Neue Arbeitsgruppe Verbraucherkreditvertrag

Im April 2026 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie beschlossen. Damit war der deutsche Gesetzgeber schon ziemlich im Verzug. Dennoch soll die Umsetzung nun bis zum 20.11.2026 erfolgen. Dabei bürdet der Gesetzgeber den kreditgebenden Banken einiges auf. Speziell im zukünftigen Verbraucherkreditvertrag ist einiges zu ändern. Hilfreich wäre es da, wenn es dafür ein bankenverbandsübergreifendes Muster eines entsprechenden Vertrages geben würde.

Wird die Verbraucherkredit-Richtlinie wieder zu einem Auftragsboom bei den Verbraucherschutz-Anwälten führen? Bereits beim sogenannten Widerrufsjoker führte eine unterschiedliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung zu zahlreichen Klagen. Dasselbe könnte nun auch bei der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie führen. Hilfreich wäre es daher, wenn es eine Art Marktstandard für einen Verbraucherkreditvertrag geben würde. Um diesen zu entwickeln, hat die DKS eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet, die am 11.08.2026 ihren Kick-Off-Termin hat. Diese AG wird federführend von Judith Wittig (ehem. Deutsche Bank) und Tobias Lühmann (Noerr) geleitet. Den persönlichen Austausch ersetzt dann auch keine KI.