EuGH zur Sitzverlegung (COMI) im Insolvenzverfahren

In dem Insolvenzverfahren in Sachen Galapagos wegen Sitzverlegung nach Antragstellung hat der EuGH am 24.03.2022 entschieden, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, das mit einem Antrag auf Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens befasst ist, für die Eröffnung eines solchen Verfahrens weiter ausschließlich zuständig bleibt, wenn der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners nach Antragstellung, aber vor der Entscheidung über diesen Antrag in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wird. Der DKS hatte sich bereits im Januar 2022 mit den Anforderungen an eine Sitzverlegung (#COMI) im Rahmen eines Insolvenzverfahren aus Sicht der Länder Deutschland, Niederlande und Österreich befasst. Mehr Details erhalten Sie bei joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de