Regionaltagung am 22.10.2024 in München

Das StaRUG ist im Restrukturierungsmarkt angekommen. Das zeigten die intensiven Diskussionen auf der Regionaltagung der DKS am 22.10.2024 in der Kanzlei Hogan Lovells. Durch die praktizierten Gestaltungsmöglichkeiten kommen immer mehr Auslegungsschwierigkeiten auf, die entweder der Gesetzgeber oder die Gerichte klären müssen. Die von Hogan Lovells insoweit präsentierte Liste der Klärungspunkte ist lang.

Als weiteres Restrukturierungsinstrument kommt auch der zeitweise Eintritt eines Sanierungsgesellschafters in Betracht, wie im Detail von One Square Advisors mit ihrem RIVA-Modell vorgestellt wurde. Aus Sicht von Wieselhuber & Partner ist die richtige Verwertungsstrategie einer Immobilie wichtig, wie an Hand von Projektbeispielen dargestellt wurde, und die Frage, ob es immer der Einholung eines IDW S6 Gutachtens bedarf.

Wie die Diskussion zeigte, berührt die kommende Umsetzung des EU AI-Act viele Teilnehmer. Nach Deloitte dürfte es besonders problematisch werden, wenn der vermeintliche Anwender zum Betreiber mutiert. Dann warten hohe Anforderungen, die im Falle eines Verstoßes zu empfindlichen Strafen führen können.

Regionalveranstaltung am 27.11.2024 in Berlin

Spannende und aktuelle Themen erwartet die Teilnehmer der weiteren DKS-Regionaltagung am 27.11.2024 in Berlin.

Worum wird es gehen?

  • Kreditrisiken erkennen und rechtzeitig gegensteuern, das bietet das Kreditrisikomodell der Commerz Service Center Intensive Care.
  • Verbriefungen sollten vereinfacht werden, um zukünftige Transaktionskosten finanzieren zu können. Dazu soll die Produktionsstraße für Verbriefungen optimiert werden.
  • Erst wurde es ignoriert und kaum angewendet, nun wird es vor allem kritisch gesehen, weil man die Gesellschafterstruktur „bereinigen“ kann: das StaRUG. Welche Anwendungsfälle gibt es, vielleicht auch bei den Corona-Beihilfen, und woran entzündet sich die Kritik.
  •  Startklar für die Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie die vorhandenen Informationen strukturieren und in ein Reporting umsetzen? Dabei kann das ESRS Easy Access Tool unterstützen.
  • Da immer mehr Forderungsausfälle drohen, gibt es immer mehr aufsichtsrechtliche Vorgaben für das Management von Kreditrisiken bei Banken und Debt-Funds.
  • Bei der Aufstockung der Anteile an der Commerzbank durch die UniCredit kamen sie wieder ins Rampenlicht: die Derivate. Auch hier gibt es Standardisierungen über Musterverträge.

Regionaltagung am 5.11.2024 in Hamburg

Auch im „hohen Norden“ ist die DKS präsent – auf der Regionaltagung am 05.11.2024 in Hamburg in Kooperation mit den Distressed Ladies – Women in Restructuring. Hier geht es wieder um aktuelle Themen, die von ausgesuchten Expertinnen und Experten vorgestellt werden.  

Viele Startups sind in der Krise, da ihnen die Finanzen ausgehen. Immer weniger Investoren sind bereit, diese Wachstumsfirmen zu finanzieren.  Da „Scheitern“ in Deutschland immer noch mit einem Ansehensverlust verbunden ist, gilt es,  neue Strategien zu entwickeln. „Shifthappens“ könnte da helfen. Wie kann man Sanierungsprojekte so strukturieren, dass die Erwartungen, vor allem hinsichtlich der Realisierungsraten, erfüllt werden? Ein Tool ist natürlich ein Forderungsmanagement, welches nach den aktuellen Anforderungen des Kreditzweitmarktgesetzes aufgestellt ist. Wie ist diese von der EU erzwungene Transformation einer ganzen Kreditdienstleister-Branche in der Praxis umgesetzt worden und welche Herausforderungen gibt es noch. Dazu noch die immer mehr in den Fokus geratenen Immobilienrisiken, die die Banken bereits in Alarmbereitschaft versetzt haben. Immerhin wurden die bestehenden Risiken zuletzt von Arcida Advisors mit bis zu 100 Mrd. Euro berechnet.

Bei Interesse an einer Teilnahme, die kostenlos ist, wenden Sie sich bitte an joerg.keibel@kreditmarkt-standards.de

Prof. Dr. Annika Wolf neu im DKS-Beirat

Prof. Dr. Annika Wolf  verstärkt den Beirat der DKS. Sie ist seit 2017 an der Hochschule Emden/Leer forschend im Bereich der nachhaltigen Transformation tätig und zuletzt vor allem im Bereich der Mediation und im Konfliktmanagement. Viele, insbesondere die DKS-Vorstandsmitglieder Jens-Georg Nawrath und Lars Löffelholz, kennen sie noch aus ihrer fast 12-jährigen Tätigkeit bei der Commerzbank. Ihr Wahlspruch stammt von dem US-Basketballer Michael Jordan: Heart is what separates the good from the great. Vor kurzem war sie auf einem INSOL Europe Panel zum Thema “Mediation in (Early) Distressed Situations – Trust and Value creation for future Business Success” aktiv.

Der wissenschaftliche Beirat der DKS besteht nun aus 12 Professorinnen und Professoren, die den DKS-Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen.

Regionalkonferenz am 22.10.2024 in München

Das StaRUG ist im Restrukturierungsmarkt angekommen. Insbesondere die sich ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten führen vermehrt zu kontroversen Diskussionen. Damit ändert sich auch die strategische Herangehensweise an Unternehmen oder Immobilien „in Schieflage“. Bei den Stakeholdern geht es auch darum, wer wen aus dem Unternehmen herausdrängen kann, dabei aber eine eigene Haftung zu vermeiden. Nach dem EU AI-Act muss dieser auch im Bankenumfeld umgesetzt werden. Aber wie? Im Anschluß an die Wiesn und die Expo Real  erfahren Sie zu den Themen mehr Details auf der am 22.10.2024 in München stattfindenden Regionaltagung der DKS. Herzlichen Dank schon einmal an die Referentinnen und Referenten Christine Borries und Katharina Kranzfelder (beide Hogan Lovells), Matthias Müller und Christian Groschupp (beide Dr. Wieselhuber & Partner), Frank Günther (One Square Advisors) sowie Max Weltersbach (Deloitte Legal).

Buchvorstellung des DKS-Handbuchs Teil 2 am 24.09.2024 in Frankfurt

Das DKS HandbuchTeil 2 spiegelt die DKS-Arbeit der letzten 1-2 Jahre wieder und ist mit den in entsprechenden Arbeitsgruppen entwickelten Musterverträgen bestückt. Dazu gehören die überarbeiteten Muster eines Restrukturierungsplans, eine Restrukturierungsvereinbarung, ein Überbrückungskreditvertrag, ein Sanierungskreditvertrag sowie eine Stillhaltevereinbarung. Dazu kommen Muster einer Kreditdienstleistervereinbarung und der NPL-Kaufverträge sowie ein Intercreditor Agreement mit struktureller und vertraglicher Subordination. Herzlichen Dank nochmals an alle Autorinnen und Autoren. In der Veranstaltung gab Mit-Herausgeber Prof. Schalast einen Überblick über die Historie der DKS, zudem wurden verschiedene Themen des Handbuchs von den entsprechenden Autoren vorgestellt. Bestellt werden kann das Buch über den R&W Verlag.

Krypto-Workshop am 30.09.2024 in Frankfurt

Es gibt viele Abkürzungen, bei denen die meisten Menschen (bisher) nicht wissen, was genau dahintersteckt. ChatGPT, DALL-E, Suno und Sora, sowie generell  GenAI, KI und der AI-ACT. Dazu kommen noch Regularien wie eWpG, MiCAR oder DORA. Speziell Kreditinstitute müssen sich auf viele Innovationen einstellen. Kryptowerte spielen dabei eine wichtige Rolle. Der nächste DKS-Workshop am 30.09.2024 in Frankfurt beschäftigt sich daher mit Kryptowertpapieren, Kryptoaktien und tokenisierten Sichteinlagen.

Buchvorstellung DKS-Handbuch Teil 2 am 24.09.2024 in Frankfurt

das DKS-Handbuch Teil 2 befindet sich „im Druck“ und steht ab Anfang September beim R&W Verlag zur Verfügung.

Die Agenda ist wie folgt:

Begrüßung und aktuelle Informationen zur DKS sowie kommende Veranstaltungen, Dr. Jörg Keibel (DKS)

Autorinnen und Autoren des Handbuchs stellen ihre Beiträge vor:

Wofür benötigen wir die DKS? Prof. Dr. Christoph Schalast, Schalast LAW TAX

Aktuelles zur Verbraucherkredit-Richtlinie, Judith Wittig, Deutsche Bank

7. MaRisk Novelle, Nasim Jenkouk, RSM Ebner Stolz

Anpassung der Muster im Bereich Restrukturierung und Sanierung nach dem StaRUG, Dr. Dietrich Stiller, SZA

Die Sitzverlagerung als Restrukturierungsinstrument, Lennart Lautenschlager, Hogan Lovells

Die laufende Umsetzung des Kreditzweitmarktgesetzes, Dr. Simon Grieser, Max Weltersbach, Maren Collmann, Deloitte

DKS-Handbuch Teil 2 erscheint im September 2024

Zum 10-jährigen Bestehen der DKS im Oktober 2021 wurde das DKS-Handbuch Teil 1 veröffentlicht. Inzwischen wurden weitere Muster entwickelt und die bestehenden Muster und Standards überarbeitet. Im 2. Teil des Handbuchs werden die aktuellen Arbeitsergebnisse der DKS-Arbeitskreise vorgestellt und durch die wichtigsten Musterdokumente ergänzt. Einen Schwerpunkt bildet dabei nach wie vor der Bereich Restrukturierung und Sanierung. Neben dem Update der bestehenden Muster in diesem Bereich wird ein Leitfaden zur Krisenfrüherkennung vorgestellt. Zudem wird die mögliche Restrukturierung im europäischen Ausland durch eine Sitzverlagerung dargestellt. Dazu kommen die Anforderungen speziell an Bankinstitute durch die 7. MaRisk-Novelle (Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung) sowie die Umsetzung der im November 2023 in Kraft getretenen Verbraucherkredit-Richtlinie 2.0. Die international bestehenden Muster sind den deutschen Kreditinstituten meist zu kompliziert und umfangreich. Im Bereich des Intercreditor Agreements wurden daher Muster für die vertragliche und strukturelle Subordination erarbeitet. Die Taxonomie-Verordnung der EU stellt die Banken vor neue Herausforderungen in der Kreditvergabe. Hierzu wird der aktuelle Stand der ESG-Arbeitsgruppe sowie die Übersicht über ein ESG-Risk-Rating vorgestellt. Die Umsetzung der EU-Kreditdienstleister-Richtlinie über das Kreditzweitmarktgesetz in deutsches Recht stellt NPL-Investoren und Kreditdienstleister vor besondere Herausforderungen. Hierzu wurden eine Muster-Kreditdienstleistungsvereinbarung entwickelt sowie die bereits bestehenden NPL-Kaufverträge (besichert und unbesichert) angepasst. Weiteres Thema ist hier die Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes. Blockchain als neue Technologie beschäftigt die DKS schon seit Jahren. Vorgestellt werden Themen wie das elektronische Wertpapiergesetz oder ein neues Privatrecht für Token. Dazu kommt das EU-Projekt Blockchain Regulatory Sandbox. Natürlich ist auch alles Wissenswerte zur DKS enthalten.

Verschiedene Autoren werden ihre Beiträge im Rahmen einer Buchvorstellung am 24.09.2024 präsentieren. Das Handbuch kann ab Anfang September auch im R&W-Verlag der dfv-Mediengruppe erworben werden.

BKS und DKS in Kooperation aktualisieren die NPL-Musterverträge und entwickeln ein Muster Kreditdienstleistungsvereinbarung

Das Kreditzweitmarktgesetz hat viele Akteure im Bereich der NPL-Investoren und Kreditdienstleister vor neue Herausforderungen gestellt. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin strukturierten die Erlaubnisanforderungen nach den Mustern, die sie in den Bereichen Factoring und Leasing bereits entwickelt hatten. Auch Vertragsmuster helfen dann bei dieser Standardisierung. Entsprechend haben die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) und die Deutsche Kreditmarkt-Standards (DKS) mit Unterstützung von Deloitte und einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern von Banken, Investoren und Servicern die bereits bestehenden NPL-Kaufverträge an das Kreditzweitmarktgesetz angepasst und zusätzlich ein Muster einer Kreditdienstleistungsvereinbarung entwickelt. Diese Muster helfen nicht nur den Akteuren des NPL-Marktes, sondern auch der Aufsicht bei der späteren Prüfung, ob die Anforderungen nach dem Kreditzweitmarktgesetz von den Marktteilnehmern eingehalten wurden.

Die entwickelten Muster stehen den Mitgliedern der DKS im DKS-Intranet zur Verfügung.