internetplattform als Marktplatz im Stile von Amazon oder eBay für den Verkauf von faulen Bankkrediten im Volumen von mehreren hundert Milliarden Euro war eine Falschmeldung!

Auch die NPL Verbriefung könnte eine Lösung sein, wie GACS in Italien und H-APS in Griechenland beweisen. Hier soll aber jeder einzelne Mitgliedsstaat prüfen, ob diese Lösung für ihn in Betracht kommt.

Bzgl. der Asset Management Companies wurden als Musterbeispiele die deutsche FMSA, die spanische SAREB, die irische NAMA sowie die italienische AMCO und UniCredit Lösung vorgestellt. Es blieb aber zweifelhaft, ob diese Beispiele geeignet sind, die anstehenden NPL Probleme zu lösen.

Hinsichtlich der Zielrichtung der Vereinheitlichung von Restrukturierung und Insolvenz in Europa wurde auf die EU Restrukturierungsrichtlinie hingewiesen, die bis 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Das beschleunigte außergerichtliche Verfahren zur Realisierung von Sicherheiten (AECE) ist allerdings noch in der Diskussion, da die rechtlichen Anforderungen in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Deswegen hatte man diesen Teil auch von der Directive Credit Servicer and Credit Purchaser abgetrennt.

Das Ergebnis dieses Roundtables wird von den europäischen Finanzministern am 05.10.2020 besprochen werden. Danach wird das weitere Vorgehen der Kommission klar sein.

Referentenentwurf des BMJV zum präventiven Restrukturierungsrahmen liegt endlich vor

Der Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, SanInsFoG) einschließlich des Entwurfs des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG) liegt nun nach mehrfacher Ankündigung und Anmahnung vor (insgesamt 248 Seiten). Wie die offenen Punkte der EU Restrukturierungsrichtlinie umgesetzt wurden, wird die Diskussion der nächsten Wochen werden. Insbesondere wird es dabei um die neu geschaffene Position des Restrukturierungsbeauftragten gehen.

Auch die DKS wird sich mit dem Entwurf beschäftigen, dabei aber die weitere Entwicklung des niederländischen WHOA und auch des neuen UK Restructuring Plans nicht aus den Augen lassen.

Roundtable der europäischen Kommission am 25.09.2020 zum Aktionsplan zum Abbau von NPL im Licht der Covid-19 Pandemie

Nach Eingangsstatements von Klaus Wiedner, Valdis Dombrovskis, Dr. Jörg Kukies, Irene Tinagli, Esther de Lange und Vertretern der EZB, SSM und EBA wird sich der Roundtable mit den Themen Asset Management Companies, Data Standardisation/Data Templates, Data Infrastructure/NPL platforms, Secondary markets for NPLs including securitisation of NPEs sowie Insolvency and debt recovery frameworks beschäftigen. Die DKS wird in einer Präsentation den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Industriestandards für NPL Transaktionsplattformen vorstellen.

Webinar zum Thema Datenverarbeitung im Rahmen eines (NPL) Portfolioverkaufsprozesses – Due-Diligence und Datenschutz

Das Webinar findet in Kooperation mit der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing sowie der Kanzlei kallan statt. Dabei geht es u.a. um die Nutzung von personenbezogenen Daten bzw. Schuldnerdaten/Arbeitnehmerdaten, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Privacy Shield sowie Informations- und Auskunftspflichten. Dazu werden das Team um Rafael Hertz von kallan sowie Herr Andreas Böhm von Consors Finanz etwas vortragen.

Termin: Dienstag, 29. September 2020, 16.00-17.00 Uhr

Bei Interesse an der Teilnahme schicken Sie bitte eine Mail an joerg.keibel@kreditmakrt-standards.de

Kooperation zwischen DKS und BKS bei Erstellung von Musterverträgen für NPL-Transaktionen für die Kreditwirtschaft

DKS und BKS freuen sich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ab sofort

Musterverträge für Portfoliotransaktionen von besicherten und
unbesicherten NPL-Portfolios zum Download bereitstehen.

In einer Kooperation zwischen der Deutschen Kreditmarkt Standards e.V. und der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. in
Zusammenarbeit mit Banken, Investoren und Rechtsanwälten mit dem
Schwerpunkt NPL-Transaktionen in Deutschland sind diese zuvor
erarbeitet worden.

Konkret handelt es sich um Musterverträge mit den Titeln „Kaufvertrag
über notleidende Kreditforderungen und Sicherheiten“ (besicherte
NPL-Portfolios) sowie „Kaufvertrag über notleidende Kreditforderungen“ (unbesicherte NPL-Portfolios). Die beteiligten Verbände und Fachleute sehen die Verfügbarkeit von
Musterverträgen als wichtiges Element weiteren Förderung des
Sekundärmarktes.

Jürgen Sonder, Präsident BKS: „Durch die Kooperation mit der DKS
konnten wir die rechtlichen Standards qualifizieren und in Kombination
die Interessen der Vertragspartner ausgewogen in die Musterverträge
integrieren.“

Dr. Jörg Keibel, DKS: „Die Vereinfachung und damit Beschleunigung von
Kreditmarkttransaktionen erfordert im deutschen Kreditmarkt anerkannte
Muster und Standards nach deutschem Recht und in deutscher Sprache.
Die DKS bietet Verkäufern und Käufern eine Plattform, gemeinsam
Vertragsmuster zu entwickeln, die kosten- und zeitaufwendige
Vertragsverhandlungen erübrigen.“

Prof. Dr Christoph Schalast: „Vertragsmuster – insbesondere, wenn sie
von den Beteiligten einer NPL-Transaktion als fair und ausgewogen
anerkannt werden – könnten so nicht nur zum Standard werden, sie
erhöhen dadurch auch die Liquidität des Marktes – und das wird in den
kommenden vermutlich eher turbulenten Monaten sehr hilfreich sein.“

Die Musterverträge sind ab sofort auf der BKS Webseite und im DKS
Intranet (nur für DKS Mitglieder) abrufbar.