Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive) der Europäischen Kommission wird überarbeitet – Abschluß bis Ende 2019 erwartet

Die Europäische Kommission hat Ende Juni 2018 den Zeitplan für die Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie bekannt gegeben. Ein erstes Feedback war bis Ende Juli 2018 abzugeben. In dieser Frist hat sich u.a. die Deutsche Kreditwirtschaft (unter Federführung des DSGV) zu den Diskussionspunkten geäußert. Ende 2018 will die Kommission einen Evaluierungsfragebogen veröffentlichen, zu dem innerhalb von 12 Wochen eine Stellungnahme abgegeben werden kann. Im Frühjahr 2019 soll dann eine Zusammenfassung der Stellungnahmen veröffentlicht werden. Angesprochen werden sollen die wichtigsten Stakeholder, also die nationalen Aufsichtsbehörden und Datenschutzbehörden, Kreditbanken, Bankenverbände und Verbraucherschutz-verbände.

Dabei geht es um folgende Themen:

  • Die Ausgestaltung und der Vertrieb von Kreditprodukten
  • Cross Selling Aktivitäten mit anderen Finanzprodukten
  • Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung
  • bestehende (nationale) Kreditregister
  • Informationstransparenz
  • Widerrufsrechte
  • Recht auf vorzeitige Kreditablösung

Die EU Kommission hat festgestellt, dass sich der Konsumentenkredit, gerade auch wegen der Digitalisierung und entsprechender Angebote, sehr dynamisch entwickelt hat. Dabei werden Risiken für die Kreditgeber wie für die Kreditnehmer gesehen. Man will nun untersuchen, ob die Verbraucherkreditrichtlinie die Kreditvergabe effektiver und einfacher gemacht hat, wie sich die Richtlinie in andere Finanzdienstleistungsregulierungen, insbesondere beim Verbraucher- und Datenschutz, einpasst, ob die Richtlinie Relevanz hat und ob die Richtlinie einen Zusatznutzen gegenüber den nationalen Kreditrecht geschaffen hat.

Die weitere Entwicklung der Überprüfung der Verbraucherkreditrichtlinie wird die DKS eng begleiten und auch im Rahmen der geplanten Evaluierung Stellung nehmen.