Webinar zum Thema Datenverarbeitung im Rahmen eines (NPL) Portfolioverkaufsprozesses – Due-Diligence und Datenschutz am 29. September 2020

Auf dem Roundtable der Europäischen Kommission am 25.09.2020 war der Abbau von NPL das Hauptthema. Als Instrumente wurden dort die Errichtung von Bad Banks (Asset Management Companies), die NPL Verbriefung, die Nutzung von NPL Transaktionsplattformen oder ein direkter NPL Verkauf diskutiert. Zentrales Thema war aber die Nutzung von validen Daten im Verkaufsprozess (EBA Data Templates).

Daher wurde die Datenverarbeitung im Rahmen eines (NPL) Portfolioverkaufsprozesses von der Kanzlei kallan, vertreten durch die Referenten Rafael Hertz, Dr. Nils Gruske und Lena Pannecke im Detail vorgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass die Zulässigkeitsprüfung der Datenverarbeitung im Rahmen eines Portfolioverkaufsprozesses einzelfallbezogen ist. Trotz zahlreicher offener Rechtsfragen können die Beteiligen einer Transaktion den Prozess datenschutzkonform gestalten und gleichzeitig die erforderlichen Daten effektiv nutzen. Wichtig ist letztlich eine strukturierte Vorbereitung des Verkaufsprozesses, die die Verkäuferseite maßgeblich steuert, auch wenn aus datenschutzrechtlicher Perspektive ebenso die Käuferseite verantwortlich ist.

Im Rahmen eines Verkaufsprozesses wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eher durch die Weitergabe von pseudonymisierten Daten gewährleistet werden können, als durch die Weitergabe von Klardaten. Gelingt es tatsächlich, die Daten zu anonymisieren, bestehen nahezu keine Einschränkungen. Es spricht überdies viel dafür, dass insbesondere keine Informationspflichten bestehen. Für weitere Details wird auf die Präsentation verwiesen.

Wie der Portfolioverkaufsprozess aus der Sicht einer Forderungen verkaufenden Bank aussieht, wurde dann von den Herren Andreas Böhm und Nicolas Dörr von der Consors Finanz vorgestellt. Aus der Sicht einer (NPL) Transaktionsplattform wurde der Transaktionsablauf im Hinblick auf die Datenverarbeitung von Burkhard Heppe von NPL Markets dargestellt. In beiden Bereichen wurde die Weitergabe von Klardaten gegenüber anonymisierter Daten diskutiert, die sich am Verfahrensstand des Verkaufsprozesses orientieren sollte.