Webinar IBOR zu RFR am 8. Oktober 2020

Im März 2020 hat die Deutsche Bundesbank darauf hingewiesen, dass die Veränderungen bei bedeutenden Referenzzinssätzen (RFR Risk Free Rates), wie die Einstellung des LIBOR und des EONIA zum Ende 2021 sowie die Neuberechnung des EURIBOR, den Finanzmarkt vor große Herausforderungen stellen wird. Was genau mit der Beendigung der RFR passiert, wurde von Dr. Rüdiger Litten von der Kanzlei Fieldfisher im Detail vorgestellt. Ggf. könnte bei der notwendigen vertraglichen Umsetzung eine gesetzliche Lösung helfen. Hierzu verwies er auf den von der europäischen Kommission am 24.07.2020 vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Benchmark-Verordnung. Damit könnte eine einheitliche europäische Regelung eines gesetzlichen Ersatzzinssatzes geschaffen werden, welche dann in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Die europäische Kommission weist in ihrem Vorschlag darauf hin, dass der  LIBOR  ab  dem  1.Januar  2021  kein  kritischer  Referenzwert  im  Sinne  der Verordnung  (EU)  2016/1011  mehr  sein  wird und daher  die  vorgeschlagene Verordnung unverzüglich in Kraft treten sollte. Ein genaues Datum gibt es bisher aber nicht.

Zu den  bankseitig notwendigen Umsetzungen bzw. Herausforderungen nahm Andreas Wuermeling von der Deutschen Pfandbriefbank (pbb) sehr detailliert Stellung. Bereits seit Jahren arbeitet die pbb an der Umstellung. Mit einer „Heat-Map“ wurde eine Risiko- und Auswirkungsanalyse durchgeführt, um die Kernrisiken, die mit der Umstellung des Referenzzinssatzes einhergehen, zu identifizieren.

Bezüglich der weiteren Details wird auf die Präsentation Bezug genommen.