Memo Regionalkonferenz 18.09.2019 bei Merck Finck in München

  1. Dr. Jörg Streißle von Merck Finck stellte die Anforderungen und Probleme der Vermögensverwaltung unter MiFID II im Detail dar. Er ging dabei auf die Stichpunkte Geeignetheit, Zielmarkt, Kosten-Nutzen-Analyse, Peer Group Vergleich und Zuwendungen ein. Für die Zielmarkt-Prüfung, die der Geeignetheitsprüfung vorgelagert ist, sieht die ESMA sieben Prüfkriterien vor. Dabei wurde von ihm insbesondere der „zeitliche Anlagehorizont“ (kurz-, mittel-, langfristig) und die „finanzielle Verlusttragfähigkeit“ (geringe Verluste, Totalverlust, Nachschusspflicht) als viel zu unspezifisch kritisiert. Auch in den anderen Bereichen wurden von Dr. Streißle die bestehenden Ungereimtheiten herausgestellt. Abschließend wurde auf das Positionspapier der Bundesregierung hingewiesen, womit Änderungen der Richtlinie erreicht werden sollen. Dabei geht es um eine neu einzuführende Kategorie des „Erfahrenen Privatkunden“, ein Opt-out für Profis bei Informationspflichten, die Abschaffung der Telefonaufzeichnung bzw. zumindest eine Verzichtsmöglichkeit des Kunden, eine nachträgliche Ex-ante Kostenaufstellung, die Nichtanwendung der Zielmarktdefinition bei Aktien und Anleihen, die Abschaffung der regelmäßigen Geeignetheitsprüfung bei Aktien / plain vanilla Anleihen sowie die Ausnahme der Research-Analysen von dem Zuwendungsverbot.  Zu Teilbereichen dieser geplanten Änderungen hat sich die ESMA aber schon kritisch geäußert.
  2. Der EBA Leitlinienentwurf für die Kreditvergabe und -überwachung (EBA Draft Guidelines on Loan Origination and Monitoring) war das Thema von Johann G.G. Becher von der UniCredit Bank. Hierzu läuft aktuell die Konsultationsphase bis zum 30.09.2019. Geplant ist das Inkrafttreten der Leitlinien bereits zum 30.06.2020. Aus mehreren Bankverbänden wird es zu dem Entwurf eine Stellungnahme geben. Direkt betroffen sind von den Leitlinien zwar nur die nationalen Aufsichtsbehörden, aber die Kreditwirtschaft ist mittelbar betroffen. Zielrichtung sind sowohl Verbraucherdarlehen als auch Unternehmerdarlehen. Die fünf wichtigsten Abschnitte der Leitlinie wurden im Detail vorgestellt. Abschnitt 4 (Risikobeherrschung) enthält Einzelheiten zur Anwendung des allgemeinen Rahmens für die interne Governance gemäß den EBA-Leitlinien zur internen Governance in Bezug auf das Verfahren zur Gewährung von Krediten. Der Schwerpunkt von Abschnitt 5 (Verantwortliche Kreditvergabe) liegt auf der Kreditvergabe. In Abschnitt 6 (Pricing) werden die aufsichtsrechtlichen Erwartungen für die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten dargelegt, in denen eine Mindestanzahl von risikobasierten Elementen aufgeführt ist, die die Institute bei der Preisgestaltung neu aufgenommener Kredite berücksichtigen und berücksichtigen sollten. Abschnitt 7 (Sicherheitenbewertung) befasst sich mit den Anforderungen für die Bewertung von Sicherheiten für unbewegliche und bewegliche Sachen (ohne finanzielle Sicherheiten) am Entstehungszeitpunkt von Kreditfazilitäten sowie über den gesamten Lebenszyklus der Kredite hinweg, einschließlich Überwachung und Neubewertung (d.h. Überprüfung des Wertes der Sicherheiten). Abschnitt 8 (Laufende Kreditrisikoüberwachung/Früherkennung) befasst sich mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die laufende Überwachung des Kreditrisikos einschließlich regelmäßiger Bonitätsprüfungen professioneller Kreditnehmer. Die neuen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Bonitätsprüfung von Unternehmen wurden kritisch hinterfragt. Die zusätzlichen Anforderungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, wie bspw. Informationen zu einem Mietobjekt oder zukünftige Cashflows, aber auch die vorgesehenen Sensitivitätsanalysen, werden die Kreditwirtschaft vor besondere Herausforderungen stellen. Um diese Prüfungen durchführen zu können, bedarf es einer erheblichen Umorganisation von Prozessen, und das Ganze wird dann zu einem erheblich höheren Dokumentations- und Prüfungsaufwand führen.

Wegen vieler weiterer Details wird auf die Präsentation verwiesen.

3. Zu den DKS Themen stellte Dr. Jörg Keibel die aktuell laufenden Projekte zum Sanierungskredit, Schuldschein und Cash Pool dar. Für den Sanierungskreditvertrag gibt es bereits ein Muster der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Dieses lehnt sich an das bereits seitens der DKS entwickelte Term Sheet Restrukturierungsvereinbarung an bzw. ergänzt dieses. Beim Schuldschein wurde bereits eine Sanktionsmusterklausel entwickelt. Zum Thema Schuldschein Restrukturierung gab es bereits eine Telefonkonferenz. Weitere Details werden auf dem anberaumten Workshop diskutiert werden. Zur Cash Pool Vereinbarung gab es bereits eine Basisstruktur, vorgestellt von Oliver Otto von DLA Piper, und Feedback von Banken. Hier wird der nächste Schritt (Call oder Workshop) gerade vorbereitet.

  • Die nächsten Termine:

17.10.2019 16.00-18.00h Workshop Schuldschein bei Allen & Overy in Frankfurt

05.11.2019 15.00-18.00h Workshop bei Arnold & Porter in Frankfurt, u.a. mit Wertpapier Emissionen auf Blockchain und BenchmarkVO/€STR.

Ca. Ende November: gemeinsame Veranstaltung mit Law Made in Germany und DKS Mitgliedertreffen zur Festlegung der Themen 2020