EU Roundtable zum Stand des Aktionsplans zum Abbau von NPL am 25.09.2020

EU Kommission, EBA und EZB sind generell für NPL Transaktionsplattformen, die helfen können, bestehende und zukünftig entstehende NPL einfacher abzubauen. Wichtig ist dabei die Standardisierung von Daten. Die EBA Data Templates gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, sind aber zu komplex und erfordern einen hohen Erhebungsaufwand, der teilweise nicht mehr im Verhältnis zum Restwert der NPL steht. Hier kommt der Aufbau einer zentralen Datenbank mit europäischen NPL nach dem Muster des European Data Warehouse in Betracht.

Die Entwicklung eines Industriestandards für Transaktionsplattformen ist wichtig. Zunächst muss allerdings die rechtliche Struktur eines noch zu gründenden europäischen Industry Body geklärt werden, damit dieser den schon im (DKS) Entwurf bestehenden Industriestandard zum Abschluß bringen kann und damit die Vergabe und den Entzug des von der Kommission vorgeschlagenen „seal of approval“ rechtlich strukturieren kann. Zur europäischen Unterstützung schlägt die Kommission die Einbeziehung einer Empfehlung, NPL Transaktionsplattformen zu nutzen, in Guidelines der SREP, EBA oder SSM vor. Ggf. kommt auch eine Einbeziehung in die Directive Credit Servicer and Credit Purchaser vor. Allerdings sieht es nicht so aus, dass diese Direktive in Kürze zu einer Finalisierung kommt.

Die Meldung über die geplante EZB Internetplattform als Marktplatz im Stile von Amazon oder eBay für den Verkauf von faulen Bankkrediten im Volumen von mehreren hundert Milliarden Euro war eine Falschmeldung!

Auch die NPL Verbriefung könnte eine Lösung sein, wie GACS in Italien und H-APS in Griechenland beweisen. Hier soll aber jeder einzelne Mitgliedsstaat prüfen, ob diese Lösung für ihn in Betracht kommt.

Bzgl. der Asset Management Companies wurden als Musterbeispiele die deutsche FMSA, die spanische SAREB, die irische NAMA sowie die italienische AMCO und UniCredit Lösung vorgestellt. Es blieb aber zweifelhaft, ob diese Beispiele geeignet sind, die anstehenden NPL Probleme zu lösen.

Hinsichtlich der Zielrichtung der Vereinheitlichung von Restrukturierung und Insolvenz in Europa wurde auf die EU Restrukturierungsrichtlinie hingewiesen, die bis 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Das beschleunigte außergerichtliche Verfahren zur Realisierung von Sicherheiten (AECE) ist allerdings noch in der Diskussion, da die rechtlichen Anforderungen in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Deswegen hatte man diesen Teil auch von der Directive Credit Servicer and Credit Purchaser abgetrennt.

Das Ergebnis dieses Roundtables wird von den europäischen Finanzministern am 05.10.2020 besprochen werden. Danach wird das weitere Vorgehen der Kommission klar sein.